Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten 2016 über 23.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 15.444 Berliner und 7.696 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. Nach Informationen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg war das gegenüber dem Vorjahr in Berlin eine Steigerung von 7 Prozent und in Brandenburg von 6 Prozent. Eine akute Gefährdung wurde in Berlin bei 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 28 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. In 27 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In 21 Prozent der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
52 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 19 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich. Während in Berlin jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, zeigte sich im Land Brandenburg ein anderes Bild: Hier führte nur jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse. Bei 16 Prozent der Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 16 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf. In 35 Prozent (2.659) der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung ermittelt. Fast zwei Drittel (1.833) der Brandenburger Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendliche durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 467 bzw. 611 Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 85 Fälle.
Häufig informierten Verwandte, Bekannte und Nachbarn das Jugendamt (Berlin: 11 Prozent, Brandenburg: 14 Prozent). Auch anonyme A nzeigen gingen ein (BE: 7 Prozent, BB: 16 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden in Berlin 26 Prozent und in Brandenburg 17 Prozent der Verfahren initiiert. In 18 Prozent der Berliner und in 10 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 9 Prozent der Berliner und 10 Prozent der Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes fünfte und in Brandenburg für jedes vierte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 2.134 Fälle in Berlin und 612 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 782 Berliner und 498 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 894 Fällen in Berlin und 655 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden. Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht KV10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.
pm/red
Foto: Symbolbild; Verena Berk, www.pixelio.de