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NIEDERLAUSITZ aktuell

EC-Karte mit Geheimzahl nie herausgeben – Verbraucherzentrale Brandenburg erstattet Strafanzeige gegen Kaffeefahrt-Veranstalter

11:19 Uhr | 19. Februar 2013
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Mit einem Gutschein-Trick hat ein Kaffeefahrt-Veranstalter seinen Kunden EC-Karten mit dazu gehörigen PIN-Nummern entlockt. Statt eines versprochenen Einkaufs-Gutscheins wurden den Geschädigten Reiseverträge inklusive sofort abgebuchter Serviceentgelte untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen den Veranstalter erstattet. Leider haben Betrüger mit Maschen wie dieser häufig Erfolg. „Generell gilt: Geheimnummern von EC- und Kreditkarten sollten Verbraucher unter keinen Umständen preisgeben“, warnt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
In Brandenburg hat in den letzten Monaten ein Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg vielen Verbrauchern übel mitgespielt: Statt wie versprochen einen Einkaufs-Gutschein jubelte er gutgläubigen Kaffeefahrtlern mehrere Reiseverträge zu „Null“ Euro unter, buchte aber sofort Serviceentgelte in Höhe von mehreren hundert Euro pro Reise und Person ab. Leichtsinnig waren die Teilnehmer der Kaffeefahrt zuvor der Aufforderung des Veranstalters nachgekommen, ihre EC-Karten mit PIN-Nummern zu übergeben, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden konnte. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen zur Strafanzeige bei der Polizei, sofortigen Sperrung ihrer Konten und vorsorglich zum nachweislichen Widerruf der untergeschobenen Verträge. Die Strafverfahren wegen Betrugsverdachts sind bei den Staatsanwaltschaften in Frankfurt/Oder (AZ: 930 Js 7194/13) und Potsdam (AZ: 939 Js 7466/13) anhängig.
„Niemals sollten Verbraucher leichtfertig sensible Daten wie Kontoverbindungen und Geheimzahlen preisgeben. Im Ernstfall aber müssen Betroffene sofort ihre Konten sperren und sich umgehend in der Verbraucherzentrale beraten lassen“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk. Vorbeugend informiert die Broschüre „Vorsicht: Abzocke!“ zum Preis von 4,90 Euro über weitere einschlägige Methoden und gibt Verhaltenstipps; sie ist im Internet unter www.vzb.de und in jeder Beratungsstelle des Landes erhältlich.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Mit einem Gutschein-Trick hat ein Kaffeefahrt-Veranstalter seinen Kunden EC-Karten mit dazu gehörigen PIN-Nummern entlockt. Statt eines versprochenen Einkaufs-Gutscheins wurden den Geschädigten Reiseverträge inklusive sofort abgebuchter Serviceentgelte untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen den Veranstalter erstattet. Leider haben Betrüger mit Maschen wie dieser häufig Erfolg. „Generell gilt: Geheimnummern von EC- und Kreditkarten sollten Verbraucher unter keinen Umständen preisgeben“, warnt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
In Brandenburg hat in den letzten Monaten ein Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg vielen Verbrauchern übel mitgespielt: Statt wie versprochen einen Einkaufs-Gutschein jubelte er gutgläubigen Kaffeefahrtlern mehrere Reiseverträge zu „Null“ Euro unter, buchte aber sofort Serviceentgelte in Höhe von mehreren hundert Euro pro Reise und Person ab. Leichtsinnig waren die Teilnehmer der Kaffeefahrt zuvor der Aufforderung des Veranstalters nachgekommen, ihre EC-Karten mit PIN-Nummern zu übergeben, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden konnte. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen zur Strafanzeige bei der Polizei, sofortigen Sperrung ihrer Konten und vorsorglich zum nachweislichen Widerruf der untergeschobenen Verträge. Die Strafverfahren wegen Betrugsverdachts sind bei den Staatsanwaltschaften in Frankfurt/Oder (AZ: 930 Js 7194/13) und Potsdam (AZ: 939 Js 7466/13) anhängig.
„Niemals sollten Verbraucher leichtfertig sensible Daten wie Kontoverbindungen und Geheimzahlen preisgeben. Im Ernstfall aber müssen Betroffene sofort ihre Konten sperren und sich umgehend in der Verbraucherzentrale beraten lassen“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk. Vorbeugend informiert die Broschüre „Vorsicht: Abzocke!“ zum Preis von 4,90 Euro über weitere einschlägige Methoden und gibt Verhaltenstipps; sie ist im Internet unter www.vzb.de und in jeder Beratungsstelle des Landes erhältlich.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Mit einem Gutschein-Trick hat ein Kaffeefahrt-Veranstalter seinen Kunden EC-Karten mit dazu gehörigen PIN-Nummern entlockt. Statt eines versprochenen Einkaufs-Gutscheins wurden den Geschädigten Reiseverträge inklusive sofort abgebuchter Serviceentgelte untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen den Veranstalter erstattet. Leider haben Betrüger mit Maschen wie dieser häufig Erfolg. „Generell gilt: Geheimnummern von EC- und Kreditkarten sollten Verbraucher unter keinen Umständen preisgeben“, warnt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
In Brandenburg hat in den letzten Monaten ein Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg vielen Verbrauchern übel mitgespielt: Statt wie versprochen einen Einkaufs-Gutschein jubelte er gutgläubigen Kaffeefahrtlern mehrere Reiseverträge zu „Null“ Euro unter, buchte aber sofort Serviceentgelte in Höhe von mehreren hundert Euro pro Reise und Person ab. Leichtsinnig waren die Teilnehmer der Kaffeefahrt zuvor der Aufforderung des Veranstalters nachgekommen, ihre EC-Karten mit PIN-Nummern zu übergeben, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden konnte. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen zur Strafanzeige bei der Polizei, sofortigen Sperrung ihrer Konten und vorsorglich zum nachweislichen Widerruf der untergeschobenen Verträge. Die Strafverfahren wegen Betrugsverdachts sind bei den Staatsanwaltschaften in Frankfurt/Oder (AZ: 930 Js 7194/13) und Potsdam (AZ: 939 Js 7466/13) anhängig.
„Niemals sollten Verbraucher leichtfertig sensible Daten wie Kontoverbindungen und Geheimzahlen preisgeben. Im Ernstfall aber müssen Betroffene sofort ihre Konten sperren und sich umgehend in der Verbraucherzentrale beraten lassen“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk. Vorbeugend informiert die Broschüre „Vorsicht: Abzocke!“ zum Preis von 4,90 Euro über weitere einschlägige Methoden und gibt Verhaltenstipps; sie ist im Internet unter www.vzb.de und in jeder Beratungsstelle des Landes erhältlich.
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– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Mit einem Gutschein-Trick hat ein Kaffeefahrt-Veranstalter seinen Kunden EC-Karten mit dazu gehörigen PIN-Nummern entlockt. Statt eines versprochenen Einkaufs-Gutscheins wurden den Geschädigten Reiseverträge inklusive sofort abgebuchter Serviceentgelte untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen den Veranstalter erstattet. Leider haben Betrüger mit Maschen wie dieser häufig Erfolg. „Generell gilt: Geheimnummern von EC- und Kreditkarten sollten Verbraucher unter keinen Umständen preisgeben“, warnt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
In Brandenburg hat in den letzten Monaten ein Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg vielen Verbrauchern übel mitgespielt: Statt wie versprochen einen Einkaufs-Gutschein jubelte er gutgläubigen Kaffeefahrtlern mehrere Reiseverträge zu „Null“ Euro unter, buchte aber sofort Serviceentgelte in Höhe von mehreren hundert Euro pro Reise und Person ab. Leichtsinnig waren die Teilnehmer der Kaffeefahrt zuvor der Aufforderung des Veranstalters nachgekommen, ihre EC-Karten mit PIN-Nummern zu übergeben, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden konnte. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen zur Strafanzeige bei der Polizei, sofortigen Sperrung ihrer Konten und vorsorglich zum nachweislichen Widerruf der untergeschobenen Verträge. Die Strafverfahren wegen Betrugsverdachts sind bei den Staatsanwaltschaften in Frankfurt/Oder (AZ: 930 Js 7194/13) und Potsdam (AZ: 939 Js 7466/13) anhängig.
„Niemals sollten Verbraucher leichtfertig sensible Daten wie Kontoverbindungen und Geheimzahlen preisgeben. Im Ernstfall aber müssen Betroffene sofort ihre Konten sperren und sich umgehend in der Verbraucherzentrale beraten lassen“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk. Vorbeugend informiert die Broschüre „Vorsicht: Abzocke!“ zum Preis von 4,90 Euro über weitere einschlägige Methoden und gibt Verhaltenstipps; sie ist im Internet unter www.vzb.de und in jeder Beratungsstelle des Landes erhältlich.
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Mit einem Gutschein-Trick hat ein Kaffeefahrt-Veranstalter seinen Kunden EC-Karten mit dazu gehörigen PIN-Nummern entlockt. Statt eines versprochenen Einkaufs-Gutscheins wurden den Geschädigten Reiseverträge inklusive sofort abgebuchter Serviceentgelte untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen den Veranstalter erstattet. Leider haben Betrüger mit Maschen wie dieser häufig Erfolg. „Generell gilt: Geheimnummern von EC- und Kreditkarten sollten Verbraucher unter keinen Umständen preisgeben“, warnt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
In Brandenburg hat in den letzten Monaten ein Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg vielen Verbrauchern übel mitgespielt: Statt wie versprochen einen Einkaufs-Gutschein jubelte er gutgläubigen Kaffeefahrtlern mehrere Reiseverträge zu „Null“ Euro unter, buchte aber sofort Serviceentgelte in Höhe von mehreren hundert Euro pro Reise und Person ab. Leichtsinnig waren die Teilnehmer der Kaffeefahrt zuvor der Aufforderung des Veranstalters nachgekommen, ihre EC-Karten mit PIN-Nummern zu übergeben, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden konnte. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen zur Strafanzeige bei der Polizei, sofortigen Sperrung ihrer Konten und vorsorglich zum nachweislichen Widerruf der untergeschobenen Verträge. Die Strafverfahren wegen Betrugsverdachts sind bei den Staatsanwaltschaften in Frankfurt/Oder (AZ: 930 Js 7194/13) und Potsdam (AZ: 939 Js 7466/13) anhängig.
