Neuseddin – Sollten die von der EU-Kommission ins Gespräch gebrachten Kürzungen bei größeren Agrarbetrieben umgesetzt werden, wären in Brandenburgs Landwirtschaft mindestens 8.000 der 40.000 Arbeitsplätze in der Pflanzen- und Tierproduktion bedroht. Nach aktuellen Berechnungen würde Brandenburgs Landwirtschaft 57 Millionen Euro bei den EU-Direktzahlungen einbüßen. Diese Einschätzung gab Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke heute in seiner Bewertung der Vorschläge von EU-Agrarkommissarin Fischer Boel zur Reform der europäischen Agrarpolitik auf der Klausur des Landesbauernverbands Brandenburg in Neuseddin.
Woidke: „Die Betroffenheit der Mitgliedstaaten der EU und der deutschen Bundesländer ist extrem verschieden. Der überwiegende Teil der Kürzungen fällt in den neuen Bundesländern an. Eine derartig einseitige Betroffenheit dürfte einmalig sein und ist inakzeptabel.“
Die Direktzahlungen sind keine Preisausgleichszulagen, sondern Zahlungen, die für gesellschaftlich erwünschte Leistungen, die am Markt nicht oder nur sehr eingeschränkt entgolten werden. Das sind vor allem hohe Standards in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz.
Dennoch liefert die Höhe der Zahlungen je Unternehmen immer wieder Anlass für die Behauptung, die Direktzahlungen seien ungerecht verteilt. Wenige Landwirte würden das Gros dieser Zahlungen erhalten, was letztendlich dazu führen würde, dass anstelle einer nachhaltig betriebenen Landwirtschaft eine industriemäßige gefördert wird.
In erster Linie als Reaktion darauf hat EU-Agrarkommissarin Marian Fischer Boel den Vorschlag unterbreitet, die Direktzahlungen mit steigendem Volumen zunehmend zu kürzen. Dieses als Degression der Direktzahlungen bezeichnete Verfahren hätte für Brandenburg eine Absenkung der EU-Mittel um 57 Mio. Euro zur Folge, was einer Reduzierung auf 85 Prozent entspräche. Von der Kürzung wären zwar nur 16 Prozent aller Agrarbetriebe betroffen. Diese bewirtschaften jedoch 77,4 Prozent der Agrarfläche des Landes, bieten 54 Prozent aller in der landwirtschaftlichen Produktion Beschäftigten Lohn und Brot beziehungsweise verfügen über 86 Prozent des Kuhbestands.
Warum sind die Kürzungen nicht akzeptabel?
Woidke: „Ein Vergleich der Direktzahlungen je Betrieb entspricht einem Vergleich von Äpfel und Birnen.“
Vergleichbar wären die Direktzahlungen je Hektar. Darauf bezogen erhalten Unternehmen in den neuen Bundesländern keinesfalls höhere Zahlungen als beispielsweise Familienbetriebe im Westen. Die ab 2013 regional einheitliche Prämie beträgt in Brandenburg und Berlin 293 Euro je Hektar, in Mecklenburg-Vorpommern 322 und in Sachsen 349 Euro je Hektar. Im Vergleich dazu wird sie in Bayern 340 in Nordrhein-Westfalen 347 und in Hessen 302 Euro je Hektar betragen.
Ein weiterer Vergleich wäre in Bezug auf die Arbeitskräfte sinnvoll. Und hier schneiden die 100 größten Empfänger von Direktzahlungen in Brandenburg und Berlin nicht schlecht ab.
Die Landwirtschafts Golzow Betriebs GmbH zum Beispiel, die mit reichlich 2,2 Mio. Euro Direktzahlungen nach den Stadtgütern Berlin der zweitgrößte Zahlungsempfänger im Land ist, erhält pro Arbeitskraft 16.579 Euro an Direktzahlungen und belegt damit den 81. Platz im Vergleich der 100 größten Zahlungsempfänger in Brandenburg.
Die Agrarprodukte Dedelow GmbH nimmt mit reichlich 1,3 Mio. Euro Direktzahlungen den 9. Platz unter den 100 größten Empfängern von Direktzahlungen ein. Beim Bezug dieser Zahlungen auf die Arbeitskraft rangiert sie dagegen mit 13.649 Euro an 93. Stelle.
