Die Berufs- und Freizeitskipper verstoßen weiter in hohem Maße gegen Verkehrsvorschriften auf Brandenburgs Gewässern. Bei einer elftägigen länderübergreifenden Kontrollaktion in Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg, die am Himmelfahrtstag begann, gab es fast bei jedem dritten kontrollierten Schiff in Brandenburg Beanstandungen. “Die Mehrheit der Skipper hält sich zwar an die geltenden Verkehrsvorschriften. Der Anteil der Beanstandungen ist aber eindeutig zu hoch”, sagte der Direktor Wasserschutzpolizei, Hans-Joachim Werner, am Dienstag in Potsdam. “Die gemeinsame Nutzung der Wasserwege erfordert angesichts der zunehmenden Sportschifffahrt ein besonderes Maß an Sorgfalt, gegenseitiger Rücksichtnahme, aber auch Verantwortungsbewusstsein.” Werner kündigte deshalb neben einer höheren Kontrolldichte auch eine verstärkte Beratung und Aufklärung vor allem der Freizeitskipper an.
Bei der Kontrolle von 2.141 Wasserfahrzeugen in Brandenburg, darunter 112 Schiffen der gewerblichen Schifffahrt und 2.029 Sportbooten, wurden insgesamt 660 Sanktionen von der Strafanzeige bis zum Verwarnungsgeld verhängt. Unter den Verstößen waren auch 20 Fälle von Trunkenheit am Ruder. ‘Spitzenreiter’ waren ein polnischer Schiffsführer auf der Havel-Oder-Wasserstraße mit 2,61 Promille und ein Freizeitskipper auf der Dahme-Wasserstraße bei Bindow mit 2,31 Promille.
Werner forderte die Schiffsführer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften strikt zu beachten. Insbesondere sollte auf die Vollständigkeit der Ausrüstung geachtet werden. Dazu gehören auch ein Verbandskasten und Rettungsmittel beispielsweise für Kinder. Ferner müssen Vorkehrungen für den technisch sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen sowie zum gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge getroffen werden. Notwendig sind auch ein Diebstahlschutz sowie eine ausreichende Vorbereitung bei Fahrten etwa mit Blick auf Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten oder Schleusenöffnungszeiten. Vor allem aber gilt auf dem Wasser wie auf dem Land: Hände weg vom Steuer beim Genuss von Alkohol.
Quelle: Ministerium des Innern
Die Berufs- und Freizeitskipper verstoßen weiter in hohem Maße gegen Verkehrsvorschriften auf Brandenburgs Gewässern. Bei einer elftägigen länderübergreifenden Kontrollaktion in Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg, die am Himmelfahrtstag begann, gab es fast bei jedem dritten kontrollierten Schiff in Brandenburg Beanstandungen. “Die Mehrheit der Skipper hält sich zwar an die geltenden Verkehrsvorschriften. Der Anteil der Beanstandungen ist aber eindeutig zu hoch”, sagte der Direktor Wasserschutzpolizei, Hans-Joachim Werner, am Dienstag in Potsdam. “Die gemeinsame Nutzung der Wasserwege erfordert angesichts der zunehmenden Sportschifffahrt ein besonderes Maß an Sorgfalt, gegenseitiger Rücksichtnahme, aber auch Verantwortungsbewusstsein.” Werner kündigte deshalb neben einer höheren Kontrolldichte auch eine verstärkte Beratung und Aufklärung vor allem der Freizeitskipper an.
Bei der Kontrolle von 2.141 Wasserfahrzeugen in Brandenburg, darunter 112 Schiffen der gewerblichen Schifffahrt und 2.029 Sportbooten, wurden insgesamt 660 Sanktionen von der Strafanzeige bis zum Verwarnungsgeld verhängt. Unter den Verstößen waren auch 20 Fälle von Trunkenheit am Ruder. ‘Spitzenreiter’ waren ein polnischer Schiffsführer auf der Havel-Oder-Wasserstraße mit 2,61 Promille und ein Freizeitskipper auf der Dahme-Wasserstraße bei Bindow mit 2,31 Promille.
Werner forderte die Schiffsführer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften strikt zu beachten. Insbesondere sollte auf die Vollständigkeit der Ausrüstung geachtet werden. Dazu gehören auch ein Verbandskasten und Rettungsmittel beispielsweise für Kinder. Ferner müssen Vorkehrungen für den technisch sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen sowie zum gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge getroffen werden. Notwendig sind auch ein Diebstahlschutz sowie eine ausreichende Vorbereitung bei Fahrten etwa mit Blick auf Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten oder Schleusenöffnungszeiten. Vor allem aber gilt auf dem Wasser wie auf dem Land: Hände weg vom Steuer beim Genuss von Alkohol.
Quelle: Ministerium des Innern