Von je her müssen Bauern auf der märkischen Streusandbüchse mehr Aufwand betreiben, um ihre Betriebe wirtschaftlich in der Bahn zu halten. Im Zeitalter des europäischen Binnenmarkts und der zunehmenden Globalisierung der Agrarwirtschaft sollen Wettbewerbsnachteile für heimische Landwirte wenigstens teilweise durch eine Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete aufgefangen werden. In Brandenburg gehören knapp 80 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu diesen benachteiligten Gebieten. Die für die Ausgleichzulage verfügbaren Mittel können nach den Worten von Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke nun für das Jahr 2008 aufgestockt werden.
Sie werden für eine Erhöhung des Fördersatzes bei Grünland von 25 Euro je Hektar auf 50 Euro je Hektar eingesetzt.
Alle übrigen Konditionen bleiben davon unberührt.
Die jährlich zu beantragende Ausgleichszulage dient dem Erhalt einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Bodennutzung in Gebieten mit natürlichen und wirtschaftlichen Nachteilen wie in Brandenburg mit seinen leichten Böden und den oft zu geringen Niederschlägen.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist bis 2013 gesichert mit dem Schwerpunkt der Unterstützung für viehhaltende Betriebe. Betriebe, die Tiere halten, schaffen mehr Arbeitsplätze als Betriebe ohne Tiere. Mit der nun angezeigten Anhebung soll den Nachteilen bei der Futtererzeugung auf dem Grünland gegenüber dem Ackerland deutlicher Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll sie als Anreiz zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung des Grünlands, insbesondere durch Milchproduktion, dienen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Von je her müssen Bauern auf der märkischen Streusandbüchse mehr Aufwand betreiben, um ihre Betriebe wirtschaftlich in der Bahn zu halten. Im Zeitalter des europäischen Binnenmarkts und der zunehmenden Globalisierung der Agrarwirtschaft sollen Wettbewerbsnachteile für heimische Landwirte wenigstens teilweise durch eine Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete aufgefangen werden. In Brandenburg gehören knapp 80 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu diesen benachteiligten Gebieten. Die für die Ausgleichzulage verfügbaren Mittel können nach den Worten von Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke nun für das Jahr 2008 aufgestockt werden.
Sie werden für eine Erhöhung des Fördersatzes bei Grünland von 25 Euro je Hektar auf 50 Euro je Hektar eingesetzt.
Alle übrigen Konditionen bleiben davon unberührt.
Die jährlich zu beantragende Ausgleichszulage dient dem Erhalt einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Bodennutzung in Gebieten mit natürlichen und wirtschaftlichen Nachteilen wie in Brandenburg mit seinen leichten Böden und den oft zu geringen Niederschlägen.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist bis 2013 gesichert mit dem Schwerpunkt der Unterstützung für viehhaltende Betriebe. Betriebe, die Tiere halten, schaffen mehr Arbeitsplätze als Betriebe ohne Tiere. Mit der nun angezeigten Anhebung soll den Nachteilen bei der Futtererzeugung auf dem Grünland gegenüber dem Ackerland deutlicher Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll sie als Anreiz zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung des Grünlands, insbesondere durch Milchproduktion, dienen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Von je her müssen Bauern auf der märkischen Streusandbüchse mehr Aufwand betreiben, um ihre Betriebe wirtschaftlich in der Bahn zu halten. Im Zeitalter des europäischen Binnenmarkts und der zunehmenden Globalisierung der Agrarwirtschaft sollen Wettbewerbsnachteile für heimische Landwirte wenigstens teilweise durch eine Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete aufgefangen werden. In Brandenburg gehören knapp 80 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu diesen benachteiligten Gebieten. Die für die Ausgleichzulage verfügbaren Mittel können nach den Worten von Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke nun für das Jahr 2008 aufgestockt werden.
Sie werden für eine Erhöhung des Fördersatzes bei Grünland von 25 Euro je Hektar auf 50 Euro je Hektar eingesetzt.
Alle übrigen Konditionen bleiben davon unberührt.
Die jährlich zu beantragende Ausgleichszulage dient dem Erhalt einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Bodennutzung in Gebieten mit natürlichen und wirtschaftlichen Nachteilen wie in Brandenburg mit seinen leichten Böden und den oft zu geringen Niederschlägen.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist bis 2013 gesichert mit dem Schwerpunkt der Unterstützung für viehhaltende Betriebe. Betriebe, die Tiere halten, schaffen mehr Arbeitsplätze als Betriebe ohne Tiere. Mit der nun angezeigten Anhebung soll den Nachteilen bei der Futtererzeugung auf dem Grünland gegenüber dem Ackerland deutlicher Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll sie als Anreiz zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung des Grünlands, insbesondere durch Milchproduktion, dienen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Von je her müssen Bauern auf der märkischen Streusandbüchse mehr Aufwand betreiben, um ihre Betriebe wirtschaftlich in der Bahn zu halten. Im Zeitalter des europäischen Binnenmarkts und der zunehmenden Globalisierung der Agrarwirtschaft sollen Wettbewerbsnachteile für heimische Landwirte wenigstens teilweise durch eine Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete aufgefangen werden. In Brandenburg gehören knapp 80 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu diesen benachteiligten Gebieten. Die für die Ausgleichzulage verfügbaren Mittel können nach den Worten von Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke nun für das Jahr 2008 aufgestockt werden.
Sie werden für eine Erhöhung des Fördersatzes bei Grünland von 25 Euro je Hektar auf 50 Euro je Hektar eingesetzt.
Alle übrigen Konditionen bleiben davon unberührt.
Die jährlich zu beantragende Ausgleichszulage dient dem Erhalt einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Bodennutzung in Gebieten mit natürlichen und wirtschaftlichen Nachteilen wie in Brandenburg mit seinen leichten Böden und den oft zu geringen Niederschlägen.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist bis 2013 gesichert mit dem Schwerpunkt der Unterstützung für viehhaltende Betriebe. Betriebe, die Tiere halten, schaffen mehr Arbeitsplätze als Betriebe ohne Tiere. Mit der nun angezeigten Anhebung soll den Nachteilen bei der Futtererzeugung auf dem Grünland gegenüber dem Ackerland deutlicher Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll sie als Anreiz zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung des Grünlands, insbesondere durch Milchproduktion, dienen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz