„Wir wollen Krankenhäuser der ländlichen Grundversorgung zu modernen ambulant-stationären Gesundheitszentren weiterentwickeln, um das zentrale Ziel, alle Krankenhausstandorte im Land Brandenburg zu erhalten, erreichen zu können. Innovative Modellprojekte wie das Gesundheitszentrum Templin sind dafür wegbereitend“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Mittwoch (18.12.19) in Potsdam zum Auftakt der 6. Sitzung des sogenannten 90a-Gremiums. Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums sind neben dem Gesundheitsministerium u.a. die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg.
Das Planungsgremium erarbeitet Strategien zum Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsmodelle, die besonders den ländlichen Raum betreffen. Auf der heutigen Sitzung wurde beschlossen, dass die laufenden Innovationsfondsprojekte in Brandenburg zeitnah in die Regelversorgung überführt werden sollen. Dafür muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zustimmen. Außerdem sollen im kommenden Jahr weitere Regionen identifiziert werden, in denen neue ambulant-stationäre Projekte gestartet werden können.
Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Brandenburg steht vor großen Herausforderungen bei der künftigen Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Medizinische Angebote müssen für alle Menschen auch weiterhin gut erreichbar sein. Um das zu erreichen, müssen ambulante Haus- und Fachärzte künftig noch intensiver mit Krankenhäusern sowie mit Einrichtungen für Rehabilitation und Pflege zusammenarbeiten. Es ist gut und wichtig, dass in dem gemeinsamen 90a-Gremium alle zentralen Akteurinnen und Akteure aus dem Gesundheitsbereich an einem Tisch zusammen entsprechend ihrer gemeinsamen Verantwortung die notwendigen Entscheidungen treffen.
Ich begrüße sehr, dass der Bund den Krankenhaus-Strukturfonds und den Innovationsfonds in den kommenden Jahren fortführen wird. Das sind wichtige Töpfe, um die gesundheitliche Versorgung zukunftssicher zu gestalten. Wir als Land Brandenburg haben uns intensiv um diese Förderung bemüht. Im Falle des Krankenhausstrukturfonds ist es uns gelungen eine 50-prozentige Kofinanzierung im Landeshaushalt sicherzustellen. Das ist nicht in allen Bundesländern so. Wir müssen aber weiter mehr Geld in Innovationen investieren. Und das tun wir.“
Hintergrund
Bundesweit können die Länder nach § 90a SGB V Gremien bilden, um sektorenübergreifende Versorgungsfragen zu beraten und entsprechende Empfehlungen zu geben. In Brandenburg gibt es dieses 90a-Gremium seit dem 12. März 2014.
Ständige Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums in Brandenburg sind das Gesundheitsministerium, das Innenministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände. Darüber hinaus haben die in Brandenburg für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegeberufe maßgebliche Dachorganisation ein Mitberatungsrecht. Nach dem Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung wird die Dachorganisation der Verbände der Pflegeberufe künftig ein Stimmrecht erhalten.
Ziel des gemeinsamen Landesgremiums ist, aktuelle Herausforderungen und regionale Versorgungsbedürfnisse im Gesundheitsbereich in den Fokus zu nehmen und dafür passende Lösungen auf den Weg zu bringen. Das gemeinsame Landesgremium kann weder die Krankenhausplanung noch die ambulante Bedarfsplanung ersetzen, aber es will:
· eine qualifizierte sektorenübergreifende Gesamtschau ermöglichen,
· regionale Fragen in den Fokus nehmen und dafür im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten passende Lösungen auf den Weg bringen,
· den Austausch über gute Modelle weiterentwickeln,
· Umsetzungshemmnisse identifizieren und Vorschläge zur möglichen Überwindung machen,
damit das gemeinsame Landesgremium auf die besonderen Herausforderungen im Land Brandenburg abgestimmten Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der flächendeckenden medizinischen Versorgung entwickeln kann, unter Berücksichtigung der regionalen Versorgungsbedürfnisse, raumplanerischer Aspekte und Perspektiven der demografischen Entwicklung.
In Brandenburg gibt es folgende sektorenübergreifende Innovationsfondsprojekte:
Notfall- und Akutversorgung Brandenburg – Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg – Mehr Informationen
IGiB-StimMT – Strukturmigration im Mittelbereich Templin – Mehr Informationen
ANNOTeM – Akut-Neurologische Versorgung in Nord- Ost-Deutschland mit TeleMedizinischer Unterstützung – Mehr Informationen
QS-Notfall – Verbesserung der Notfallversorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin und Brandenburg – Mehr Informationen
IdA – Interdisziplinäre demenzsensible Akutversorgung – Optimierung der stationären Versorgung von älteren Patienten mit akutem somatischen Behandlungserfordernis und kognitiven Einschränkungen unter systematischer Vernetzung mit der ambulanten Versorgung – Mehr Informationen
Mit dem Krankenhaus-Strukturfonds I stellt der Bund 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds für den Umbau von Krankenhäusern zur Verfügung. Die Mittel sollen u.a. für die Umwandlung von Krankenhäusern in andere Versorgungseinrichtungen verwendet werden. Brandenburg erhält aus dem Fonds rund 14 Millionen Euro und beteiligt sich an der Förderung in gleicher Höhe. So stehen von 2017 bis 2020 insgesamt rund 28 Millionen Euro für zusätzliche Krankenhausinvestitionen in Brandenburg zur Verfügung. In Brandenburg profitieren drei Krankenhäuser – in Strausberg, Templin und Prenzlau – vom Strukturfonds I.
In Folge des „Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes“ (PpSG) vom 11. Dezember 2018 wird die Förderung mit Mitteln des Strukturfonds II in den Jahren 2019 bis 2022 im Umfang von jährlich 500 Millionen Euro fortgesetzt. Brandenburg ist es gelungen die 50-prozentige Kofinanzierung sicherzustellen. Für Brandenburg stehen somit zusätzlich rund 120 Millionen Euro bis 2022 zur Verfügung.
Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale Versorgung-Gesetz beschlossen. Dieses beinhaltet die Fortführung des Innovationsfonds vom Jahr 2020 bis 2024 mit einer jährlichen Fördersumme von 200 Millionen Euro. Zur Weiterführung der Projektförderung hat der Innovationsausschuss beim G-BA zum 12. Dezember 2019 vier Förderbekanntmachungen für das Bewilligungsjahr 2020 veröffentlicht. Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung.
Der G-BA ist oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Internet: https://www.g-ba.de/
pm/red