Frankfurt (Oder) – Die Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2007 bei Frischobst und –gemüse, Kartoffeln und Getreide einschließlich Diäterzeugnisse und Babynahrung durch das Landeslabor Brandenburg haben gezeigt, dass im Durchschnitt 61 Prozent der Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufwiesen. In 32 Fällen war die zulässige Rückstandshöchstmenge überschritten. Auf Grund der Höhe der ermittelten Werte wurden 20 Erzeugnisse beanstandet.
Bei den beanstandeten Produkten erfolgte in jedem einzelnen Fall eine Risikoabschätzung. Gesundheitsschäden waren auch nach Verzehr der beanstandeten Erzeugnisse auf Grund der ermittelten Gehalte an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln nicht zu erwarten. Beanstandet wurden unter anderen Äpfel, Weintrauben, Pflaumen Aprikosen, Tomaten, Paprika und schwarzer Tee. Hervorzuheben ist, dass Babynahrung durch gezielten Rohstoffeinsatz wesentlich geringer belastet ist als Obst und Gemüse. Höchstmengenüberschreitungen wurden hier nicht festgestellt und die Zahl der Proben ohne Rückstände liegt deutlich unter dem Durchschnitt.
Seit Jahren zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass zunehmend Rückstände auch unterhalb der Höchstmenge gefunden werden. Fünf bis sieben unterschiedliche Wirkstoffe in einer beanstandeten Probe sind die Regel und nicht die Ausnahme. Spitzenreiter war eine Probe frischer Paprika. Diese enthielt drei Wirkstoffe über der zulässigen Höchstmenge und 12 Wirkstoffe unterhalb der Höchstmenge.
Zu den Schwerpunktaufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Land Brandenburg gehört seit Jahren die Kontrolle von Getreide, Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Untersucht werden aber auch tierische Lebensmittel, die durch den Einsatz kontaminierter Futtermittel Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufweisen können. 2007 wurden schwerpunktmäßig 822 pflanzliche aber auch 234 tierische Lebensmittel untersucht.
Pflanzenschutzmittel werden weltweit angewendet, um Getreide-, Obst- und Gemüsekulturen vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Eingesetzt werden unter anderen Mittel gegen Pilzbefall (Fungizide), Unkräuter (Herbizide) aber auch Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse, wie zum Beispiel Stoffe zur Wachstumsregulierung und Nacherntebehandlungsmittel, die zur Verlängerung der Haltbarkeit und zum Schutz von Südfrüchten auf Grund langer Transportwege dienen.
Pflanzenschutzmittel unterliegen der Zulassungspflicht. Damit von Pflanzenschutzmitteln keine Gesundheitsgefährdungen ausgehen, werden sowohl der Einsatz als auch die gegebenenfalls vorhandenen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf und in Lebensmitteln streng kontrolliert. Die Bewertung der Analysenergebnisse erfolgt auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Höchstwerte und von toxikologischen Grenzwerten, die auf der Basis wissenschaftlicher Studien abgeleitet werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Frankfurt (Oder) – Die Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2007 bei Frischobst und –gemüse, Kartoffeln und Getreide einschließlich Diäterzeugnisse und Babynahrung durch das Landeslabor Brandenburg haben gezeigt, dass im Durchschnitt 61 Prozent der Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufwiesen. In 32 Fällen war die zulässige Rückstandshöchstmenge überschritten. Auf Grund der Höhe der ermittelten Werte wurden 20 Erzeugnisse beanstandet.
Bei den beanstandeten Produkten erfolgte in jedem einzelnen Fall eine Risikoabschätzung. Gesundheitsschäden waren auch nach Verzehr der beanstandeten Erzeugnisse auf Grund der ermittelten Gehalte an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln nicht zu erwarten. Beanstandet wurden unter anderen Äpfel, Weintrauben, Pflaumen Aprikosen, Tomaten, Paprika und schwarzer Tee. Hervorzuheben ist, dass Babynahrung durch gezielten Rohstoffeinsatz wesentlich geringer belastet ist als Obst und Gemüse. Höchstmengenüberschreitungen wurden hier nicht festgestellt und die Zahl der Proben ohne Rückstände liegt deutlich unter dem Durchschnitt.
