Brandenburg hat heute seine neue Verordnung für den Stufenplan zur Lockerung der Lockdown-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das Kabinett will die Verordnung, die sich am Bund-Länder-Beschluss orientiert, morgen verabschieden. Die ersten Öffnungen treten ab Montag in Kraft. Ab dem 15. März sollen auch die weiterführenden Schulen mit dem Wechselunterricht starten.
Ab dem kommenden Montag dürfen wieder fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Zudem können ab Montag wieder körpernahe Dienstleistungen wie beispielweise Kosmetikbetriebe öffnen. Auch Baumärkte dürfen öffnen sowie alle Blumenläden und Gartencenter. Hier entfällt die 50 Prozent-Regel.
Einzelhandel und erste Kultureinrichtungen
Für den Einzelhandel kann es ab Montag ebenfalls wieder losgehen, allerdings mit Terminvergabe bzw. einer Voranmeldung. Unter Auflagen können auch Museen, Galerien, Bibliotheken und Gedenkstätten ihre Türen wieder öffnen.
Kontaktfreier Sport im Außenbereich
Kinder können in Gruppen bis zu 20 Personen wieder im Außenbereich kontaktfreien Sport treiben, für Erwachsene gelten Gruppenstärken von maximal zehn Personen. Sport in Räumen und Fitnesscentern bleibt untersagt.
Weiterführende Schulen starten am 15. März
Ab dem 15. März sollen die weiterführenden Schulen mit dem Wechselunterricht starten. „Mit diesem Schritt sind alle Schülerinnen und Schüler im Land wieder in Schulen“, so Bildungsministerin Britta Ernst am Abend. Auch die weiterführenden Schulen sollen ihr Wechselmodell selbst wählen können. Auch die Jugendarbeit für Jugendliche bis 18 darf wieder vor Ort stattfinden.
Landesweites Vorgehen bei Öffnungsstufen
Brandenburg will die Öffnungsschritte am landesweiten Inzidenzwert festmachen, um länderinternen Tourismus zu verhindern. Damit sind auch die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz trotz eines Inzidenzwertes von über 100 vom landesweiten Weg eingeschlossen. Bei einer landesweiten Inzidenz über 100 will das Kabinett sofort über die Zurücknahme der Öffnungen beraten. Sollte ein Landkreis die 200er Marke überschreiten, müssen die Öffnungen sofort zurückgenommen.
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Red.