Schnellentschlossene Waldbesitzer können ab sofort wieder Fördermittel für vorbeugenden Waldbrandschutz oder Pflegemaßnahmen beantragen.
Für das Frühjahr ist eine kurzfristige Antragstellung auf Fördermittel nach der Forst-Förderrichtlinie bis 15. Mai möglich. Erster Termin für die Projektauswahl ist der 1. April. Antrage können ab sofort bei der Bewilligungsstelle Forst in Templin eingereicht werden.
Die Antragsstellung ist für solche Projekte möglich, deren Realisierung im Frühjahr/Sommer liegt. Das betrifft insbesondere Kultur- und Jungwuchspflegen sowie Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes. Die Projektumsetzung muss zwingend bis zum 1. August 2015 erfolgen.
Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können ebenfalls Anträge eingereicht werden.
Mit der forstlichen Förderrichtlinie verfolgt das Land Brandenburg das Ziel: ökologisch, ökonomisch stabilere Waldstrukturen zu schaffen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu fördern, die Waldbrandgefährdung zu verringern sowie die Waldbrandbekämpfung zu optimieren. Damit die Wälder Brandenburgs ihre vielfältigen Leistungen möglichst umfassend erbringen können, müssen sie aktiv gepflegt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Auf über 60 Prozent der Waldfläche liegt diese verantwortungsvolle Aufgabe in den Händen von rund 100.000 privaten und kommunalen Eigentümern.
Näheres zum Verfahren, die Formulare sowie weitere Prüftermine sind im Internet unter http://forst.brandenburg.de zu finden.
Die örtlich zuständigen Oberförstereien des Landesbetriebs Forst leisten gern Unterstützung bei der Beantragung. Forstfachliche Fragen zum Fördervorhaben erläutern die hoheitlich zuständigen Revierförster vor Ort.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft