Am 1. März 2008 wird die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in eine Stiftungsuniversität umgewandelt. Brandenburgs Wissenschaftsministerin Wanka hat heute bei einem Empfang in Potsdam die Stiftungsgründung durch das Land als einen wichtigen Schritt bei der Entwicklung der Brandenburger Hochschullandschaft begrüßt.
„Die EUV ist die erste Stiftungsuniversität im Land Brandenburg“, betonte Wanka. „Ich freue mich außerordentlich, dass durch die gemeinsamen Bemühungen meines Ministeriums und der Universität dieses Ziel erreicht worden ist. Zugleich konnte meinem Anliegen, die verantwortete Autonomie der Hochschulen in Brandenburg stetig zu steigern, ein bedeutender Baustein hinzugefügt werden. Außerdem möchten wir damit einen Beitrag leisten, um das besondere internationale Profil der Viadrina weiter zu schärfen.“
Bereits 2006 hat das Land die gesetzlichen Voraussetzungen für Brandenburger Hochschulen geschaffen, in anderen Rechtsformen als der staatlichen Trägerschaft betrieben zu werden. Die Viadrina nutzt diese neuen Möglichkeiten als erste Brandenburger Hochschule.
Ministerin Wanka erklärte, mit dem Stiftungsmodell könne die Europa-Universität Viadrina neue kreative Wege bei der Ausgestaltung von Freiräumen beschreiten. Effizienz und Innovationsfähigkeit der Universität sollten noch weiter gestärkt werden, indem sich der Staat im Wesentlichen auf die Rechtsaufsicht sowie seine Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte im Stiftungsrat beschränke. Durch die Besetzung des Stiftungsrates mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur wird die Einbindung von auswärtigem Sachverstand in die Hochschulsteuerung institutionell verankert.
Finanziert wird die Stiftung durch eine jährliche Landeszuwendung, die sich nach den gleichen Kriterien bemisst wie bisher. Darüber hinaus wird mit der Rechtsform der Stiftung Staatsferne unterstrichen und Privaten durch steuerliche Vorteile ein größerer Anreiz geboten, sich finanziell zu engagieren. Die Stiftung erhält die Chance, bis hin zu den Liegenschaften, die das Land einbringt, langfristig eigenes Vermögen aufzubauen. Bei der Bewirtschaftung der Mittel wird die Stiftung flexibler. Die Stiftung entscheidet zukünftig autonom, welche Professoren sie einstellt. Sie erhält zudem das Recht auf eigene Beamte. Die bisher an der Viadrina beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes werden von der Stiftung übernommen. Das Stiftungsmodell nutzt umfassend das hohe Identifikationspotenzial, das die Rechtsform der Stiftung für die Beschäftigen, die Studierenden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) bietet.
Quelle: Ministerium f. Wissenschaft, Forschung und Kultur
Logo © Europa-Universität Viadrina
Am 1. März 2008 wird die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in eine Stiftungsuniversität umgewandelt. Brandenburgs Wissenschaftsministerin Wanka hat heute bei einem Empfang in Potsdam die Stiftungsgründung durch das Land als einen wichtigen Schritt bei der Entwicklung der Brandenburger Hochschullandschaft begrüßt.
„Die EUV ist die erste Stiftungsuniversität im Land Brandenburg“, betonte Wanka. „Ich freue mich außerordentlich, dass durch die gemeinsamen Bemühungen meines Ministeriums und der Universität dieses Ziel erreicht worden ist. Zugleich konnte meinem Anliegen, die verantwortete Autonomie der Hochschulen in Brandenburg stetig zu steigern, ein bedeutender Baustein hinzugefügt werden. Außerdem möchten wir damit einen Beitrag leisten, um das besondere internationale Profil der Viadrina weiter zu schärfen.“
Bereits 2006 hat das Land die gesetzlichen Voraussetzungen für Brandenburger Hochschulen geschaffen, in anderen Rechtsformen als der staatlichen Trägerschaft betrieben zu werden. Die Viadrina nutzt diese neuen Möglichkeiten als erste Brandenburger Hochschule.
Ministerin Wanka erklärte, mit dem Stiftungsmodell könne die Europa-Universität Viadrina neue kreative Wege bei der Ausgestaltung von Freiräumen beschreiten. Effizienz und Innovationsfähigkeit der Universität sollten noch weiter gestärkt werden, indem sich der Staat im Wesentlichen auf die Rechtsaufsicht sowie seine Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte im Stiftungsrat beschränke. Durch die Besetzung des Stiftungsrates mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur wird die Einbindung von auswärtigem Sachverstand in die Hochschulsteuerung institutionell verankert.
Finanziert wird die Stiftung durch eine jährliche Landeszuwendung, die sich nach den gleichen Kriterien bemisst wie bisher. Darüber hinaus wird mit der Rechtsform der Stiftung Staatsferne unterstrichen und Privaten durch steuerliche Vorteile ein größerer Anreiz geboten, sich finanziell zu engagieren. Die Stiftung erhält die Chance, bis hin zu den Liegenschaften, die das Land einbringt, langfristig eigenes Vermögen aufzubauen. Bei der Bewirtschaftung der Mittel wird die Stiftung flexibler. Die Stiftung entscheidet zukünftig autonom, welche Professoren sie einstellt. Sie erhält zudem das Recht auf eigene Beamte. Die bisher an der Viadrina beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes werden von der Stiftung übernommen. Das Stiftungsmodell nutzt umfassend das hohe Identifikationspotenzial, das die Rechtsform der Stiftung für die Beschäftigen, die Studierenden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) bietet.
