Mit Nachdruck hat sich heute in Potsdam Innenminister Jörg Schönbohm noch einmal für die Handyortung und die automatische anlassbezogene Kennzeichenfahndung als polizeiliche Instrumente zur Gefahrenabwehr ausgesprochen. Er plädierte im Innenausschuss des Landtages nachdrücklich für eine Fortschreibung der seit zwei Jahren im Brandenburgischen Polizeigesetz verankerten und bis zum 20. Dezember dieses Jahres befristeten erweiterten Eingriffsbefugnisse. Alles andere wäre angesichts bisheriger Praxiserfolge „ein unverantwortlicher Rückschritt in der Polizeiarbeit”. „Wenn es um die vielfach lebensrettende Hilfe für Menschen in Gefahrensituationen geht, muss jede rechtsstaatliche Möglichkeit genutzt werden”, betonte Schönbohm. Ein derzeit im Landtag diskutierter Gesetzentwurf der Landesregierung von SPD und CDU sieht eine solche Fortschreibung für zunächst weitere drei Jahre vor.
Schönbohm erinnerte an die bisherigen Arbeitsergebnisse der Landespolizei. So konnte allein im ersten Berichtsjahr 246 Menschen in Gefahrensituationen mit der Handyortung geholfen werden. Im Einzelnen betrifft die Einsatzbilanz in 130 Fällen Suizidgefährdete, 83 Vermisste, darunter 34 Minderjährige, acht hilflose Personen und 26 weitere Gefahrensituationen wie zum Beispiel drohende Verbrechen. In sechs besonders schwierigen Situationen wurden Betroffene, darunter akut Suizidgefährdete, rechtzeitig unter Einsatz des so genannten IMSI-Catchers gefunden. Auch für das zweite, noch nicht abgeschlossene Berichtsjahr zeichnen sich ähnliche Einsatzzahlen ab.
Als „unverständlich” bezeichnete Schönbohm hier und da geführte Kosten-Diskussionen zum Einsatz des IMSI-Catchers. „Da muss man dann die Frage stellen, wie viel Euro die Rettung von Menschen eigentlich wert sein darf.” Im Übrigen wurden laut Schönbohm die beiden Geräte bereits im Jahr 2004 in Brandenburg zur Verfolgung schwerer Straftaten beschafft. Der Einsatz ist insoweit in der Strafprozessordnung als Bundesgesetz geregelt. Mit 29 Einsätzen lag im Jahr 2007 hier erwartungsgemäß der Schwerpunkt der Anwendungen.
Als erfolgreich bezeichnete der Innenminister im Innenausschuss auch die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung, die seit Einführung bisher insgesamt 16 Mal im Land zum Einsatz kam. So konnten beispielsweise bei mehreren Rockertreffen dank festgestellter Kennzeichen und rechtzeitiger Kontrollen gefährliche Gegenstände sichergestellt sowie Anreisen relevanter Personen und damit drohende gewalttätige Auseinandersetzungen verhindert werden.
Schönbohm unterstrich vor den Abgeordneten noch einmal die seinerzeitige gründliche rechtliche Vorbereitung der Gesetzesänderung, die von der Landespolizei „mit Professionalität und Augenmaß umgesetzt wird”. Eines der Ergebnisse sei, dass die Einsätze des IMSI-Catchers stets die erforderliche richterliche Zustimmung fanden. „Was die Kennzeichenfahndung betrifft, haben wir sogar von den Bundesverfassungsrichtern aus Karlsruhe schwarz auf weiß, dass Brandenburg mit seiner gesetzlichen Regelung ein Beispiel für die anderen Länder ist”, sagte Schönbohm. Datenschutzrechtliche Bedenken seien deshalb unbegründet. Im Übrigen bewege sich die Entwicklung im Polizeirecht auch der anderen Bundesländer ohnehin in diese Richtung.
