Am 22. Juli wurde per Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg die Richtlinie „Kommunaler Rettungsschirm Corona 2020“ in Kraft gesetzt. Das Innenministerium startet daher den Versand von insgesamt 210 Bescheiden zur Gewährung der Mehrbelastungsausgleiche an die kommunale Ebene. Innenminister Michael Stübgen kündigte an, dass bis spätestens 31. Juli 70 Millionen Euro überwiesen sein werden.
Dörfer, Städte und Landkreise absichern
„Die Landesregierung lässt in der Coronakrise keine Kommune im Stich. Der Rettungsschirm soll Brandenburgs Dörfer, Städte und Landkreise vor finanziellen Schwierigkeiten absichern. Das kommt allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute. Wir haben versprochen, dass wir schnell helfen und das halten wir auch, denn wer schnell hilft, hilft doppelt. Dass wir den Rettungsschirm so zügig aufspannen konnten, ist der außerordentlich guten und intensiven Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Finanzministerium, Innenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden zu verdanken. Die 70 Millionen sind die versprochene kurzfristige Hilfe, weitere Unterstützung aus dem Rettungsschirm wird folgen.“
Hintergrund
Knapp fünf Monate nach Ausbruch der Pandemie gewährt das Land Brandenburg sogenannte Billigkeitsleistungen zur Überwindung von außergewöhnlichen kommunalen Haushaltsbelastungen, die durch pandemiebedingte Mehrausgaben in den kommunalen Kernhaushalten – wie beispielsweise erhöhte Ausgaben im Bereich der Gesundheits- und Ordnungsämter, der pflichtigen Aufgabenbereiche im Sozialgesetzbuch sowie Schutzausrüstungen und Schutzvorkehrungen – ab dem 1. März 2020 entstanden sind.
Die Billigkeitsleistung wird einmalig und als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines anteiligen pauschalen Mehrbelastungsausgleiches als allgemeines Deckungsmittel gewährt.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich in Höhe von insgesamt 45 Mio. Euro gewährt. Die Gesamtsumme wird zwischen den Landkreisen (37 Mio. Euro) und kreisfreien Städte (8 Mio. Euro) aufgeteilt.
Der Zuschuss an die Landkreise wird in Form eines Grundbetrages von jeweils 500.000 Euro und im Übrigen entsprechend der Einwohneranzahl in dem jeweiligen Gemeindegebiet gewährt.
Der Zuschuss an die kreisfreien Städte wird in Form eines Grundbetrages von jeweils 1 Mio. Euro und im Übrigen entsprechend der Einwohneranzahl in dem jeweiligen Gemeindegebiet gewährt.
Den hauptamtlichen Verwaltungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro gewährt. Der Zuschuss wird pauschal auf Grundlage der Einwohneranzahl in dem jeweiligen Gemeindegebiet gewährt.