Das Brandenburger Kabinett hat heute die Zweite Corona-Umgangsverordnung beschlossen. Neuerungen gibt es vor allem für Veranstaltungen und für Schülerinnen und Schüler mit Blick auf den bevorstehenden Schulstart. In den Schulen gilt demnach weiterhin eine Test- sowie Maskenpflicht. Nach zwei sogenannten Schutzwochen gilt die Maskenpflicht allerdings nur noch für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7. Neu ist zudem, dass ab sofort alle Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr außerhalb der Schule von der Testpflicht ausgenommen sind, da sie bereits zwei Mal wöchentlich für den Schulbersuch getestet werden. Veranstaltungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern gestattet. Festivals können mit höchstens 7.000 gleichzeitig anwesenden Gästen stattfinden, solange die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 nicht überschreitet. Die neue Verordnung tritt am Sonntag in Kraft.
Die Brandenburger Staatskanzlei teilte dazu mit:
Das Kabinett hat heute die Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Damit werden die aktuell bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen in Brandenburg im Grundsatz fortgeführt. Neuerungen gibt es vor allem für Veranstaltungen. Außerdem sind Regelungen für den Schulbereich mit Beginn des neuen Schuljahres am 9. August festgelegt. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Brandenburg hat seit Wochen eine bundesweit vergleichsweise niedrige Inzidenz. Das ist ein Erfolg und zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Deshalb kommen wir auch weiterhin mit wenigen Einschränkungen aus. Trotzdem müssen wir besonders mit Blick auf die Reiserückkehrer und die Delta-Variante weiter besonnen und achtsam bleiben.“ Die neue Umgangsverordnung tritt an diesem Sonntag (01.08.) in Kraft und mit Ablauf des 28.08.2021 außer Kraft.
Grundsätzlich gelten weiterhin die Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts, wie zum Beispiel die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Sofern dies nicht möglich ist, soll in Innenräumen weiter eine medizinische Maske getragen werden. Eine inzidenzunabhängige Testpflicht soll gerade in den Schulen, aber auch bei Festivals, in Clubs und Diskotheken für mehr Sicherheit sorgen.
Für die Bewirtung in Innenräumen von Restaurants, die Beherbergung von Gästen in Hotels und Pensionen, Dienstleistungen und andere Bereiche gilt die Testpflicht weiterhin erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 20. In Brandenburg liegen derzeit alle Landkreise und kreisfreien Städte unterhalb dieses Wertes.
Die wichtigsten Änderungen in der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung:
- Wenn die Verordnung einen Testnachweis vorsieht, sind nun alle Kinder bis zum vollendeten zwölften (statt wie bisher bis zum sechsten) Lebensjahr davon ausgenommen. (Dies ist verantwortbar, da die Kinder für den Schulbesuch sowieso mindestens zweimal wöchentlich getestet werden.)
- Die Testpflicht in Schulen besteht fort. So sind der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur erlaubt, wenn an zwei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche ein negativer Testnachweis vorgelegt wird (Selbsttests ohne Aufsicht sind weiter zulässig).
Das neue Schuljahr beginnt mit zwei Schutzwochen. Das heißt, dass in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien (09. bis 20.08.) alle Schülerinnen und Schüler, also auch diejenigen der Jahrgangsstufen 1 bis 6, in den Innenbereichen der Schule eine medizinische Maske tragen (außer im Sportunterricht). Ab dem 21.08. gilt diese Maskenpflicht – wie bisher – nur für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7. Die Maskenpflicht in den ersten zwei Schulwochen gilt in Abhängigkeit von der Raumnutzung auch in den Innenräumen von Horteinrichtungen.
- Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, etwa im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Ab 1.000 Gästen ist die Personenzahl auf höchstens 50 Prozent der regulären Besucherkapazität der jeweiligen Veranstaltungseinrichtung begrenzt (Beispiel: bei einer Besucherkapazität von maximal 2.000 können dann bis zu 1.500 Gäste teilnehmen (1.000 + 500), wenn die Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt werden kann). In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 ist die Personenzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt. In Innenräumen gilt dabei ab einer 7-Tage-inzidenz von 20 eine Testpflicht. Unter freiem Himmel gilt eine Testpflicht für Veranstaltungen mit mehr als 750 gleichzeitig Teilnehmenden.
- Festivals können unter Auflagen mit höchstens 7.000 gleichzeitig anwesenden Gästen stattfinden, solange die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 nicht überschreitet. Sonst liegt die Grenze bei maximal 5.000 Gästen. Darüber hinaus ist die Personenzahl über einer Besucherzahl von 1.000 ebenfalls auf höchstens 50 Prozent der regulären Gästekapazität der jeweiligen Festivalfläche begrenzt. Es gilt eine Testpflicht für innen und außen.
- Private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis sind unabhängig vom Anlass mit bis zu 100 gleichzeitig Anwesenden unter freiem Himmel und bis zu 50 Gästen in geschlossenen Räumen möglich (Geimpfte und Genesene zählen bei privaten Treffen nicht mit).