Nach Überzeugung des Innenministers spricht so alles für eine dauerhafte gesetzliche Verankerung beider Eingriffsbefugnisse. Künftige Einsatzergebnisse würden keine anderen Erkenntnisse bringen. Daran ändere auch nichts die zunächst noch einmal vorgesehene dreijährige Befristung, mit der er deshalb gut leben könne. „Für die Polizei und diejenigen, die in Gefahr auf schnellen Einsatz angewiesen sind, ist allein entscheidend, dass Handyortung und Kennzeichenfahndung dabei in Brandenburg heute und morgen wichtige Hilfsmittel bleiben”, appellierte Schönbohm im Innenausschuss.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Wolfgang Duven (wikipedia.org)
Mit Nachdruck hat sich heute in Potsdam Innenminister Jörg Schönbohm noch einmal für die Handyortung und die automatische anlassbezogene Kennzeichenfahndung als polizeiliche Instrumente zur Gefahrenabwehr ausgesprochen. Er plädierte im Innenausschuss des Landtages nachdrücklich für eine Fortschreibung der seit zwei Jahren im Brandenburgischen Polizeigesetz verankerten und bis zum 20. Dezember dieses Jahres befristeten erweiterten Eingriffsbefugnisse. Alles andere wäre angesichts bisheriger Praxiserfolge „ein unverantwortlicher Rückschritt in der Polizeiarbeit”. „Wenn es um die vielfach lebensrettende Hilfe für Menschen in Gefahrensituationen geht, muss jede rechtsstaatliche Möglichkeit genutzt werden”, betonte Schönbohm. Ein derzeit im Landtag diskutierter Gesetzentwurf der Landesregierung von SPD und CDU sieht eine solche Fortschreibung für zunächst weitere drei Jahre vor.
Schönbohm erinnerte an die bisherigen Arbeitsergebnisse der Landespolizei. So konnte allein im ersten Berichtsjahr 246 Menschen in Gefahrensituationen mit der Handyortung geholfen werden. Im Einzelnen betrifft die Einsatzbilanz in 130 Fällen Suizidgefährdete, 83 Vermisste, darunter 34 Minderjährige, acht hilflose Personen und 26 weitere Gefahrensituationen wie zum Beispiel drohende Verbrechen. In sechs besonders schwierigen Situationen wurden Betroffene, darunter akut Suizidgefährdete, rechtzeitig unter Einsatz des so genannten IMSI-Catchers gefunden. Auch für das zweite, noch nicht abgeschlossene Berichtsjahr zeichnen sich ähnliche Einsatzzahlen ab.
Als „unverständlich” bezeichnete Schönbohm hier und da geführte Kosten-Diskussionen zum Einsatz des IMSI-Catchers. „Da muss man dann die Frage stellen, wie viel Euro die Rettung von Menschen eigentlich wert sein darf.” Im Übrigen wurden laut Schönbohm die beiden Geräte bereits im Jahr 2004 in Brandenburg zur Verfolgung schwerer Straftaten beschafft. Der Einsatz ist insoweit in der Strafprozessordnung als Bundesgesetz geregelt. Mit 29 Einsätzen lag im Jahr 2007 hier erwartungsgemäß der Schwerpunkt der Anwendungen.
Als erfolgreich bezeichnete der Innenminister im Innenausschuss auch die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung, die seit Einführung bisher insgesamt 16 Mal im Land zum Einsatz kam. So konnten beispielsweise bei mehreren Rockertreffen dank festgestellter Kennzeichen und rechtzeitiger Kontrollen gefährliche Gegenstände sichergestellt sowie Anreisen relevanter Personen und damit drohende gewalttätige Auseinandersetzungen verhindert werden.
Schönbohm unterstrich vor den Abgeordneten noch einmal die seinerzeitige gründliche rechtliche Vorbereitung der Gesetzesänderung, die von der Landespolizei „mit Professionalität und Augenmaß umgesetzt wird”. Eines der Ergebnisse sei, dass die Einsätze des IMSI-Catchers stets die erforderliche richterliche Zustimmung fanden. „Was die Kennzeichenfahndung betrifft, haben wir sogar von den Bundesverfassungsrichtern aus Karlsruhe schwarz auf weiß, dass Brandenburg mit seiner gesetzlichen Regelung ein Beispiel für die anderen Länder ist”, sagte Schönbohm. Datenschutzrechtliche Bedenken seien deshalb unbegründet. Im Übrigen bewege sich die Entwicklung im Polizeirecht auch der anderen Bundesländer ohnehin in diese Richtung.
