Martin Groß, bislang Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht, ist heute von Justizministerin Beate Blechinger und Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zum Präsidenten des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes (GJPA) ernannt worden. Die – in Berlin gelegene – Behörde wird von Groß bereits seit der Pensionierung des vormaligen Präsidenten Kilian im August vorigen Jahres geleitet.
Justizministerin Blechinger: „Ihre kreative und dennoch ruhige Handschrift ist bereits jetzt im Profil des Prüfungsamtes deutlich zu erkennen. Ich bin mir sicher, dass die Verantwortung für die Aus- und Weiterbildung unserer juristischen Fachkräfte in Ihren Händen gut aufgehoben ist.”
Der 50-jährige Martin Groß ist nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bochum und Düsseldorf im Jahr 1987 Richter geworden. Im Juli 1993 ließ er sich vom Amtsgericht Euskirchen an das Amtsgericht Rathenow, wenig später an das Brandenburgische Oberlandesgericht abordnen, wo er 1995 zum Richter am OLG ernannt wurde. Von 1997 bis 2000 wurde er an das Justizministerium nach Potsdam abgeordnet und fungierte dort u.a. als Vertreter des Präsidenten des brandenburgischen Justizprüfungsamtes.
Das GJPA ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages nimmt das Amt seit dem 1. Januar 2005 in beiden Ländern die beiden juristischen Staatsexamina ab. Darüber hinaus organisiert es die Fortbildung der Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte.
Quelle: Ministerium der Justiz
Martin Groß, bislang Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht, ist heute von Justizministerin Beate Blechinger und Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zum Präsidenten des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes (GJPA) ernannt worden. Die – in Berlin gelegene – Behörde wird von Groß bereits seit der Pensionierung des vormaligen Präsidenten Kilian im August vorigen Jahres geleitet.
Justizministerin Blechinger: „Ihre kreative und dennoch ruhige Handschrift ist bereits jetzt im Profil des Prüfungsamtes deutlich zu erkennen. Ich bin mir sicher, dass die Verantwortung für die Aus- und Weiterbildung unserer juristischen Fachkräfte in Ihren Händen gut aufgehoben ist.”
Der 50-jährige Martin Groß ist nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bochum und Düsseldorf im Jahr 1987 Richter geworden. Im Juli 1993 ließ er sich vom Amtsgericht Euskirchen an das Amtsgericht Rathenow, wenig später an das Brandenburgische Oberlandesgericht abordnen, wo er 1995 zum Richter am OLG ernannt wurde. Von 1997 bis 2000 wurde er an das Justizministerium nach Potsdam abgeordnet und fungierte dort u.a. als Vertreter des Präsidenten des brandenburgischen Justizprüfungsamtes.
Das GJPA ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages nimmt das Amt seit dem 1. Januar 2005 in beiden Ländern die beiden juristischen Staatsexamina ab. Darüber hinaus organisiert es die Fortbildung der Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte.
Quelle: Ministerium der Justiz