Verbraucherzentrale warnt
In viele Brandenburger Haushalte flattern derzeit Mahnungen einer Nürnberger Anwaltskanzlei Justorat. Angeblich macht sie im Auftrag eines „Fachverbandes der Lotterie und Glückspielanbieter Deutschland“, eu-gewinnspielzentrale.com, offene Beitragszahlungen aus dem Jahr 2013 geltend. Überweise der Adressat nicht binnen weniger Tage, gehe die Sache sofort vor Gericht. „Lassen Sie sich auf keinen Fall einschüchtern und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei“, rät Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Das Mahnschreiben mit seinen Stempeln, Paragraphen und der Forderung in Höhe von 799,61 Euro soll glaubwürdig wirken und flattert derzeit Bürgern bundesweit in die Postkästen. Das Vergleichsangebot, nur 319 Euro zu bezahlen und somit die Restforderung erlassen zu bekommen, scheint den Betroffenen entgegen zu kommen. „Schaut man sich aber den Brief genauer an, fällt beispielsweise auf, dass man das Geld auf ein Konto in Bulgarien überweisen soll. Zudem ist die angegebene Festnetz-Telefonnummer nicht erreichbar und der erwähnte Fachverband existiert gar nicht. Das sollte stutzig machen“, erläutert Fischer-Volk.
Zudem spielen derartige Briefe immer mit den Ängsten der Verbraucher. So droht der Absender, vor Gericht zu gehen, sollte der Adressat nicht ordnungsgemäß und innerhalb weniger Tage bezahlen. Außerdem würden dann weitere und noch höhere Kosten anfallen. Die Juristin der VZB rät deshalb grundsätzlich:
- „Zahlen Sie generell nur dann, wenn Sie einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben.
- Sind Sie sich unsicher, ob eine Forderung vielleicht doch zu Recht besteht? Wenden sich an Ihre Verbraucherzentrale.
- Stellen Sie ggfs. Strafanzeige bei der Polizei.“
Die Verbraucherzentrale hilft individuell weiter:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.