Nach Überzeugung des Innenministers spricht so alles für eine dauerhafte gesetzliche Verankerung beider Eingriffsbefugnisse. Künftige Einsatzergebnisse würden keine anderen Erkenntnisse bringen. Daran ändere auch nichts die zunächst noch einmal vorgesehene dreijährige Befristung, mit der er deshalb gut leben könne. „Für die Polizei und diejenigen, die in Gefahr auf schnellen Einsatz angewiesen sind, ist allein entscheidend, dass Handyortung und Kennzeichenfahndung dabei in Brandenburg heute und morgen wichtige Hilfsmittel bleiben”, appellierte Schönbohm im Innenausschuss.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Wolfgang Duven (wikipedia.org)
Mit Nachdruck hat sich heute in Potsdam Innenminister Jörg Schönbohm noch einmal für die Handyortung und die automatische anlassbezogene Kennzeichenfahndung als polizeiliche Instrumente zur Gefahrenabwehr ausgesprochen. Er plädierte im Innenausschuss des Landtages nachdrücklich für eine Fortschreibung der seit zwei Jahren im Brandenburgischen Polizeigesetz verankerten und bis zum 20. Dezember dieses Jahres befristeten erweiterten Eingriffsbefugnisse. Alles andere wäre angesichts bisheriger Praxiserfolge „ein unverantwortlicher Rückschritt in der Polizeiarbeit”. „Wenn es um die vielfach lebensrettende Hilfe für Menschen in Gefahrensituationen geht, muss jede rechtsstaatliche Möglichkeit genutzt werden”, betonte Schönbohm. Ein derzeit im Landtag diskutierter Gesetzentwurf der Landesregierung von SPD und CDU sieht eine solche Fortschreibung für zunächst weitere drei Jahre vor.
Schönbohm erinnerte an die bisherigen Arbeitsergebnisse der Landespolizei. So konnte allein im ersten Berichtsjahr 246 Menschen in Gefahrensituationen mit der Handyortung geholfen werden. Im Einzelnen betrifft die Einsatzbilanz in 130 Fällen Suizidgefährdete, 83 Vermisste, darunter 34 Minderjährige, acht hilflose Personen und 26 weitere Gefahrensituationen wie zum Beispiel drohende Verbrechen. In sechs besonders schwierigen Situationen wurden Betroffene, darunter akut Suizidgefährdete, rechtzeitig unter Einsatz des so genannten IMSI-Catchers gefunden. Auch für das zweite, noch nicht abgeschlossene Berichtsjahr zeichnen sich ähnliche Einsatzzahlen ab.
Als „unverständlich” bezeichnete Schönbohm hier und da geführte Kosten-Diskussionen zum Einsatz des IMSI-Catchers. „Da muss man dann die Frage stellen, wie viel Euro die Rettung von Menschen eigentlich wert sein darf.” Im Übrigen wurden laut Schönbohm die beiden Geräte bereits im Jahr 2004 in Brandenburg zur Verfolgung schwerer Straftaten beschafft. Der Einsatz ist insoweit in der Strafprozessordnung als Bundesgesetz geregelt. Mit 29 Einsätzen lag im Jahr 2007 hier erwartungsgemäß der Schwerpunkt der Anwendungen.
Als erfolgreich bezeichnete der Innenminister im Innenausschuss auch die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung, die seit Einführung bisher insgesamt 16 Mal im Land zum Einsatz kam. So konnten beispielsweise bei mehreren Rockertreffen dank festgestellter Kennzeichen und rechtzeitiger Kontrollen gefährliche Gegenstände sichergestellt sowie Anreisen relevanter Personen und damit drohende gewalttätige Auseinandersetzungen verhindert werden.
Schönbohm unterstrich vor den Abgeordneten noch einmal die seinerzeitige gründliche rechtliche Vorbereitung der Gesetzesänderung, die von der Landespolizei „mit Professionalität und Augenmaß umgesetzt wird”. Eines der Ergebnisse sei, dass die Einsätze des IMSI-Catchers stets die erforderliche richterliche Zustimmung fanden. „Was die Kennzeichenfahndung betrifft, haben wir sogar von den Bundesverfassungsrichtern aus Karlsruhe schwarz auf weiß, dass Brandenburg mit seiner gesetzlichen Regelung ein Beispiel für die anderen Länder ist”, sagte Schönbohm. Datenschutzrechtliche Bedenken seien deshalb unbegründet. Im Übrigen bewege sich die Entwicklung im Polizeirecht auch der anderen Bundesländer ohnehin in diese Richtung.