Die Agrargenossenschaft Uckermark in Göritz liegt mit knapp 1,2 Mio. Euro Direktzahlungen an 13. Stelle in der Rangliste der größten Zahlungsempfänger, beim Bezug dieser Zahlungen auf die Arbeitskräfte nimmt sie mit 15.059 Euro den 87. Platz ein.
Im Mittel erhalten die Betriebe mit über 1 Mio. Direktzahlungen auf die Arbeitskraft bezogen 21.846 Euro an diesen Zahlungen. Unter den zehn größten Empfängern von Direktzahlungen ist lediglich ein Ackerbaubetrieb.
Maßgeblich für die gewährten Direktzahlungen pro Arbeitskraft ist also nicht die Betriebsgröße, sondern vielmehr das Produktionsprofil, die Unternehmensstruktur.
Auch aus dieser Sicht heraus ist eine Degression der Direktzahlungen absolut kontraproduktiv. Sie würde zu einem massiven Abbau von Arbeitskräften, vorrangig in den Betrieben mit Tierproduktion führen, mit all seinen negativen Auswirkungen auf den vor- und nachgelagerten Bereich und den ländlichen Raum in Gänze. Durch den Vorschlag zur Degression sind bis zu 8000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft Brandenburgs gefährdet.
Eine Degression der Direktzahlungen würde schließlich auch Anpassungsreaktion der Unternehmen provozieren, die bestrebt sein werden, durch Unternehmensaufspaltungen den Auswirkungen zu begegnen. Ob dies verhindert werden kann, ist völlig offen. Unabhängig davon entstände dadurch ein „Beschäftigungsprogramm“ für Juristen.
Woidke: „Marktorientierung, umweltgerechte Produktionsverfahren, artgerechte Tierhaltung, Umsetzung der guten fachlichen Praxis, letztendlich aber auch Arbeitsplatzbereitstellung sind keine Frage von Betriebsgröße und Rechtsform.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Neuseddin – Sollten die von der EU-Kommission ins Gespräch gebrachten Kürzungen bei größeren Agrarbetrieben umgesetzt werden, wären in Brandenburgs Landwirtschaft mindestens 8.000 der 40.000 Arbeitsplätze in der Pflanzen- und Tierproduktion bedroht. Nach aktuellen Berechnungen würde Brandenburgs Landwirtschaft 57 Millionen Euro bei den EU-Direktzahlungen einbüßen. Diese Einschätzung gab Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke heute in seiner Bewertung der Vorschläge von EU-Agrarkommissarin Fischer Boel zur Reform der europäischen Agrarpolitik auf der Klausur des Landesbauernverbands Brandenburg in Neuseddin.
Woidke: „Die Betroffenheit der Mitgliedstaaten der EU und der deutschen Bundesländer ist extrem verschieden. Der überwiegende Teil der Kürzungen fällt in den neuen Bundesländern an. Eine derartig einseitige Betroffenheit dürfte einmalig sein und ist inakzeptabel.“
Die Direktzahlungen sind keine Preisausgleichszulagen, sondern Zahlungen, die für gesellschaftlich erwünschte Leistungen, die am Markt nicht oder nur sehr eingeschränkt entgolten werden. Das sind vor allem hohe Standards in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz.
Dennoch liefert die Höhe der Zahlungen je Unternehmen immer wieder Anlass für die Behauptung, die Direktzahlungen seien ungerecht verteilt. Wenige Landwirte würden das Gros dieser Zahlungen erhalten, was letztendlich dazu führen würde, dass anstelle einer nachhaltig betriebenen Landwirtschaft eine industriemäßige gefördert wird.
In erster Linie als Reaktion darauf hat EU-Agrarkommissarin Marian Fischer Boel den Vorschlag unterbreitet, die Direktzahlungen mit steigendem Volumen zunehmend zu kürzen. Dieses als Degression der Direktzahlungen bezeichnete Verfahren hätte für Brandenburg eine Absenkung der EU-Mittel um 57 Mio. Euro zur Folge, was einer Reduzierung auf 85 Prozent entspräche. Von der Kürzung wären zwar nur 16 Prozent aller Agrarbetriebe betroffen. Diese bewirtschaften jedoch 77,4 Prozent der Agrarfläche des Landes, bieten 54 Prozent aller in der landwirtschaftlichen Produktion Beschäftigten Lohn und Brot beziehungsweise verfügen über 86 Prozent des Kuhbestands.
Warum sind die Kürzungen nicht akzeptabel?
Woidke: „Ein Vergleich der Direktzahlungen je Betrieb entspricht einem Vergleich von Äpfel und Birnen.“
Vergleichbar wären die Direktzahlungen je Hektar. Darauf bezogen erhalten Unternehmen in den neuen Bundesländern keinesfalls höhere Zahlungen als beispielsweise Familienbetriebe im Westen. Die ab 2013 regional einheitliche Prämie beträgt in Brandenburg und Berlin 293 Euro je Hektar, in Mecklenburg-Vorpommern 322 und in Sachsen 349 Euro je Hektar. Im Vergleich dazu wird sie in Bayern 340 in Nordrhein-Westfalen 347 und in Hessen 302 Euro je Hektar betragen.
Ein weiterer Vergleich wäre in Bezug auf die Arbeitskräfte sinnvoll. Und hier schneiden die 100 größten Empfänger von Direktzahlungen in Brandenburg und Berlin nicht schlecht ab.
Die Landwirtschafts Golzow Betriebs GmbH zum Beispiel, die mit reichlich 2,2 Mio. Euro Direktzahlungen nach den Stadtgütern Berlin der zweitgrößte Zahlungsempfänger im Land ist, erhält pro Arbeitskraft 16.579 Euro an Direktzahlungen und belegt damit den 81. Platz im Vergleich der 100 größten Zahlungsempfänger in Brandenburg.
Die Agrarprodukte Dedelow GmbH nimmt mit reichlich 1,3 Mio. Euro Direktzahlungen den 9. Platz unter den 100 größten Empfängern von Direktzahlungen ein. Beim Bezug dieser Zahlungen auf die Arbeitskraft rangiert sie dagegen mit 13.649 Euro an 93. Stelle.
Die Agrargenossenschaft Uckermark in Göritz liegt mit knapp 1,2 Mio. Euro Direktzahlungen an 13. Stelle in der Rangliste der größten Zahlungsempfänger, beim Bezug dieser Zahlungen auf die Arbeitskräfte nimmt sie mit 15.059 Euro den 87. Platz ein.
Im Mittel erhalten die Betriebe mit über 1 Mio. Direktzahlungen auf die Arbeitskraft bezogen 21.846 Euro an diesen Zahlungen. Unter den zehn größten Empfängern von Direktzahlungen ist lediglich ein Ackerbaubetrieb.
Maßgeblich für die gewährten Direktzahlungen pro Arbeitskraft ist also nicht die Betriebsgröße, sondern vielmehr das Produktionsprofil, die Unternehmensstruktur.
Auch aus dieser Sicht heraus ist eine Degression der Direktzahlungen absolut kontraproduktiv. Sie würde zu einem massiven Abbau von Arbeitskräften, vorrangig in den Betrieben mit Tierproduktion führen, mit all seinen negativen Auswirkungen auf den vor- und nachgelagerten Bereich und den ländlichen Raum in Gänze. Durch den Vorschlag zur Degression sind bis zu 8000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft Brandenburgs gefährdet.
Eine Degression der Direktzahlungen würde schließlich auch Anpassungsreaktion der Unternehmen provozieren, die bestrebt sein werden, durch Unternehmensaufspaltungen den Auswirkungen zu begegnen. Ob dies verhindert werden kann, ist völlig offen. Unabhängig davon entstände dadurch ein „Beschäftigungsprogramm“ für Juristen.
Woidke: „Marktorientierung, umweltgerechte Produktionsverfahren, artgerechte Tierhaltung, Umsetzung der guten fachlichen Praxis, letztendlich aber auch Arbeitsplatzbereitstellung sind keine Frage von Betriebsgröße und Rechtsform.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz