Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg können von sofort an noch effektiver unterstützt werden: Zum Jahresanfang sind die neue Große Richtlinie des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von FuE-Vorhaben sowie auch die Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in Kraft getreten.
Die neue Große Richtlinie ermöglicht es, neben Einzelvorhaben – die bereits nach der Vorgängerrichtlinie gefördert werden konnten – erstmalig auch Verbundvorhaben mehrerer Unternehmen sowie gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg zu fördern. “Für Einzelvorhaben kann der Förderbetrag bis zu 2,5 Millionen Euro und bei Verbundprojekten bis zu 4 Millionen Euro für jeden Projektpartner betragen”, informierte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns.
“Das stärkt Brandenburg in der Innovationspolitik ungemein. Wir haben in den letzten Jahren intensiv die Vernetzung der Unternehmen und die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in Netzwerken gefördert. Die daraus entstehenden konkreten Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte können wir nun auch finanziell unterstützen. Das führt in der Konsequenz auch zu mehr hochqualifizierten Arbeitsplätzen im Land”, hob Minister Junghanns hervor.
Für kleine Unternehmen wurde zudem der Höchstfördersatz auf 60% bei Projekten der experimentellen Entwicklung und 80% für die industrielle Forschung angehoben. Bei Großunternehmen kann die Förderung bis zu 40% bzw. 65% und bei mittleren Unternehmen bis 50 % bzw. 75% betragen.
Bei beiden Richtlinien kommen vornehmlich Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)* zum Einsatz, kofinanziert mit Landes- bzw. Landes- und Bundesmitteln.
* Für den Zeitraum 2007 bis 2013 werden dem Land Brandenburg von der Europäischen Union 1,499 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt. Hauptziel des EFRE-Einsatzes in Brandenburg ist die Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit als zentrale Voraussetzung für die dauerhafte Steigerung des Einkommens- und Beschäftigungsniveaus. Die EFRE-Mittel werden zur Kofinanzierung von Landesförderprogrammen genutzt. Der Einsatz ist in den Bereichen Wirtschaft, Forschung, Bildung, Kultur, Stadtentwicklung, Umweltverbesserung und e-Government möglich.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg können von sofort an noch effektiver unterstützt werden: Zum Jahresanfang sind die neue Große Richtlinie des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von FuE-Vorhaben sowie auch die Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in Kraft getreten.
Die neue Große Richtlinie ermöglicht es, neben Einzelvorhaben – die bereits nach der Vorgängerrichtlinie gefördert werden konnten – erstmalig auch Verbundvorhaben mehrerer Unternehmen sowie gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg zu fördern. “Für Einzelvorhaben kann der Förderbetrag bis zu 2,5 Millionen Euro und bei Verbundprojekten bis zu 4 Millionen Euro für jeden Projektpartner betragen”, informierte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns.
“Das stärkt Brandenburg in der Innovationspolitik ungemein. Wir haben in den letzten Jahren intensiv die Vernetzung der Unternehmen und die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in Netzwerken gefördert. Die daraus entstehenden konkreten Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte können wir nun auch finanziell unterstützen. Das führt in der Konsequenz auch zu mehr hochqualifizierten Arbeitsplätzen im Land”, hob Minister Junghanns hervor.
Für kleine Unternehmen wurde zudem der Höchstfördersatz auf 60% bei Projekten der experimentellen Entwicklung und 80% für die industrielle Forschung angehoben. Bei Großunternehmen kann die Förderung bis zu 40% bzw. 65% und bei mittleren Unternehmen bis 50 % bzw. 75% betragen.
Bei beiden Richtlinien kommen vornehmlich Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)* zum Einsatz, kofinanziert mit Landes- bzw. Landes- und Bundesmitteln.
* Für den Zeitraum 2007 bis 2013 werden dem Land Brandenburg von der Europäischen Union 1,499 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt. Hauptziel des EFRE-Einsatzes in Brandenburg ist die Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit als zentrale Voraussetzung für die dauerhafte Steigerung des Einkommens- und Beschäftigungsniveaus. Die EFRE-Mittel werden zur Kofinanzierung von Landesförderprogrammen genutzt. Der Einsatz ist in den Bereichen Wirtschaft, Forschung, Bildung, Kultur, Stadtentwicklung, Umweltverbesserung und e-Government möglich.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg können von sofort an noch effektiver unterstützt werden: Zum Jahresanfang sind die neue Große Richtlinie des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von FuE-Vorhaben sowie auch die Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in Kraft getreten.
