Illegales Angeln an den Bergbaufolgegewässern ist kein Kavaliersdelikt (Fischwilderei)
Zum Angeln in Bergbaufolgegewässern informiert die LMBV aus gegebenem Anlass: In der Lausitz wurden bisher bereits folgende Gewässer in die fischereiliche Nutzung überführt:
- In Brandenburg: Schönfelder See (Verband der Spreewaldfischer Lübbenau und Umgebung e. V.), Gräbendorfer See (Landesanglerverband Brandenburg e. V.)
- In Ostsachsen: Dreiweiberner See und Bärwalder See (jeweils Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V.).
Nur die genannten Verbände stellen Angelkarten aus. Weitere Gewässer, wie der Berzdorfer See, sind in Vorbereitung einerfischereilichen Nutzung.
Die LMBV weist ausdrücklich darauf hin, dass illegales Angeln in den anderen entstehenden Bergbaufolgegewässern kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch (Fischwilderei), mindestens aber (versuchten) Diebstahl darstellen kann. Angel-Interessenten wird daher empfohlen, sich bei den zuständigen Anglerverbänden zu informieren. Die zum Angeln freigegebenen Gewässer mit den Fischereiausübungsberechtigten sind auch unter http://www.lausitzerseenland.de/de/wassererlebnis/angeln.html de einzusehen.
Die künstlich hergestellten oder noch herzustellenden Seen der Bergbaufolgelandschaft unterliegen derzeit dem Bundesberggesetz und damit strengen Anforderungen hinsichtlich der Nachnutzung insbesondere vor Beendigung der Bergaufsicht. Darunter fallen auch das Angeln und die gewerbsmäßige Fischerei sowohl vom Ufer aus als auch mit Wasserfahrzeugen.
Bevor die Gewässer zum Angeln freigegeben werden können, müssen diese folgende Merkmale aufweisen:
- Der Endwasserstand muss erreicht sein.
- Die Ufer müssen gefahrlos durch die Öffentlichkeit betreten werden können.
- Der pH-Wert des Wassers muss dauerhaft mindestens über 5 liegen, um eine erfolgreiche Reproduktion eines Fischbestandes zu ermöglichen.
Darüber hinaus sind für das Angeln die Bestimmungen der Fischereigesetze der Länder einzuhalten. Hiernach liegt das Fischereirecht beim Eigentümer der Gewässerflächen. Für die meisten Bergbaufolgeseen ist die LMBV Eigentümerin und damit Inhaberin des Fischereirechtes. Die Bergbaufolgeseen werden im Zuge der Herstellung einem fischereilichen Monitoring unterzogen und eine fischfaunistische Einstufung vorgenommen. Dies ist Voraussetzung für die in den Fischereigesetzen verankerte Hegeverpflichtungen des Fischereiausübungsberechtigten.
Mit der Nutzungsfreigabe nach Herstellung der geotechnischen Sicherheit des entsprechenden Gewässers wird das Fischereiausübungsrecht durch die LMBV i. d. R. an die Landesanglerverbände oft in Kombination mit einem Berufsfischer übertragen.
Quelle: LMBV-PressesprecherLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH