Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- und Rotklee-Isoflavonen versprechen Abhilfe bei Wechseljahresbeschwerden. Nachgewiesen ist die Wirkung nicht. Ob diese Produkte sicher sind, ist bisher auch nicht vollständig geklärt. Die Verbraucherzentralen haben in einem Marktcheck 22 isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel auf Zusammensetzung, Dosierung und Werbeaussagen hin geprüft. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Produkte überschreitet die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis. Teils werben Hersteller mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben.
Gesundheitsrisiken durch fehelende Höchstmengen
Über 60 Prozent der Produkte überschritten die von EFSA empfohlene maximale tägliche Verzehrmenge für isolierte Isoflavone (Soja-Isoflavone: 100 mg, Rotklee-Isoflavone: 43,5 mg). Problematisch ist es, wenn zusätzlich täglich sojahaltige Lebensmittel wie Soja-Drinks oder Fleischersatzprodukte auf Sojabasis verzehrt werden.
„Weil keine Daten zur Wirksamkeit und zur Sicherheit für Frauen in den Wechseljahren vorliegen, raten wir von diesen Produkten ab“, sagt Veronika Wrobel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Frauen, die an einem östrogenabhängigen Brust- oder Gebärmutterkrebs erkrankt sind oder erkrankt waren, rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von der Einnahme isoflavonhaltiger Nahrungsergänzungsmittel ab.
Wichtige Warnhinweise fehlen
Die Anbieter der überprüften Produkte ignorieren auch den Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer – zehn Monate für Produkte mit Soja-Isoflavonen, drei Monate für Produkte mit Rotklee-Isoflavonen. Das gleiche gilt für den wichtigen Hinweis, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. „Nur auf einem Produkt waren entsprechende Warnhinweise abgedruckt“, berichtet Wrobel.
Werbung mit Gesundheitsversprechen
Sechs Produkte fielen auf wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben, zum Beispiel dass Soja-Isoflavone einen positiven Einfluss bei Wechseljahresbeschwerden hätten. „Das ist verboten, da die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist“, erklärt die Expertin.
Registrierung mangelhaft
Eine Anfrage beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigte überdies: Über die Hälfte der Produkte war beim BVL nicht registriert und existiert für die Behörden faktisch nicht. Dennoch konnten alle Produkte im Handel oder Internet gekauft werden.
Tipp
„Frauen sollten ohne Rücksprache mit dem Arzt keine isoflavonhaltigen Lebensmittel einnehmen“, fasst Wrobel zusammen. „Ein gesundheitsbewusster Lebensstil mit ausreichend Bewegung an der frischen Luft und einer ausgewogenen Ernährung hat auch in den Wechseljahren positive Effekte.“
Forderungen
- Der Gesetzgeber muss klären, ob isolierte Isoflavone überhaupt in Nahrungsergänzungsmittel gehören und wenn ja, dann verbindliche Höchstmengen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmittel festlegen.
- Das bisherige Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel muss durch eine behördliche Prüfung und Zulassung ersetzt werden.
Der ausführliche Ergebnisbericht ist nachzulesen im Internet unter www.klartext-nahrungsergaenzung.de.