Die neue Große Richtlinie ermöglicht es, neben Einzelvorhaben – die bereits nach der Vorgängerrichtlinie gefördert werden konnten – erstmalig auch Verbundvorhaben mehrerer Unternehmen sowie gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg zu fördern. “Für Einzelvorhaben kann der Förderbetrag bis zu 2,5 Millionen Euro und bei Verbundprojekten bis zu 4 Millionen Euro für jeden Projektpartner betragen”, informierte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns.
“Das stärkt Brandenburg in der Innovationspolitik ungemein. Wir haben in den letzten Jahren intensiv die Vernetzung der Unternehmen und die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in Netzwerken gefördert. Die daraus entstehenden konkreten Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte können wir nun auch finanziell unterstützen. Das führt in der Konsequenz auch zu mehr hochqualifizierten Arbeitsplätzen im Land”, hob Minister Junghanns hervor.
Für kleine Unternehmen wurde zudem der Höchstfördersatz auf 60% bei Projekten der experimentellen Entwicklung und 80% für die industrielle Forschung angehoben. Bei Großunternehmen kann die Förderung bis zu 40% bzw. 65% und bei mittleren Unternehmen bis 50 % bzw. 75% betragen.
Bei beiden Richtlinien kommen vornehmlich Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)* zum Einsatz, kofinanziert mit Landes- bzw. Landes- und Bundesmitteln.
* Für den Zeitraum 2007 bis 2013 werden dem Land Brandenburg von der Europäischen Union 1,499 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt. Hauptziel des EFRE-Einsatzes in Brandenburg ist die Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit als zentrale Voraussetzung für die dauerhafte Steigerung des Einkommens- und Beschäftigungsniveaus. Die EFRE-Mittel werden zur Kofinanzierung von Landesförderprogrammen genutzt. Der Einsatz ist in den Bereichen Wirtschaft, Forschung, Bildung, Kultur, Stadtentwicklung, Umweltverbesserung und e-Government möglich.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg können von sofort an noch effektiver unterstützt werden: Zum Jahresanfang sind die neue Große Richtlinie des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von FuE-Vorhaben sowie auch die Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in Kraft getreten.
Die neue Große Richtlinie ermöglicht es, neben Einzelvorhaben – die bereits nach der Vorgängerrichtlinie gefördert werden konnten – erstmalig auch Verbundvorhaben mehrerer Unternehmen sowie gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Landes Brandenburg zu fördern. “Für Einzelvorhaben kann der Förderbetrag bis zu 2,5 Millionen Euro und bei Verbundprojekten bis zu 4 Millionen Euro für jeden Projektpartner betragen”, informierte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns.
“Das stärkt Brandenburg in der Innovationspolitik ungemein. Wir haben in den letzten Jahren intensiv die Vernetzung der Unternehmen und die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in Netzwerken gefördert. Die daraus entstehenden konkreten Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte können wir nun auch finanziell unterstützen. Das führt in der Konsequenz auch zu mehr hochqualifizierten Arbeitsplätzen im Land”, hob Minister Junghanns hervor.
Für kleine Unternehmen wurde zudem der Höchstfördersatz auf 60% bei Projekten der experimentellen Entwicklung und 80% für die industrielle Forschung angehoben. Bei Großunternehmen kann die Förderung bis zu 40% bzw. 65% und bei mittleren Unternehmen bis 50 % bzw. 75% betragen.
Bei beiden Richtlinien kommen vornehmlich Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)* zum Einsatz, kofinanziert mit Landes- bzw. Landes- und Bundesmitteln.
* Für den Zeitraum 2007 bis 2013 werden dem Land Brandenburg von der Europäischen Union 1,499 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt. Hauptziel des EFRE-Einsatzes in Brandenburg ist die Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit als zentrale Voraussetzung für die dauerhafte Steigerung des Einkommens- und Beschäftigungsniveaus. Die EFRE-Mittel werden zur Kofinanzierung von Landesförderprogrammen genutzt. Der Einsatz ist in den Bereichen Wirtschaft, Forschung, Bildung, Kultur, Stadtentwicklung, Umweltverbesserung und e-Government möglich.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft