Im Jahr 2019 wandten sich 530 Patienten aus Berlin und 142 aus Brandenburg an die Techniker Krankenkasse (TK), weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten. Um mögliche Fehlerquellen auszuschalten, wurde schon vor Jahren ein anonymes Meldeverfahren für Kliniken und Ärzte installiert. Ein Projekt der TK ermöglicht es nun erstmals Patienten, die wegen COVID-19 behandelt wurden, vermeintliche Fehler selbst online zu melden.
Die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler ist 2019 in Berlin und Brandenburg gesunken. Damit stellt sich die Region gegen den bundesweiten Trend steigender Meldungen. Das teilt die TK mit und beruft sich auf eigene Auswertungen. So wandten sich im vergangenen Jahr 530 Berliner an die TK, weil sie einen Fehler bei einer Behandlung oder einem Medizinprodukt vermuteten. Das sind neun Prozent weniger als 2018. In Brandenburg sank die Anzahl um fünf Prozent auf 142. Neben Berlin und Brandenburg gab es auch in Hamburg und dem Saarland weniger Meldungen. In allen anderen Bundesländern war ein Plus zu verzeichnen. Bundesweit stieg die Zahl der Menschen, die sich bei der TK gemeldet haben, um zwei Prozent auf 6.361.
Offene Fehlerkultur
“Patienten, die einen Fehler vermuten, sollten zunächst mit ihrem Arzt sprechen“, sagt Susanne Hertzer, TK-Chefin in Berlin und Brandenburg. “Nicht jeder Verdachtsfall entpuppt sich tatsächlich als eine falsche Behandlung.“ Komme es nicht zu einer Klärung, helfen die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern und die gesetzlichen Krankenkassen weiter. Es sei wichtig, dass sich Patienten beim Verdacht auf eine fehlerhafte oder falsche Behandlung melden. So können Schwachstellen künftig vermieden und die Versorgung weiter verbessert werden.
COVID-19: Patienten können Fehler online melden
Um die Patientensicherheit auch in Krisenzeiten zu erhöhen, wird das Critical Incident Reporting System (CIRS) im Rahmen einer neuen TK-Kooperation erstmals auch für Patienten geöffnet. CIRS ist ein Berichtssystem zur anonymisierten Meldung von kritischen Ereignissen und Beinahe-Schäden in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Patienten haben dadurch ab sofort online die Möglichkeit, anonymisiert von ihren positiven und negativen Erfahrungen mit COVID-19 zu berichten. “Uns ist es wichtig, dass auch in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen an einem Strang ziehen. Wenn die Patienten über ihre positiven und negativen Erfahrungen berichten, liefern sie wertvolle Hinweise, um mögliche Schwachstellen abzustellen und die Patientenversorgung noch sicherer zu machen”, sagt Hertzer. Die Informationen werden analysiert und anonym an die Kliniken weitergeleitet. Das Angebot startet in Berlin, Brandenburg und Hamburg.
Unterstützung für Betroffene von Behandlungsfehlern
Zur Prüfung, ob ein Behandlungsfehler tatsächlich vorliegt, können die Krankenkassen beispielsweise beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein für den Versicherten kostenfreies Gutachten in Auftrag geben. Klagt die Krankenkasse gegen den Arzt oder die Klinik, kann der Patient das Urteil abwarten und danach über eine persönliche Klage auf Schmerzensgeld tätig werden. Die TK unterstützt ihre Versicherten außerdem mit einer Beratungshotline (040 – 46 06 61 21 40), einem Wegweiser Behandlungsfehler und einer Beratungsbroschüre.
Verfahren und Entschädigungen dauern zu lange
In jedem dritten Fall, der an die TK gemeldet wird, verdichten sich im Laufe des Gesprächs und der späteren Überprüfung die Hinweise auf einen Fehler. “Problematisch sind die langen Verfahrenslaufzeiten. Teilweise müssen die Versicherten jahrelang auf ein Urteil warten. Das kann bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern neben den gesundheitlichen Folgen auch existenzielle Auswirkungen für die Betroffenen haben, zum Beispiel wenn sie ihrer Beschäftigung nicht mehr nachgehen können”, so Hertzer. Die Gesetzgebung müsse deshalb an dieser Stelle verbraucherfreundlicher werden. Auch die Entschädigungszahlungen durch die Haftpflichtversicherungen der Ärzte lassen oft viele Jahre auf sich warten.
Härtefall-Fonds für Patienten nötig
Die Klärung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, dauert nicht selten zehn Jahre und länger. Oft müssen mehrere Gutachten eingeholt werden müssen. Um diese langen Verfahren zu überbrücken und soziale Härten zu vermeiden, sollte ein Entschädigungsfonds installiert werden. Patienten, die einen offensichtlichen Fehler erlitten haben, könnten damit unbürokratisch Hilfe erhalten. Allerdings darf dieser Fonds nicht dazu führen, dass sich Haftpflichtversicherungen aus ihrer Verantwortung stehlen.