Brandenburgische Verwaltungsgerichte können Asylakten künftig elektronisch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfangen. Damit entfällt ein gewichtiger Teil des bisherigen Papieraktenversands. Justizminister Stefan Ludwig sagte zum Abschluss der erfolgreichen Pilotphase am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder): „Mit dem digitalen Posteingang können die Verwaltungsgerichte wesentlich effizienter kommunizieren. Gerade angesichts der hohen Komplexität der Fälle stellt dies eine große Erleichterung für die Richterinnen und Richter dar. Dabei werden wir es aber nicht belassen. Schon im kommenden Jahr soll dann auch die Kommunikation in die andere Richtung digital erfolgen. Das bedeutet einen schnelleren Versand von Schriftsätzen und durch den digitalen Posteingang und -ausgang entfällt außerdem das Einscannen und Drucken von Dokumenten komplett. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, mit der wir die Leistungsfähigkeit unserer Justiz angesichts der gestiegenen Herausforderungen stärken.“
Nach erfolgreicher Pilotierung des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) soll die elektronische Kommunikation zu den weiteren Verwaltungsgerichten in Potsdam und Cottbus zeitnah aufgenommen werden. Voraussichtlich bereits ab Januar 2017 werden dann auch die Schriftsätze des Gerichts, darunter Klagemitteilungen, Gerichtsurteile und -beschlüsse, ausschließlich elektronisch an das Bundesamt versandt. Wie für die rechtssichere verschlüsselte elektronische Kommunikation zwischen Gerichten und Behörden im Allgemeinen, kommt auch bei diesem Projekt das deutschlandweit etablierte elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zum Einsatz.
Seit Beginn des elektronischen Versands im Januar 2016 im Rahmen eines Pilotprojektes, wurden bundesweit mehr als 100.000 Akten und Schriftstücke rechtssicher digital versendet.
pm/red
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