Quelle: Ministerium f. Wissenschaft, Forschung und Kultur
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Am 1. März 2008 wird die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in eine Stiftungsuniversität umgewandelt. Brandenburgs Wissenschaftsministerin Wanka hat heute bei einem Empfang in Potsdam die Stiftungsgründung durch das Land als einen wichtigen Schritt bei der Entwicklung der Brandenburger Hochschullandschaft begrüßt.
„Die EUV ist die erste Stiftungsuniversität im Land Brandenburg“, betonte Wanka. „Ich freue mich außerordentlich, dass durch die gemeinsamen Bemühungen meines Ministeriums und der Universität dieses Ziel erreicht worden ist. Zugleich konnte meinem Anliegen, die verantwortete Autonomie der Hochschulen in Brandenburg stetig zu steigern, ein bedeutender Baustein hinzugefügt werden. Außerdem möchten wir damit einen Beitrag leisten, um das besondere internationale Profil der Viadrina weiter zu schärfen.“
Bereits 2006 hat das Land die gesetzlichen Voraussetzungen für Brandenburger Hochschulen geschaffen, in anderen Rechtsformen als der staatlichen Trägerschaft betrieben zu werden. Die Viadrina nutzt diese neuen Möglichkeiten als erste Brandenburger Hochschule.
Ministerin Wanka erklärte, mit dem Stiftungsmodell könne die Europa-Universität Viadrina neue kreative Wege bei der Ausgestaltung von Freiräumen beschreiten. Effizienz und Innovationsfähigkeit der Universität sollten noch weiter gestärkt werden, indem sich der Staat im Wesentlichen auf die Rechtsaufsicht sowie seine Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte im Stiftungsrat beschränke. Durch die Besetzung des Stiftungsrates mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur wird die Einbindung von auswärtigem Sachverstand in die Hochschulsteuerung institutionell verankert.
Finanziert wird die Stiftung durch eine jährliche Landeszuwendung, die sich nach den gleichen Kriterien bemisst wie bisher. Darüber hinaus wird mit der Rechtsform der Stiftung Staatsferne unterstrichen und Privaten durch steuerliche Vorteile ein größerer Anreiz geboten, sich finanziell zu engagieren. Die Stiftung erhält die Chance, bis hin zu den Liegenschaften, die das Land einbringt, langfristig eigenes Vermögen aufzubauen. Bei der Bewirtschaftung der Mittel wird die Stiftung flexibler. Die Stiftung entscheidet zukünftig autonom, welche Professoren sie einstellt. Sie erhält zudem das Recht auf eigene Beamte. Die bisher an der Viadrina beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes werden von der Stiftung übernommen. Das Stiftungsmodell nutzt umfassend das hohe Identifikationspotenzial, das die Rechtsform der Stiftung für die Beschäftigen, die Studierenden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) bietet.
Quelle: Ministerium f. Wissenschaft, Forschung und Kultur
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Am 1. März 2008 wird die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in eine Stiftungsuniversität umgewandelt. Brandenburgs Wissenschaftsministerin Wanka hat heute bei einem Empfang in Potsdam die Stiftungsgründung durch das Land als einen wichtigen Schritt bei der Entwicklung der Brandenburger Hochschullandschaft begrüßt.
„Die EUV ist die erste Stiftungsuniversität im Land Brandenburg“, betonte Wanka. „Ich freue mich außerordentlich, dass durch die gemeinsamen Bemühungen meines Ministeriums und der Universität dieses Ziel erreicht worden ist. Zugleich konnte meinem Anliegen, die verantwortete Autonomie der Hochschulen in Brandenburg stetig zu steigern, ein bedeutender Baustein hinzugefügt werden. Außerdem möchten wir damit einen Beitrag leisten, um das besondere internationale Profil der Viadrina weiter zu schärfen.“
Bereits 2006 hat das Land die gesetzlichen Voraussetzungen für Brandenburger Hochschulen geschaffen, in anderen Rechtsformen als der staatlichen Trägerschaft betrieben zu werden. Die Viadrina nutzt diese neuen Möglichkeiten als erste Brandenburger Hochschule.
Ministerin Wanka erklärte, mit dem Stiftungsmodell könne die Europa-Universität Viadrina neue kreative Wege bei der Ausgestaltung von Freiräumen beschreiten. Effizienz und Innovationsfähigkeit der Universität sollten noch weiter gestärkt werden, indem sich der Staat im Wesentlichen auf die Rechtsaufsicht sowie seine Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte im Stiftungsrat beschränke. Durch die Besetzung des Stiftungsrates mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur wird die Einbindung von auswärtigem Sachverstand in die Hochschulsteuerung institutionell verankert.
Finanziert wird die Stiftung durch eine jährliche Landeszuwendung, die sich nach den gleichen Kriterien bemisst wie bisher. Darüber hinaus wird mit der Rechtsform der Stiftung Staatsferne unterstrichen und Privaten durch steuerliche Vorteile ein größerer Anreiz geboten, sich finanziell zu engagieren. Die Stiftung erhält die Chance, bis hin zu den Liegenschaften, die das Land einbringt, langfristig eigenes Vermögen aufzubauen. Bei der Bewirtschaftung der Mittel wird die Stiftung flexibler. Die Stiftung entscheidet zukünftig autonom, welche Professoren sie einstellt. Sie erhält zudem das Recht auf eigene Beamte. Die bisher an der Viadrina beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes werden von der Stiftung übernommen. Das Stiftungsmodell nutzt umfassend das hohe Identifikationspotenzial, das die Rechtsform der Stiftung für die Beschäftigen, die Studierenden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) bietet.
Quelle: Ministerium f. Wissenschaft, Forschung und Kultur
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