Nach Überzeugung des Innenministers spricht so alles für eine dauerhafte gesetzliche Verankerung beider Eingriffsbefugnisse. Künftige Einsatzergebnisse würden keine anderen Erkenntnisse bringen. Daran ändere auch nichts die zunächst noch einmal vorgesehene dreijährige Befristung, mit der er deshalb gut leben könne. „Für die Polizei und diejenigen, die in Gefahr auf schnellen Einsatz angewiesen sind, ist allein entscheidend, dass Handyortung und Kennzeichenfahndung dabei in Brandenburg heute und morgen wichtige Hilfsmittel bleiben”, appellierte Schönbohm im Innenausschuss.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Wolfgang Duven (wikipedia.org)
Mit Nachdruck hat sich heute in Potsdam Innenminister Jörg Schönbohm noch einmal für die Handyortung und die automatische anlassbezogene Kennzeichenfahndung als polizeiliche Instrumente zur Gefahrenabwehr ausgesprochen. Er plädierte im Innenausschuss des Landtages nachdrücklich für eine Fortschreibung der seit zwei Jahren im Brandenburgischen Polizeigesetz verankerten und bis zum 20. Dezember dieses Jahres befristeten erweiterten Eingriffsbefugnisse. Alles andere wäre angesichts bisheriger Praxiserfolge „ein unverantwortlicher Rückschritt in der Polizeiarbeit”. „Wenn es um die vielfach lebensrettende Hilfe für Menschen in Gefahrensituationen geht, muss jede rechtsstaatliche Möglichkeit genutzt werden”, betonte Schönbohm. Ein derzeit im Landtag diskutierter Gesetzentwurf der Landesregierung von SPD und CDU sieht eine solche Fortschreibung für zunächst weitere drei Jahre vor.
Schönbohm erinnerte an die bisherigen Arbeitsergebnisse der Landespolizei. So konnte allein im ersten Berichtsjahr 246 Menschen in Gefahrensituationen mit der Handyortung geholfen werden. Im Einzelnen betrifft die Einsatzbilanz in 130 Fällen Suizidgefährdete, 83 Vermisste, darunter 34 Minderjährige, acht hilflose Personen und 26 weitere Gefahrensituationen wie zum Beispiel drohende Verbrechen. In sechs besonders schwierigen Situationen wurden Betroffene, darunter akut Suizidgefährdete, rechtzeitig unter Einsatz des so genannten IMSI-Catchers gefunden. Auch für das zweite, noch nicht abgeschlossene Berichtsjahr zeichnen sich ähnliche Einsatzzahlen ab.
Als „unverständlich” bezeichnete Schönbohm hier und da geführte Kosten-Diskussionen zum Einsatz des IMSI-Catchers. „Da muss man dann die Frage stellen, wie viel Euro die Rettung von Menschen eigentlich wert sein darf.” Im Übrigen wurden laut Schönbohm die beiden Geräte bereits im Jahr 2004 in Brandenburg zur Verfolgung schwerer Straftaten beschafft. Der Einsatz ist insoweit in der Strafprozessordnung als Bundesgesetz geregelt. Mit 29 Einsätzen lag im Jahr 2007 hier erwartungsgemäß der Schwerpunkt der Anwendungen.
Als erfolgreich bezeichnete der Innenminister im Innenausschuss auch die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung, die seit Einführung bisher insgesamt 16 Mal im Land zum Einsatz kam. So konnten beispielsweise bei mehreren Rockertreffen dank festgestellter Kennzeichen und rechtzeitiger Kontrollen gefährliche Gegenstände sichergestellt sowie Anreisen relevanter Personen und damit drohende gewalttätige Auseinandersetzungen verhindert werden.
Schönbohm unterstrich vor den Abgeordneten noch einmal die seinerzeitige gründliche rechtliche Vorbereitung der Gesetzesänderung, die von der Landespolizei „mit Professionalität und Augenmaß umgesetzt wird”. Eines der Ergebnisse sei, dass die Einsätze des IMSI-Catchers stets die erforderliche richterliche Zustimmung fanden. „Was die Kennzeichenfahndung betrifft, haben wir sogar von den Bundesverfassungsrichtern aus Karlsruhe schwarz auf weiß, dass Brandenburg mit seiner gesetzlichen Regelung ein Beispiel für die anderen Länder ist”, sagte Schönbohm. Datenschutzrechtliche Bedenken seien deshalb unbegründet. Im Übrigen bewege sich die Entwicklung im Polizeirecht auch der anderen Bundesländer ohnehin in diese Richtung.
Nach Überzeugung des Innenministers spricht so alles für eine dauerhafte gesetzliche Verankerung beider Eingriffsbefugnisse. Künftige Einsatzergebnisse würden keine anderen Erkenntnisse bringen. Daran ändere auch nichts die zunächst noch einmal vorgesehene dreijährige Befristung, mit der er deshalb gut leben könne. „Für die Polizei und diejenigen, die in Gefahr auf schnellen Einsatz angewiesen sind, ist allein entscheidend, dass Handyortung und Kennzeichenfahndung dabei in Brandenburg heute und morgen wichtige Hilfsmittel bleiben”, appellierte Schönbohm im Innenausschuss.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Wolfgang Duven (wikipedia.org)