Schülerinnen und Schüler, die nur in den Ferien und damit nicht das gesamte Jahr für einen Arbeitgeber tätig sind, zahlen regelmäßig zu viel Lohnsteuer. Darauf hat vor den am Donnerstag beginnenden Sommerferien das Brandenburgische Finanzministerium hingewiesen. Das Gleiche gelte oft für Studierende, die beispielsweise nur in den Semesterferien arbeiten. Der Grund für die zu viel gezahlte Lohnsteuer sei, dass bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung stets, das heißt auch bei Schülern und Studenten unterstellt werde, dass im gesamten Kalenderjahr ein gleich hohes Einkommen erzielt wird. Da dies bei einem Ferienjob nicht der Fall sei, führe der vom Arbeitgeber durchgeführte Lohnsteuerabzug für einen Monat – auf das Kalenderjahr bezogen – zu einem zu hohen Abzug. Um Schülerinnen, Schüler und Studierende auf diesen Sachverhalt und Wissenswertes rund um die Besteuerung von Ferienjobs hinzuweisen, hat Brandenburgs Finanzministerium zu Beginn der Sommerferien eine ausführliche Serviceseite zum Thema auf der eigenen Internetseite und in den Onlineauftritten aller Finanzämter in Brandenburg veröffentlicht.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski: „Steuergerechtigkeit heißt, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Steuern zahlen, die sie gemäß der Steuergesetze zu zahlen haben. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass niemand mehr zahlen muss als es der Gesetzgeber festgelegt hat. Daher informieren wir mit der Serviceseite für Schülerinnen, Schüler und Studierende auch darüber, wie Ferienjobber zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten können. Auch das gehört zur Steuergerechtigkeit dazu.“
In vielen Fällen erhalten Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten oft sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Das ist bei der Steuerklasse I im Jahr 2017 zum Beispiel dann der Fall, wenn der Bruttoarbeitslohn im Jahr nicht höher als circa 9.850 Euro ist und keine anderen Einkünfte erzielt werden.
Auf der Serviceseite wird auch erläutert, dass Schüler oder Studierende – die neben dem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte hatten – den Vordruck „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer“ nutzen können.
Darüber hinaus empfiehlt Brandenburgs Finanzministerium, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vor-teile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zum Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Außerdem überprüft ELSTER die Steuererklärung auf Plausibilität und berechnet die voraussichtlich entstehende Steuer.
Hintergrund: Ausführliche Informationen zu Ferienjobs
Die Steuertipps für Studierende und Schüler zu (Ferien-)Jobs stehen sowohl auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen als auch auf den Internetauftritten der Finanzämter in Brandenburg kostenlos zur Verfügung.
www.mdf.brandenburg.de -> Steuerinformationen -> aufgeführt unter: Schüler/innen und Studenten/innen
Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung ELSTER finden Sie unter www.finanzamt.brandenburg.de und www.elster.de.
pm/red
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