Am heutigen Mittwoch, entscheiden die Parteien im Agrarausschuss über die Zustimmung oder Ablehnung der Volksinitiative gegen Massentierhaltung. Seit der viel beachteten Sitzung im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (ALUL), am 14. Januar 2015 ist einiges passiert: Die Initiatoren der Volksinitiative „Gegen Massentierhaltung“ haben ihre Forderungen konkretisiert und mit den drei großen Parteien im Landtag vertiefende Sondierungsgespräche geführt.
„Die Gespräche verliefen durchwegs in sehr positiver Atmosphäre. So wurden wir von allen Parteien für unsere richtungsweisende Initiative und unser Engagement gelobt, andererseits vermissen wir vor allem bei der SPD ein klares Bekenntnis, sich unseren Forderungen anzuschließen“, so Michael Wimmer, Sprecher des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg. „Selbst wenn die Koalitionsparteien unsere erfolgreiche Volksinitiative nicht zu hundert Prozent annehmen, erwarten wir, dass sie unsere inhaltlichen Forderungen substantiell aufgreifen. Mit Spannung beobachten wir daher, wie die koalitionsinterne Diskussion verläuft, da die LINKE klar zu erkennen gab, dass sie unsere Forderungen teilt und unterstützen würde. Es liegt jetzt also an der SPD, die im eigenen Koalitionsvertrag getroffene Absicht, sich für eine regionalverträgliche, tierartgerechte und flächengebundene Tierhaltung einzusetzen, mit Leben zu füllen.”
Die Regierung hat die Möglichkeit, die Forderungen der Volksinitiative auf Landesebene umzusetzen. Dazu legten die Initiatoren der Volksinitiative den Politikern noch einmal konkretisierte, zeitlich klar geregelte Maßnahmen vor. Diese beziehen sich vor allem auf:
- Einführung des Verbandsklagerechtes
Die Einführung des Mitwirkungs- und Klagerechts für anerkannte Tierschutzverbände in Form der Anfechtungsklage mit den entsprechenden Informations- und Mitwirkungsrechten. Dies ermöglicht es anerkannten Tierschutzorganisationen gegen Genehmigungen, Verwaltungsakte oder auch gegen Untätigkeit von Behörden zu klagen. Ziel dabei: Die Gewährleistung, dass verwaltungsrechtliche Verfahren auch im Tierschutz den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Auf Bundesebene verfolgt die SPD seit vielen Jahren diesen Ansatz, 2013 brachte die SPD-Fraktion hierzu sogar einen eigenen Antrag im Bundestag ein, auf dem unsere Forderung auch Bezug nimmt. Bisher verschließt sich die Landes-SPD in Brandenburg jedoch dieser Forderung. In anderen Bundesländern, u.a. Bremen, NRW, Saarland, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein gibt es dieses bereits. - Den Ausstieg aus dem Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln
Verbot des Kupierens und Aufstallung kupierter Legehennen ab Kalenderjahr 2017, bei Mastgeflügel oder Mastschwein ab 2018. Hier haben wir der Landesregierung einen größtmöglichen Puffer eingebaut, um die Ergebnisse aus Niedersachsen abzuwarten und gleichzeitig wertvolle Zeit zu gewinnen, um die betroffenen Betriebe in die Lage zu versetzen, diese Vorgabe reibungslos umsetzen zu können.
Hierzu empfehlen wir der Landesregierung einen Landesaktionsplan Tierhaltung aufzulegen, um die Betriebe bei dieser großen Aufgabe aktiv zu begleiten. Der Landesaktionsplan bestünde wesentlich aus den Elementen Beratung, der Einrichtung von Demonstrationsbetrieben sowie der wissenschaftliche Begleitung. - Änderungen beim Agrarförderprogramm (AFP)
Die ausschließliche Förderung artgerechter Tierhaltung. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, die innerhalb des GAK-Rahmenplans vorgesehenen Freiräume für eine tiergerechte, flächengebundene und regionaltypische Tierhaltung zu nutzen. Umsetzungsmöglichkeiten sind:
– Verzicht auf die Basisförderung – lediglich Stallbauten, die unter die Premiumförderung fallen, werden finanziell gefördert -> ein MEHR an Tierwohl ist vorprogrammiert.
– Orientierung der Förderung an den Bestandsgrößen: Finanzielle Mittel nur für Betriebe, deren Betriebsgröße im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) keine Öffentlichkeitsbeteiligung benötigt. - Das Einsetzen eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg
Dieser ist unabhängig und trägt dazu bei, Missstände zu verhindern, in konkreten Verdachtsfällen notwendige Maßnahmen einzufordern und gesellschaftliche sowie politische Weichenstellungen zu veranlassen. Der Tierschutzbeauftragte ist nicht mit dem Tierschutzbeirat zu verwechseln, der weisungsgebunden und nicht öffentlich arbeitet.
Zudem fordert die Volksinitiative die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene mit weiteren Themen wie Antibiotika oder der Gülleverordnung zu beschäftigen und diese beispielsweise mit Bundesratsinitiativen voranzubringen.
Jochen Fritz, Initiator der Volksinitiative „Gegen Massentierhaltung“: „Wir werden uns nicht mit halbgaren Kompromissen zufrieden geben – Brandenburg braucht eine Veränderung im Bereich Tierschutz. Die Bevölkerung steht hinter uns und lehnt sich gegen Megamastanlagen, Tierquälerei und Willkür der öffentlichen Hand auf. Jetzt hat die Regierung die Chance, längst überfällige Veränderungen in der Tierhaltung und der Förderpolitik konsequent auszuarbeiten und umzusetzen. Hier unterstützen wir sie gerne und hoffen auf ein JA zur Volksinitiative am kommenden Mittwoch.“
Nach der abschließende Beratung über die Stellungnahme des ALUL zur Volksinitiative gegen Massentierhaltung am 4.3.2015 wird der Hauptausschuss am 18. März 2015 ein endgültiges Ergebnis festsetzen.
Quelle: Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin Brandenburg (FÖL) e.V.