Zu heutigen Presseveröffentlichungen, die Kritik an der Kontrolle in Pflegeeinrichtungen Brandenburgs äußern, teilt Sozialministerin Dagmar Ziegler mit: “Wo Kritik angebracht ist – auch an mangelnden Kontrollen – muss dem nachgegangen werden. Ich verwahre mich aber gegen Äußerungen, die der Heimkontrolle in Brandenburg Versagen vorwerfen.”
Die Ministerin macht deutlich, dass im Jahr 2008 in den 314 Pflegeheimen und Kurzzeitpflegeheimen, 106 Tagespflegestätten und 6 Hospizen im Land 441 Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt wurden. In den 4 Pflegeheime und 3 Tagespflegstätten, die erst im letzten Quartal des Jahres eröffnet worden sind, hat die erste Prüfung zu Beginn des Jahres 2009 bereits stattgefunden. “Damit wurden alle unsere Pflegeeinrichtungen unter die Lupe genommen, manche Einrichtungen auch mehrmals”. 288 Überprüfungen in Pflegeheimen wurden von der staatliche Heimaufsicht selbst durchgeführt (Tagespflege: 82; Hospize: 6), für 41 weitere Heime liegen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor (Tagespflege: 20).
“Im Mittelpunkt unseres Bemühens muss die bestmögliche Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen stehen. Dazu gehört auch ein funktionierendes Kontrollsystem, das die Qualität der Pflege in den Heimen und den ambulanten Diensten überprüft. Dies erfolgt zum einen durch die Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und davon unabhängig – Prüfungen der staatlichen Heimaufsicht”, so Ziegler.
Alle Säulen dieses Kontrollsystems im Pflegebereich seien wichtig und müssten funktionieren, so die Ministerin. Aus aktuellem Anlass habe das Sozialministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Pflegekassen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen um die notwendigen Informationen in Bezug auf durchgeführte und geplante Kontrollen in den Pflegeeinrichtungen gebeten.
So bald die entsprechenden Daten vorliegen, wird das Sozialministerium diese bewerten und gegebenenfalls im Rahmen seiner Rechtaufsicht notwendige Maßnahmen ergreifen, soweit Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen erkennbar sind. „Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die im Gesetz getroffenen Regelungen eingehalten werden und bis zum 31. Dezember 2010 jede Pflegeeinrichtung des Landes mindestens einmal überprüft wird“, bekräftigte Ziegler.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Zu heutigen Presseveröffentlichungen, die Kritik an der Kontrolle in Pflegeeinrichtungen Brandenburgs äußern, teilt Sozialministerin Dagmar Ziegler mit: “Wo Kritik angebracht ist – auch an mangelnden Kontrollen – muss dem nachgegangen werden. Ich verwahre mich aber gegen Äußerungen, die der Heimkontrolle in Brandenburg Versagen vorwerfen.”
Die Ministerin macht deutlich, dass im Jahr 2008 in den 314 Pflegeheimen und Kurzzeitpflegeheimen, 106 Tagespflegestätten und 6 Hospizen im Land 441 Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt wurden. In den 4 Pflegeheime und 3 Tagespflegstätten, die erst im letzten Quartal des Jahres eröffnet worden sind, hat die erste Prüfung zu Beginn des Jahres 2009 bereits stattgefunden. “Damit wurden alle unsere Pflegeeinrichtungen unter die Lupe genommen, manche Einrichtungen auch mehrmals”. 288 Überprüfungen in Pflegeheimen wurden von der staatliche Heimaufsicht selbst durchgeführt (Tagespflege: 82; Hospize: 6), für 41 weitere Heime liegen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor (Tagespflege: 20).
“Im Mittelpunkt unseres Bemühens muss die bestmögliche Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen stehen. Dazu gehört auch ein funktionierendes Kontrollsystem, das die Qualität der Pflege in den Heimen und den ambulanten Diensten überprüft. Dies erfolgt zum einen durch die Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und davon unabhängig – Prüfungen der staatlichen Heimaufsicht”, so Ziegler.
Alle Säulen dieses Kontrollsystems im Pflegebereich seien wichtig und müssten funktionieren, so die Ministerin. Aus aktuellem Anlass habe das Sozialministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Pflegekassen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen um die notwendigen Informationen in Bezug auf durchgeführte und geplante Kontrollen in den Pflegeeinrichtungen gebeten.
So bald die entsprechenden Daten vorliegen, wird das Sozialministerium diese bewerten und gegebenenfalls im Rahmen seiner Rechtaufsicht notwendige Maßnahmen ergreifen, soweit Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen erkennbar sind. „Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die im Gesetz getroffenen Regelungen eingehalten werden und bis zum 31. Dezember 2010 jede Pflegeeinrichtung des Landes mindestens einmal überprüft wird“, bekräftigte Ziegler.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Zu heutigen Presseveröffentlichungen, die Kritik an der Kontrolle in Pflegeeinrichtungen Brandenburgs äußern, teilt Sozialministerin Dagmar Ziegler mit: “Wo Kritik angebracht ist – auch an mangelnden Kontrollen – muss dem nachgegangen werden. Ich verwahre mich aber gegen Äußerungen, die der Heimkontrolle in Brandenburg Versagen vorwerfen.”