Seit Jahren zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass zunehmend Rückstände auch unterhalb der Höchstmenge gefunden werden. Fünf bis sieben unterschiedliche Wirkstoffe in einer beanstandeten Probe sind die Regel und nicht die Ausnahme. Spitzenreiter war eine Probe frischer Paprika. Diese enthielt drei Wirkstoffe über der zulässigen Höchstmenge und 12 Wirkstoffe unterhalb der Höchstmenge.
Zu den Schwerpunktaufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Land Brandenburg gehört seit Jahren die Kontrolle von Getreide, Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Untersucht werden aber auch tierische Lebensmittel, die durch den Einsatz kontaminierter Futtermittel Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufweisen können. 2007 wurden schwerpunktmäßig 822 pflanzliche aber auch 234 tierische Lebensmittel untersucht.
Pflanzenschutzmittel werden weltweit angewendet, um Getreide-, Obst- und Gemüsekulturen vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Eingesetzt werden unter anderen Mittel gegen Pilzbefall (Fungizide), Unkräuter (Herbizide) aber auch Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse, wie zum Beispiel Stoffe zur Wachstumsregulierung und Nacherntebehandlungsmittel, die zur Verlängerung der Haltbarkeit und zum Schutz von Südfrüchten auf Grund langer Transportwege dienen.
Pflanzenschutzmittel unterliegen der Zulassungspflicht. Damit von Pflanzenschutzmitteln keine Gesundheitsgefährdungen ausgehen, werden sowohl der Einsatz als auch die gegebenenfalls vorhandenen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf und in Lebensmitteln streng kontrolliert. Die Bewertung der Analysenergebnisse erfolgt auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Höchstwerte und von toxikologischen Grenzwerten, die auf der Basis wissenschaftlicher Studien abgeleitet werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Frankfurt (Oder) – Die Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2007 bei Frischobst und –gemüse, Kartoffeln und Getreide einschließlich Diäterzeugnisse und Babynahrung durch das Landeslabor Brandenburg haben gezeigt, dass im Durchschnitt 61 Prozent der Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufwiesen. In 32 Fällen war die zulässige Rückstandshöchstmenge überschritten. Auf Grund der Höhe der ermittelten Werte wurden 20 Erzeugnisse beanstandet.
Bei den beanstandeten Produkten erfolgte in jedem einzelnen Fall eine Risikoabschätzung. Gesundheitsschäden waren auch nach Verzehr der beanstandeten Erzeugnisse auf Grund der ermittelten Gehalte an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln nicht zu erwarten. Beanstandet wurden unter anderen Äpfel, Weintrauben, Pflaumen Aprikosen, Tomaten, Paprika und schwarzer Tee. Hervorzuheben ist, dass Babynahrung durch gezielten Rohstoffeinsatz wesentlich geringer belastet ist als Obst und Gemüse. Höchstmengenüberschreitungen wurden hier nicht festgestellt und die Zahl der Proben ohne Rückstände liegt deutlich unter dem Durchschnitt.
Seit Jahren zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass zunehmend Rückstände auch unterhalb der Höchstmenge gefunden werden. Fünf bis sieben unterschiedliche Wirkstoffe in einer beanstandeten Probe sind die Regel und nicht die Ausnahme. Spitzenreiter war eine Probe frischer Paprika. Diese enthielt drei Wirkstoffe über der zulässigen Höchstmenge und 12 Wirkstoffe unterhalb der Höchstmenge.
Zu den Schwerpunktaufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Land Brandenburg gehört seit Jahren die Kontrolle von Getreide, Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Untersucht werden aber auch tierische Lebensmittel, die durch den Einsatz kontaminierter Futtermittel Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufweisen können. 2007 wurden schwerpunktmäßig 822 pflanzliche aber auch 234 tierische Lebensmittel untersucht.
