Damit Familien unabhängig vom Geldbeutel richtig entspannt Urlaub machen können, gibt es in Brandenburg seit mehr als 20 Jahren die Ferienzuschüsse. Auch in diesem Jahr unterstützt das Land wieder Eltern mit geringen Einkommen: Sie können die Zuschüsse beantragen und so die Urlaubskasse deutlich entlasten. „Für jeden Ferientag und jedes mitreisende Familienmitglied gibt es acht Euro“, erklärte die SPD-Abgeordnete Kerstin Kircheis. „Auch Großeltern, die mit ihren Enkeln verreisen möchten, können einen Antrag stellen. Für Kinder ist es wichtig, gemeinsam mit der Familie Neues zu erleben.“
Die Ferienzuschüsse sind für Familien gedacht, die nur über ein geringes Einkommen verfügen oder Arbeitslosengeld II bekommen. Den Urlaub können sie in Ferienstätten, die sich besonders an Familien richten, sowie in anderen geeigneten und angemessenen Unterkünften in ganz Deutschland oder dem Ausland verbringen.
„Interessierte sollten den Antrag bald stellen, mindestens acht Wochen vor Reiseantritt“, fügte Kerstin Kircheis hinzu. Gefördert werden können Urlaubsreisen von fünf bis 14 Tagen Dauer, in Ausnahmefällen sind Abweichungen hiervon möglich. „Dank der Ferienzuschüsse können auch Familien aus unserer Region, für die ein Urlaub sonst vielleicht zu teuer wäre, in der Ferienzeit eine gemeinsame Reise unternehmen“, so die Abgeordnete.
Antragsformulare gibt es beim:
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV), Dezernat 53,
Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Mailanschrift: [email protected]
oder im Internet unter: www.lasv.brandenburg.de
Informationen über Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zu finden oder hier: www.urlaub-mit-der-familie.de