- In Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Besucherinnen und Besucher nicht mehr zwingend eine FFP2-Maske tragen, hier reicht künftig eine medizinische Maske.
- Bei religiösen Veranstaltungen sowie in Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Planetarien, Bibliotheken) kann in geschlossenen Räumen der Abstand zwischen festen Sitzplätzen auf bis zu 1 Meter verringert werden.
- In Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen (zum Beispiel Hochschulen, Musik- und Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahrschulen) gilt das Abstandsgebot nicht mehr. In allen Einrichtungen sind nunmehr Selbsttest (ohne Aufsicht) zulässig (auch hier: Tests nur erforderlich, wenn regionale Inzidenz sieben Tage über 20 liegt). Hinsichtlich der Maskenpflicht gilt, dass in den Innenbereichen die Maske abgenommen werden kann, wenn sich alle Personen auf einem festen Sitzplatz aufhalten und zwischen den Sitzplätzen ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Corona bleibt und wird uns weiterhin begleiten. Brandenburg und Deutschland insgesamt haben im Vergleich zu vielen europäischen Regionen noch relativ geringe Inzidenzwerte. Aber auch bei uns steigen sie und haben sich seit dem Tiefstand Anfang Juli mehr als verdoppelt. Die Nachrichten aus anderen Ländern mit Inzidenzwerten von mehreren Hundert zeigen, dass sich die Krankheit wieder blitzartig ausbreiten kann. Deshalb: Wir müssen weiter verdammt vorsichtig sein. Wir dürfen das gemeinsam Erreichte nicht in Gefahr bringen, um einen erneuten Lockdown zu verhindern.
Unsere Kinder sollen Präsenzunterricht haben und Freunde treffen können. Die Geschäfte sollen offenbleiben und Dienstleitungen erbracht werden können. Kultur und Tourismus sollen für die Menschen zugänglich bleiben. Wir alle können dazu beitragen, dass wir auch im Herbst und Winter für unser Leben so viel Normalität wie möglich beibehalten können. Deshalb erneut mein Appell: Lassen Sie sich impfen. Die Angebote sind da, nutzen Sie sie für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Familien und Freunde.
Woidke betonte weiter: „Ich bin dafür eingetreten, dass Bund und Länder möglichst bald zusammenkommen. Wir brauchen Vereinbarungen zu Reiserückkehrern, zur Erhöhung des Impftempos mit einem klaren Bekenntnis zu Impfen von Jugendlichen ab zwölf Jahren, wenn Eltern und Arzt zustimmen. Das befürworte ich. Und die klare Aussage: Wer geimpft werden kann, das Impfangebot aber ablehnt, muss persönlich die Konsequenzen tragen und sich testen lassen, um z. B. ins Kino zu gehen – auf zwar auf eigene Kosten. Ab wann das gelten soll, ist zu diskutieren. Die Freiheitsrechte der Geimpften dürfen nicht eingeschränkt werden, weil sich manche nicht impfen lassen wollen.“
Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Schülerinnen und Schüler haben im vergangenen Schuljahr Enormes geleistet. Im neuen Schuljahr soll es so viel Normalität wie möglich an den Schulen geben. Wir werden nach den Sommerferien im Präsenzunterricht starten. Die Voraussetzungen dafür sind gut. Alle Lehrkräfte haben ein Impfangebot bekommen, wir haben eine funktionierende Teststrategie in Kita und Schule, die wir auch beibehalten. Die Maskenpflicht für alle im Bereich Schule in den ersten 14 Tagen und Hygienekonzepte schützen weiter vor einer Ansteckung. Der beste Schutz der Kitas und Schulen kommt allerdings von außen: Von Erwachsenen, die sich impfen lassen, sich diszipliniert verhalten und ihre Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen wahrnehmen.“
Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Brandenburg hat im Augenblick vergleichsweise noch sehr niedrige Fallzahlen. Das Infektionsgeschehen wird durch die Delta-Variante des Coronavirus dominiert. Sie ist deutlich ansteckender. Deshalb ist es notwendig, dass alle weiter Abstand halten, Maske tragen und die richtige Hygiene beachten. Der beste Schutz ist die Corona-Impfung. Nur sie schützt Menschen wirksam vor schweren Krankheitsverläufen und gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Das ist in erster Linie ein individueller Schutz. Deshalb rufen wir alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf: Schützen Sie Ihre Gesundheit und lassen Sie sich jetzt impfen!“
Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 5,7. Im Ländervergleich ist das der drittniedrigste Wert. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 15,0. Aktuell liegen 17 Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg unter dem Wert von 10; davon 8 unter 5. Nur die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) liegt mit einer 7-Tage-Inzidenz von 17,3 über dem Wert von 10. Zum Vergleich: Als das Kabinett am 15. Juni 2021 die erste Corona-Umgangsverordnung beschloss, lag die landesweite 7-Tage-Inzidenz bei 6,2. Anfang Juli (5. Juli) lag der Wert noch bei 2,3.
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Red. / Presseinfo