Pflanzenschutzmittel werden weltweit angewendet, um Getreide-, Obst- und Gemüsekulturen vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Eingesetzt werden unter anderen Mittel gegen Pilzbefall (Fungizide), Unkräuter (Herbizide) aber auch Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse, wie zum Beispiel Stoffe zur Wachstumsregulierung und Nacherntebehandlungsmittel, die zur Verlängerung der Haltbarkeit und zum Schutz von Südfrüchten auf Grund langer Transportwege dienen.
Pflanzenschutzmittel unterliegen der Zulassungspflicht. Damit von Pflanzenschutzmitteln keine Gesundheitsgefährdungen ausgehen, werden sowohl der Einsatz als auch die gegebenenfalls vorhandenen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf und in Lebensmitteln streng kontrolliert. Die Bewertung der Analysenergebnisse erfolgt auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Höchstwerte und von toxikologischen Grenzwerten, die auf der Basis wissenschaftlicher Studien abgeleitet werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Frankfurt (Oder) – Die Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2007 bei Frischobst und –gemüse, Kartoffeln und Getreide einschließlich Diäterzeugnisse und Babynahrung durch das Landeslabor Brandenburg haben gezeigt, dass im Durchschnitt 61 Prozent der Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufwiesen. In 32 Fällen war die zulässige Rückstandshöchstmenge überschritten. Auf Grund der Höhe der ermittelten Werte wurden 20 Erzeugnisse beanstandet.
Bei den beanstandeten Produkten erfolgte in jedem einzelnen Fall eine Risikoabschätzung. Gesundheitsschäden waren auch nach Verzehr der beanstandeten Erzeugnisse auf Grund der ermittelten Gehalte an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln nicht zu erwarten. Beanstandet wurden unter anderen Äpfel, Weintrauben, Pflaumen Aprikosen, Tomaten, Paprika und schwarzer Tee. Hervorzuheben ist, dass Babynahrung durch gezielten Rohstoffeinsatz wesentlich geringer belastet ist als Obst und Gemüse. Höchstmengenüberschreitungen wurden hier nicht festgestellt und die Zahl der Proben ohne Rückstände liegt deutlich unter dem Durchschnitt.
Seit Jahren zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass zunehmend Rückstände auch unterhalb der Höchstmenge gefunden werden. Fünf bis sieben unterschiedliche Wirkstoffe in einer beanstandeten Probe sind die Regel und nicht die Ausnahme. Spitzenreiter war eine Probe frischer Paprika. Diese enthielt drei Wirkstoffe über der zulässigen Höchstmenge und 12 Wirkstoffe unterhalb der Höchstmenge.
Zu den Schwerpunktaufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Land Brandenburg gehört seit Jahren die Kontrolle von Getreide, Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Untersucht werden aber auch tierische Lebensmittel, die durch den Einsatz kontaminierter Futtermittel Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufweisen können. 2007 wurden schwerpunktmäßig 822 pflanzliche aber auch 234 tierische Lebensmittel untersucht.
Pflanzenschutzmittel werden weltweit angewendet, um Getreide-, Obst- und Gemüsekulturen vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Eingesetzt werden unter anderen Mittel gegen Pilzbefall (Fungizide), Unkräuter (Herbizide) aber auch Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse, wie zum Beispiel Stoffe zur Wachstumsregulierung und Nacherntebehandlungsmittel, die zur Verlängerung der Haltbarkeit und zum Schutz von Südfrüchten auf Grund langer Transportwege dienen.
Pflanzenschutzmittel unterliegen der Zulassungspflicht. Damit von Pflanzenschutzmitteln keine Gesundheitsgefährdungen ausgehen, werden sowohl der Einsatz als auch die gegebenenfalls vorhandenen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf und in Lebensmitteln streng kontrolliert. Die Bewertung der Analysenergebnisse erfolgt auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Höchstwerte und von toxikologischen Grenzwerten, die auf der Basis wissenschaftlicher Studien abgeleitet werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz