Das Bundeskabinett verabschiedete heute den Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Dessen Ziel ist eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung. So sollen zum Beispiel Patienten in dringlichen Fällen schneller einen Termin bei einem Facharzt bekommen. Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze begrüßt den Beschluss: „Der Gesetzentwurf enthält einige gute Ansätze. Es ist gut, dass die Medizinischen Versorgungszentren gestärkt und künftig auch Kommunen Träger von solchen ambulanten Versorgungsstrukturen werden können. Für Medizinische Versorgungszenten hat das Land Brandenburg seit den 90iger Jahren gekämpft. Ohne Regine Hildebrandts Initiative gäbe es heute diese Versorgungsform in Deutschland so vielleicht gar nicht.“
Ministerin Golze: „Die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Ärzte in den Medizinischen Versorgungszentren bei der Behandlung eines Patienten bietet viele Vorteile. Sie können sich besser über Krankheitsverlauf, Behandlungsziele und notwendige Therapien austauschen. Damit können zum Beispiel kostspielige und für die Patienten belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden. Das verbessert nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung, sondern senkt gleichzeitig auch die Kosten im Gesundheitswesen. Und für die Patienten bringt die Behandlung unter einem Dach kurze Wege und kürzere Wartezeiten.“
Golze betonte aber, dass es noch konkrete Nachbesserungswünsche an das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gibt: „Ganz besonders wichtig ist der im Gesetzentwurf geplante Innovationsfonds, mit dem neue Versorgungsformen, die über die bestehende medizinische Regelversorgung hinausgehen, entwickelt werden sollen. Hier muss sichergestellt sein, dass bei der Auswahl von innovativen Versorgungsprojekten die Erfahrungen der Kommunen und der Länder berücksichtigt werden. Wir brauchen passgenaue Lösungen für die konkreten Herausforderungen hier in Brandenburg. Das darf nicht in Berlin am grünen Tisch entschieden werden.“
Angesichts der demografischen Entwicklung, die im Ländervergleich in Brandenburg bereits heute besonders stark zu spüren ist, müssen Brandenburger Ärzte besonders viele und besonders kranke Menschen versorgen. Golze sagte: „Auch hier muss im vorgelegten Gesetzentwurf nachgebessert werden. Strukturelle Benachteiligungen in der Vergütung für die medizinische Versorgung müssen vollständig beseitigt werden. Ärztinnen und Ärzte, die in ländlichen Regionen mit weiten Wegen und mit einem besonders hohen Anteil älterer Menschen arbeiten, müssen eine angemessene Vergütung bekommen. Anders werden wir den Ärztemangel in solchen Gebieten nicht überwinden und die Überversorgung in Ballungszentren verhindern können.“
In Brandenburg haben sich Modellprojekte wie AGnES – als Gemeindeschwester und als Fallmanagerinnen – bewährt. Golze: „Wir wissen, dass die demografischen Herausforderungen ohne eine gleichberechtigte Einbindung von gut ausgebildeten Gesundheitsberufen nicht bewältigt werden kann. Das hat auch der Sachverständigenrat Gesundheit immer wieder deutlich gemacht. Die „Gemeindeschwester Agnes“ trägt dazu bei, die hausärztliche Versorgung in einem so großen Flächenland wie Brandenburg sicherzustellen. Diese Strukturen müssen weiter ausgebaut werden.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg