Zum heutigen Auftakt der Verhandlungen zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 hat das Land Brandenburg bekräftigt, dass es auch in Zukunft eines Finanzausgleiches bedarf, der allen Ländern eine angemessene Finanzausstattung sichert. „Gleichwertige Lebensverhältnisse sind grundlegendes Recht aller Bürgerinnen und Bürger. Daher ist auch in Zukunft ein solidarisches System zur Verteilung der Steuereinnahmen schlichtweg notwendig“, betonte Brandenburg Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski. Zugleich kündigte sie an, dass das Land Brandenburg gemeinsam mit Rheinland-Pfalz seitens der Länder den Vorsitz der Arbeitsgruppe „Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen“ übernehmen wird.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern hatten sich auf die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG) verständigt, die bis zum Jahresende die Grundlagen für entsprechende Vereinbarungen vorbereiten wird. Die konkreten Arbeiten dazu beginnen am heutigen Montag in Berlin. Die Arbeitsstruktur der Bund-Länder-AG sieht nach Vorschlag der Länder die Bildung von insgesamt vier Unter-Arbeitsgruppen vor, die sich unter der Leitung von jeweils zwei Ländern sowie des Bundesfinanzministeriums mit folgenden Themenbereichen befassen werden:
– 1: Europäischer Fiskalpakt; Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten;
– 2: Zukunft des Solidaritätszuschlags; Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten;
– 3: Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen;
– 4: Reform des Länderfinanzausgleichs
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski betonte heute dazu in Potsdam: „Das Ergebnis der Verhandlungen ist für die künftige Finanzausstattung aller Länder wie auch Brandenburg von entscheidender Bedeutung. Wir haben uns daher von Beginn an aktiv an den Vorbereitungen beteiligt und setzen diese Arbeit nun fort. Wir haben immer deutlich gemacht, dass sich der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner jetzigen Form bewährt hat. Ab dem Jahr 2020 dürfen die Länder jedoch grundsätzlich keine Kredite mehr zur Finanzierung ihrer Aufgaben aufnehmen. Daher sind Anpassungen bei einzelnen Regelungen notwendig, um das Finanzausgleichssystem auch für die finanzschwachen Länder zukunftsfähig zu gestalten. Aus diesem Grund werden wir uns in der Arbeitsgruppe 3 nachdrücklich dafür einsetzen, dass die besonderen Belange der finanzschwachen Länder und der finanzschwachen Kommunen ausreichend berücksichtigt werden. Dies muss insbesondere durch die Übernahme weiterer Soziallasten durch den Bund sichergestellt werden. Darüber hinaus werden wir für eine vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich eintreten. Angesichts der nach wie vor hohen Diskrepanzen in der Leistungsfähigkeit der Länder bedarf es auch nach Auslaufen des Solidarpakts II ergänzender Hilfen des Bundes zugunsten wirtschaftlich und strukturell benachteiligter Regionen in allen Ländern.“
Mit Blick auf die nun beginnende Arbeit sagte Trochowski: „Ich bin mir bewusst, dass uns harte Verhandlungen bevorstehen. Dies gilt nicht zuletzt, weil einzelne Länder in der Vergangenheit wiederholt versucht haben, das solidarische System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zugunsten individueller Interessen in Frage zu stellen. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass sich die große Mehrzahl der Länder davon nicht beeindrucken lassen wird und wir am Ende des Prozesses ein System verabschieden werden, das allen Ländern eine aufgabenangemessene Finanzausstattung garantiert. Denn eines ist klar: Eine derartige Finanzausstattung ist Voraussetzung für die Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Ziels der Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der gesamten Bundesrepublik.“
Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg