Frau Dr. Ingrid Hörning legt nach 12 Jahren ihre Tätigkeit als Ombudsfrau der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) zum 30. April aus gesundheitlichen und altersbedingten Gründen nieder. Nachfolgerin wird ab Mai Frau Dr. Margareta Kampmann-Schwantes.
Frau Dr. Ingrid Hörning war 33 Jahre als Chefärztin der Anästhesiologie und Intensivtherapie im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus tätig. Sie hat über viele Jahre Prüfungen im Fach Anästhesiologie in der LÄKB durchgeführt. Nach ihrem Eintritt ins Rentenalter entschied sie sich, die Tätigkeit der Ombudsfrau anzunehmen.
Frau Dr. Margareta Kampmann-Schwantes praktiziert als Fachärztin für Allgemeinmedizin und als Psychotherapeutin in Oberkrämer. Durch ihre 23-jährige Betätigung als Ärztin kann sie auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. Tätigkeiten im Klinikbereich, im öffentlichen Gesundheitsdienst, an der Universität sowie seit zehn Jahren als niedergelassene Ärztin zählen dazu.
Ihre Tätigkeit als Ombudsfrau wird Frau Dr. Kampmann-Schwantes in Potsdam ausüben.
Die Ombudsstelle war ursprünglich als Anlaufpunkt für junge Mediziner gedacht, die Beratung für ihren medizinischen Alltag benötigten. Im Laufe der Jahre wurde die Sprechstunde immer mehr von Patienten genutzt. Sie machen heute den weit überwiegenden Anteil aus. Die Anliegen von Patienten sind vielgestaltig und spiegeln häufig die aktuelle Gesundheitspolitik wider, so die Erfahrung von Dr. Ingrid Hörning. Oftmals handelt es sich bei den Anliegen um lange Wartezeiten bei der Terminvergabe in Praxen oder um Aufklärungsbedarf zu Krankheitsverläufen. Auch bei allgemeinen Rechtsproblemen war und ist die Hilfe der Ombudsperson gefragt, so zum Beispiel bei der Einsicht in Patientenunterlagen oder der Einholung einer Zweitmeinung.
Bei vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlern können viele Fälle durch das Gespräch mit der Ombudsperson geklärt werden, andernfalls wird der Weg über die Schlichtungsstelle erläutert. „Die Quote, dass die Lösung der Schlichtungsstelle vom Patienten akzeptiert wird, ist sehr hoch“, so Dr. Hörning.
Viele Patientenprobleme könnten jedoch schneller gelöst werden, wenn sich die Patienten direkt an den Arzt oder das Krankenhaus wenden. Dr. Hörning: „Braucht ein Patient dringend einen Termin, weil er chronische Schmerzen hat, dann sollte der überweisende Arzt beim Facharzt anrufen, um einen schnellen Termin zu vereinbaren. Bei Schwierigkeiten im Krankenhaus sollten sich Patienten zuerst direkt an das Krankenhaus selbst, bzw. an die/den Vorgesetzte(-n) der betreffenden Kollegin/des betreffenden Kollegen wenden.“
Patienten, die sich telefonisch oder auch per mail an die Landesärztekammer wenden sollten daran denken, dass sie ihre Kontaktdaten (Telefonnummer) hinterlassen, damit sie von der Ombudsfrau zurückgerufen werden können.
Die aktuellen Sprechzeiten für den Ombudsdienst finden Sie im Internet unter www.laekb.de.
Quelle: Landesärztekammer Brandenburg