In den elf Impfzentren in Brandenburg starten ab Mittwoch die ersten Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Das teilte das Gesundheitsministerium heute mit. Das Impfangebot richtet sich an Pflegepersonal der höchsten Priorisierungsgruppe. Laut der Ständigen Impfkommission wird AstraZeneca nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren empfohlen, da zur Beurteilung der Impfeffektivität ab 65 Jahren bisher noch keine ausreichenden Daten vorliegen. Brandenburg hat bisher 9.600 Impfdosen erhalten.
Das Gesundheitsministerium teilte dazu mit:
Ab Mittwoch, 17. Februar 2021, starten in den elf Impfzentren im Land Brandenburg die ersten Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Dieser Impfstoff kann gemäß der bundesweit geltenden Coronavirus-Impfverordnung aktuell an Personen der höchsten Priorisierungsgruppe, die unter 65 Jahre alt sind, verimpft werden. Dazu gehören Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (zum Beispiel bei Rettungsdiensten, in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patientinn*en, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in den Corona-Impfzentren) sowie Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat an Träger Informationen zu diesem Impfangebot sowie zur Terminvergabe verschickt. Krankenhausbeschäftigte können in den Krankenhäusern geimpft werden.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, dass ein Jahr nach Beginn der Pandemie bereits mehrere wirksame Impfstoffe zum Schutz vor einer CoronavirusInfektion verfügbar sind. Noch sind die Impfstoffmengen sehr begrenzt. Um die Zahl schwerer und tödlicher Krankheitsverläufe zu reduzieren und so auch die Krankenhäuser und Pflegeheime zu entlasten, ist es angesichts des Impfstoffmangels wichtig, dass wir alle verfügbaren Impfstoffdosen schnell nutzen.“
Bisher liegen keine ausreichenden Daten zur Impfeffektivität ab 65 Jahre vor
Die EU-Kommission hatte nach der Empfehlung der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) am 29. Januar 2021 die Zulassung für den Corona-Impfstoff des Herstellers AstraZeneca erteilt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt, den AstraZeneca-Impfstoff nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, da zur Beurteilung der Impfeffektivität ab 65 Jahren bisher noch keine ausreichenden Daten vorliegen. Brandenburg hat bislang 9.600 Impfdosen von AstraZeneca erhalten; bis Ende dieser Woche werden weitere 12.000 Impfdosen erwartet.
Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Da der AstraZeneca-Impfstoff noch nicht für ältere Menschen empfohlen ist, rücken für seine Verwendung die Berufsgruppen mit höchster Priorität in den Fokus. Das sind laut der aktueller Coronavirus-Impfverordnung Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie Personal in medizinischen Einrichtungen. Aus diesem Grund machen wir diesen Beschäftigten zuerst ein Impfangebot mit AstraZeneca. Als Gesundheitsministerin habe ich aber auch großes Verständnis für die berechtigten Forderungen nach einer schnellen Impfung von anderen gefährdeten Berufsgruppen. Dazu gehören zum Beispiel Polizeiund Ordnungskräfte, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher, Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Feuerwehrkräfte. Leider stehen in dieser Anfangsphase noch nicht die dafür erforderlichen Impfstoffmengen zur Verfügung.“
MUDr./ČS Peter Noack, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Die KVBB erwartet, dass so schnell wie möglich die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Impfen in Arztpraxen flächenhaft in Brandenburg zu beginnen. Unter anderem werden dann kurze Wege und eine deutliche Verschlankung der Abläufe für die gesamte Impfkampagne von Vorteil sein.“
Alle Personen, die nach Paragraph 2 der Coronavirus-Impfverordnung zur Gruppe mit der höchsten Priorität gehören und das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können telefonisch je einen Termin für die Erstund Zweitimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff vereinbaren. Dafür benötigen sie eine Arbeitgeberbescheinigung. Ohne diese Bescheinigung kann keine Impfung erfolgen. Sie muss beim Impftermin vorgelegt werden. Die Arbeitgeberbescheinigung sowie eine Sonderrufnummer für diese Terminvereinbarung erhalten die Beschäftigten von ihren Arbeitgebern (Träger der stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie Krankenhäuser). Das Callcenter ist täglich, auch am Wochenende, erreichbar.
Inhalte des Impfstoffs
Der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca (AZD1222) ist ein sogenannter Vektorbasierter Impfstoff. Er besteht aus einem harmlosen, bei Menschen nicht vermehrungsfähigen Virus aus der Familie der Adenoviren (Erkältungsviren) von Schimpansen, das so modifiziert wurde, dass es das Gen mit dem Bauplan für die Herstellung eines optimierten Oberflächenproteins des Coronavirus (SARS-CoV-2-Spikeproteins) enthält.
Für eine vollständige Impfserie sind bei diesem Impfstoff zwei intramuskulär zu applizierende Impfstoffdosen notwendig. Nach der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) soll beim Impfstoff von AstraZeneca die Zweitimpfung im Abstand von 9 bis 12 Wochen erfolgen.
Aufgrund der weiterhin geringen Mengen an mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna können für die Corona-Schutzimpfung für Personen im Alter von 80 Jahren und älter, die ebenfalls nach der Coronavirus-Impfverordnung zur Gruppe der höchsten Impf-Priorität gehören, vorübergehend leider keine neuen Termine für Impfungen in Impfzentren vergeben werden.
Sobald wieder ausreichend mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna im Land Brandenburg verfügbar sind, wird es auch wieder eine Terminvergabe für die Personen der Prioritätsstufe 1 geben. Die Bürgerinnen und Bürger, deren Impftermine im Januar aufgrund von unerwarteten Lieferreduzierungen umgebucht werden mussten, werden dabei bevorzugt behandelt und telefonisch kontaktiert. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Aktuell sind 33 mobile Impf-Teams landesweit im Einsatz, die in den 341 stationären Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner impfen.
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Red. / Presseinfo
Bild: Klinikum Niederlausitz