Der Landtag hat heute das Anpassungsgesetz für Kindertagesstätten beschlossen. Die Kommunen in Brandenburg erhalten danach zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Erzieherinnen und Erzieher. Zugleich wurde das Kita-Gesetz inhaltlich weiterentwickelt. Dazu erklärt die Sprecherin der SPD-Fraktion für frühkindliche Bildung, Jutta Lieske:
„Wir haben den Rechtsanspruch auf die Betreuung kleinerer Kinder neu geregelt. Ein- und zweijährige Kinder haben ab sofort einen Anspruch auf Kita-Betreuung nach den Standards, wie sie auch sonst in Brandenburg gelten. Damit gehen wir auch in diesem Altersbereich insbesondere beim Betreuungsumfang deutlich über den bundesrechtlichen Anspruch hinaus.“
Zudem wird behinderten Grundschülern der Hortbesuch erleichtert: Für Kinder, die Einzelfallhelfer oder sonstige Unterstützung im Hort benötigen, übernimmt das Land 85 Prozent der Kosten. „Das entlastet die Eltern. Kein Kind an einer Regelschule soll vom Hortbesuch ausgeschlossen sein“, sagt Jutta Lieske. Zwar sei eigentlich der Bund in der Pflicht, die Eingliederungshilfe zu finanzieren, doch wolle die SPD den Eltern behinderter Kinder rasch und unbürokratisch helfen. Darüber hinaus finanziert das Land nach dem neuen Kita-Gesetz Gebärdendolmetscher für hörgeschädigte Eltern, damit diese an Elterngesprächen oder –abenden teilnehmen können. „Auch das ist ein wesentlicher Fortschritt für die Betroffenen“, erklärt Jutta Lieske.
Die Landesausgaben für die Kindertagesbetreuung sind von 137 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 218 Millionen Euro im Jahr 2013 gestiegen. Die Ausgaben des Landes pro Kind stiegen in diesem Zeitraum um 52 Prozent auf heute 903 Euro. „Mit dem heutigen Beschluss setzen wir diese Politik fort und stärken einmal mehr die frühkindliche Bildung in den Kitas“, so die SPD-Bildungsexpertin.
Quelle: SPD-Landtagsfraktion Brandenburg