Am heutigen 1. Juli 2016 erhöht sich der Kinderzuschlag um 20 Euro. Eltern mit geringem Einkommen können nun auf Antrag monatlich bis zu 160 Euro zusätzlich zum Kindergeld erhalten. Dazu sagt Familienministerin Diana Golze: „Die Erhöhung des Kinderzuschlags ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen. Sie haben zukünftig etwas mehr Geld zur Verfügung. Allerdings ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Um Kinderarmut wirksam und dauerhaft zu bekämpfen, bedarf es größerer Anstrengungen des Bundes bei den Leistungen für Familien. Familien benötigen mehr als staatliche Unterstützungsleistungen. Eltern müssen über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Das heißt, Mütter und Väter brauchen sozialversicherungspflichtige und gut bezahlte Jobs mit einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld. Besonders für Alleinerziehende ist die tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer noch eine große Herausforderung. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind wir ein gutes Stück vorangekommen, auf diesem Weg muss es weitergehen. Das Mindestlohngesetz muss auch über den gerade verkündeten Vorschlag zur Anhebung hinaus kontinuierlich weiterentwickelt werden. Das gilt auch für den Kinderzuschlag. Diesen auch hinsichtlich seiner Ausgestaltung weiterzuentwickeln haben die Jugend- und Familienminister/innen der Länder auf ihrer Konferenz Anfang Juni in Dresden mit Nachdruck von der Bundesregierung gefordert.“
Ein entsprechender Beschluss sieht u.a. vor, die Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag zu lockern, die Anrechnung von Unterhaltsleistungen zu ändern und die bürokratischen Hürden bei der Beantragung des Kinderzuschlags abzubauen. Dadurch soll mehr unterstützungsbedürftigen Familien als bisher der Zugang zum Kinderzuschlag ermöglicht werden.
Manfred Pollnow, Leiter der Familienkasse Berlin-Brandenburg: „Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die bereits an mehr als 1.600 Familien im Land Brandenburg ausgezahlt wird. Nicht jede Familie weiß um diese zusätzliche finanzielle Möglichkeit zum Kindergeld. Gerade Familien, die über ein geringes monatliches Einkommen verfügen und immer wieder vor der Herausforderung stehen, den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern, möchten wir mit diesem Zuschlag entlasten. Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wollen wir hier in der Region auch darauf aufmerksam machen, dass mit Hilfe dieser Ergänzungsleistung ein Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut geleistet wird.“
Der Kinderzuschlag wird auf Antrag zusätzlich zum Kindergeld an gering verdienende Eltern ausgezahlt. Er kann bei den Familienkassen beantragt werden http://www.familienkasse.de/.
Die Familienkasse Berlin-Brandenburg berät zu allen Fragen rund um die Antragstellung. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht erforderlich.
Bei Bewilligung des Kinderzuschlags besteht ferner ein Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe wie beispielsweise Lernförderung oder die Kostenübernahme für Klassenfahrten. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind unter Vorlage des Kinderzuschlagbescheides gesondert und schriftlich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu beantragen.