Die Ministerin macht deutlich, dass im Jahr 2008 in den 314 Pflegeheimen und Kurzzeitpflegeheimen, 106 Tagespflegestätten und 6 Hospizen im Land 441 Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt wurden. In den 4 Pflegeheime und 3 Tagespflegstätten, die erst im letzten Quartal des Jahres eröffnet worden sind, hat die erste Prüfung zu Beginn des Jahres 2009 bereits stattgefunden. “Damit wurden alle unsere Pflegeeinrichtungen unter die Lupe genommen, manche Einrichtungen auch mehrmals”. 288 Überprüfungen in Pflegeheimen wurden von der staatliche Heimaufsicht selbst durchgeführt (Tagespflege: 82; Hospize: 6), für 41 weitere Heime liegen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor (Tagespflege: 20).
“Im Mittelpunkt unseres Bemühens muss die bestmögliche Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen stehen. Dazu gehört auch ein funktionierendes Kontrollsystem, das die Qualität der Pflege in den Heimen und den ambulanten Diensten überprüft. Dies erfolgt zum einen durch die Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und davon unabhängig – Prüfungen der staatlichen Heimaufsicht”, so Ziegler.
Alle Säulen dieses Kontrollsystems im Pflegebereich seien wichtig und müssten funktionieren, so die Ministerin. Aus aktuellem Anlass habe das Sozialministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Pflegekassen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen um die notwendigen Informationen in Bezug auf durchgeführte und geplante Kontrollen in den Pflegeeinrichtungen gebeten.
So bald die entsprechenden Daten vorliegen, wird das Sozialministerium diese bewerten und gegebenenfalls im Rahmen seiner Rechtaufsicht notwendige Maßnahmen ergreifen, soweit Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen erkennbar sind. „Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die im Gesetz getroffenen Regelungen eingehalten werden und bis zum 31. Dezember 2010 jede Pflegeeinrichtung des Landes mindestens einmal überprüft wird“, bekräftigte Ziegler.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Zu heutigen Presseveröffentlichungen, die Kritik an der Kontrolle in Pflegeeinrichtungen Brandenburgs äußern, teilt Sozialministerin Dagmar Ziegler mit: “Wo Kritik angebracht ist – auch an mangelnden Kontrollen – muss dem nachgegangen werden. Ich verwahre mich aber gegen Äußerungen, die der Heimkontrolle in Brandenburg Versagen vorwerfen.”
Die Ministerin macht deutlich, dass im Jahr 2008 in den 314 Pflegeheimen und Kurzzeitpflegeheimen, 106 Tagespflegestätten und 6 Hospizen im Land 441 Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt wurden. In den 4 Pflegeheime und 3 Tagespflegstätten, die erst im letzten Quartal des Jahres eröffnet worden sind, hat die erste Prüfung zu Beginn des Jahres 2009 bereits stattgefunden. “Damit wurden alle unsere Pflegeeinrichtungen unter die Lupe genommen, manche Einrichtungen auch mehrmals”. 288 Überprüfungen in Pflegeheimen wurden von der staatliche Heimaufsicht selbst durchgeführt (Tagespflege: 82; Hospize: 6), für 41 weitere Heime liegen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor (Tagespflege: 20).
“Im Mittelpunkt unseres Bemühens muss die bestmögliche Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen stehen. Dazu gehört auch ein funktionierendes Kontrollsystem, das die Qualität der Pflege in den Heimen und den ambulanten Diensten überprüft. Dies erfolgt zum einen durch die Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und davon unabhängig – Prüfungen der staatlichen Heimaufsicht”, so Ziegler.
Alle Säulen dieses Kontrollsystems im Pflegebereich seien wichtig und müssten funktionieren, so die Ministerin. Aus aktuellem Anlass habe das Sozialministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Pflegekassen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen um die notwendigen Informationen in Bezug auf durchgeführte und geplante Kontrollen in den Pflegeeinrichtungen gebeten.
So bald die entsprechenden Daten vorliegen, wird das Sozialministerium diese bewerten und gegebenenfalls im Rahmen seiner Rechtaufsicht notwendige Maßnahmen ergreifen, soweit Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen erkennbar sind. „Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die im Gesetz getroffenen Regelungen eingehalten werden und bis zum 31. Dezember 2010 jede Pflegeeinrichtung des Landes mindestens einmal überprüft wird“, bekräftigte Ziegler.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie