Bei allen zehn untersuchten Online-Fitnessstudios fand die Verbraucherzentrale in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässige Regelungen zu Ungunsten der Verbraucher. Daher hat sie alle Anbieter abgemahnt. Diese haben inzwischen erklärt, die beanstandeten Regelungen nicht mehr zu verwenden. Zur Auswahl des richtigen Anbieters stellt die Verbraucherzentrale eine Checkliste bereit.
Das Trainieren mit einem Online-Sportstudio verspricht mehr Trainingsfreiheit, günstige Kosten und Flexibilität. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den aktuellen Trend unter die Lupe genommen und zehn Anbieter einem Marktcheck unterzogen.
„Die relativ niedrigen Kosten im Vergleich zu stationären Studios können sich lohnen, insofern man das Angebot regelmäßig nutzt. Ein Online-Studio ist außerdem ortsunabhängig und zu jeder Zeit verfügbar. Nicht zuletzt steht Verbrauchern grundsätzlich wie bei allen Fernabsatzverträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, falls man sich nach Vertragsschluss doch gegen die Dienstleistung entscheidet“, so Michèle Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg zu den Vorteilen des Online-Trainings.
Marktcheck deckt Risiken auf
Doch der Marktcheck deckt auch Risiken für Verbraucher auf. So steht den Kunden kein physischer Trainer zur Seite, der Übungseinheiten überwachen und gezielt Anweisungen für das korrekte Training geben kann. Besondere Defizite fanden die Verbraucherschützer bei der Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der Datenschutzbestimmungen.
„Wir haben Regelungen gefunden, die eine Kündigung erheblich erschweren. Es gab Anbieter, die sich jeglicher Haftung für Fehler in ihrem Angebot entziehen wollten oder die sich vorbehielten, jederzeit und einseitig ohne weiteres die Preise zu erhöhen“, berichtet Scherer. „Wir haben alle Anbieter abgemahnt und aufgefordert, die unwirksamen Regelungen bei neuen Verträgen nicht mehr zu verwenden und sich auch in alten Verträgen nicht mehr darauf zu berufen“, so die Verbraucherschützerin. Alle Online-Studios haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben bzw. zugesichert, sich auf die beanstandeten Regelungen nicht mehr zu berufen und nachgebessert.
„Wir raten außerdem, die Verlinkungen auf Shops, die auf ihren Seiten Diätprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zum Kauf anbieten, zu ignorieren. Diese sind für den Trainingserfolg nicht nötig. Vielmehr kommt es auf eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährungsweise mit viel Bewegung an“, meint die Expertin.
Nutzer von Fitnessstudios können ihren Vertrag bei der Verbraucherzentrale Brandenburg prüfen lassen. Wer sich für Online-Fitness interessiert, kann zur Auswahl eines geeigneten Anbieters die Checkliste der Verbraucherzentrale Brandenburg nutzen.
Checkliste Online-Fitness (zum Download unter: www.vzb.de/sites/default/
- Liegen bei Ihnen die technischen Voraussetzungen für das Online-Training vor (Internetzugang etc.)?
Tipp: Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob Sie mit Ihren Endgeräten auf das Angebot zugreifen können.
- Entspricht das Angebot des Studios Ihren Wünschen?
Tipp: Je interessanter das Angebot, desto höher die Chance, dass Sie dabei bleiben. Wenn Sie sich unsicher sind, wählen Sie zunächst ein kostenloses Testangebot.
- Wie lange läuft der Vertrag?
Tipp: Wir empfehlen möglichst monatlich kündbare Angebote oder zumindest Angebote mit einer kostenlosen Probezeit, um zu testen, ob Sie das Angebot wirklich nutzen. Einige Mitgliedschaften sind bei langer Laufzeit günstiger, allerdings bindet man sich entsprechend lange auch an den Vertrag.
- Welche Kündigungsfrist müssen Sie einhalten?
Tipp: Wenn Sie bereits wissen, dass Sie das Angebot nach der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr weiter nutzen wollen, kündigen Sie frühzeitig, dann ist es erledigt.
- Gibt es Möglichkeiten einer vorzeitigen Vertragskündigung, z.B. aus wichtigem Grund (u. a. dauerhafte schwere Erkrankung)?
Tipp: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die grundsätzlich keine vorzeitige Vertragskündigung erlauben, sind unzulässig.
- Wie lang ist eine ggf. angebotene kostenlose Probezeit und endet der Vertrag mit deren Ende automatisch?
Tipp: Bevorzugen Sie Angebote, die nach der Probezeit automatisch enden.
- Welche unentgeltlichen Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten und sind es gängige Zahlungsmittel (z. B. die EC-Karte)?
Tipp: Anbieter müssen mindestens eine gängige und zumutbare kostenfreie Zahlungsart zur Verfügung stellen.
- Was sieht der Vertrag bei Zahlungsverzug vor und wie hoch sind die dann ggf. anfallenden Rücklastschriftkosten?
Tipp: Schauen Sie vor Vertragsschluss ganz genau, welche Regelungen zum Zahlungsverzug getroffen werden. Sind Sie sich unsicher, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
- Welche Regelungen gelten bei technischen Störungen?
Tipp: Der Anbieter darf das Risiko für technische Störungen nicht auf Sie abwälzen. Wenn Sie keinen Zugriff auf das Angebot haben, machen Sie ihn darauf aufmerksam und fordern ihn auf, das Problem zu beheben.
- Kann der Anbieter sein Angebot oder die Preise ändern?
Tipp: Prüfen Sie die Bestimmungen dazu kritisch. Bei einer Preiserhöhung kann Ihnen auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen und Ihren Vertrag prüfen.
- Gibt es Informationen zum Widerrufsrecht und wo befinden sich diese?
Tipp: Anbieter müssen immer korrekt zum Widerrufsrecht informieren. Tun sie das nicht, ist ein Widerruf deutlich länger möglich als die normalerweise geltenden zwei Wochen.
pm/red