„Niemals sollten Verbraucher leichtfertig sensible Daten wie Kontoverbindungen und Geheimzahlen preisgeben. Im Ernstfall aber müssen Betroffene sofort ihre Konten sperren und sich umgehend in der Verbraucherzentrale beraten lassen“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk. Vorbeugend informiert die Broschüre „Vorsicht: Abzocke!“ zum Preis von 4,90 Euro über weitere einschlägige Methoden und gibt Verhaltenstipps; sie ist im Internet unter www.vzb.de und in jeder Beratungsstelle des Landes erhältlich.
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Mit einem Gutschein-Trick hat ein Kaffeefahrt-Veranstalter seinen Kunden EC-Karten mit dazu gehörigen PIN-Nummern entlockt. Statt eines versprochenen Einkaufs-Gutscheins wurden den Geschädigten Reiseverträge inklusive sofort abgebuchter Serviceentgelte untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen den Veranstalter erstattet. Leider haben Betrüger mit Maschen wie dieser häufig Erfolg. „Generell gilt: Geheimnummern von EC- und Kreditkarten sollten Verbraucher unter keinen Umständen preisgeben“, warnt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
In Brandenburg hat in den letzten Monaten ein Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg vielen Verbrauchern übel mitgespielt: Statt wie versprochen einen Einkaufs-Gutschein jubelte er gutgläubigen Kaffeefahrtlern mehrere Reiseverträge zu „Null“ Euro unter, buchte aber sofort Serviceentgelte in Höhe von mehreren hundert Euro pro Reise und Person ab. Leichtsinnig waren die Teilnehmer der Kaffeefahrt zuvor der Aufforderung des Veranstalters nachgekommen, ihre EC-Karten mit PIN-Nummern zu übergeben, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden konnte. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen zur Strafanzeige bei der Polizei, sofortigen Sperrung ihrer Konten und vorsorglich zum nachweislichen Widerruf der untergeschobenen Verträge. Die Strafverfahren wegen Betrugsverdachts sind bei den Staatsanwaltschaften in Frankfurt/Oder (AZ: 930 Js 7194/13) und Potsdam (AZ: 939 Js 7466/13) anhängig.
„Niemals sollten Verbraucher leichtfertig sensible Daten wie Kontoverbindungen und Geheimzahlen preisgeben. Im Ernstfall aber müssen Betroffene sofort ihre Konten sperren und sich umgehend in der Verbraucherzentrale beraten lassen“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk. Vorbeugend informiert die Broschüre „Vorsicht: Abzocke!“ zum Preis von 4,90 Euro über weitere einschlägige Methoden und gibt Verhaltenstipps; sie ist im Internet unter www.vzb.de und in jeder Beratungsstelle des Landes erhältlich.
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Mit einem Gutschein-Trick hat ein Kaffeefahrt-Veranstalter seinen Kunden EC-Karten mit dazu gehörigen PIN-Nummern entlockt. Statt eines versprochenen Einkaufs-Gutscheins wurden den Geschädigten Reiseverträge inklusive sofort abgebuchter Serviceentgelte untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Strafanzeige gegen den Veranstalter erstattet. Leider haben Betrüger mit Maschen wie dieser häufig Erfolg. „Generell gilt: Geheimnummern von EC- und Kreditkarten sollten Verbraucher unter keinen Umständen preisgeben“, warnt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
In Brandenburg hat in den letzten Monaten ein Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg vielen Verbrauchern übel mitgespielt: Statt wie versprochen einen Einkaufs-Gutschein jubelte er gutgläubigen Kaffeefahrtlern mehrere Reiseverträge zu „Null“ Euro unter, buchte aber sofort Serviceentgelte in Höhe von mehreren hundert Euro pro Reise und Person ab. Leichtsinnig waren die Teilnehmer der Kaffeefahrt zuvor der Aufforderung des Veranstalters nachgekommen, ihre EC-Karten mit PIN-Nummern zu übergeben, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden konnte. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen zur Strafanzeige bei der Polizei, sofortigen Sperrung ihrer Konten und vorsorglich zum nachweislichen Widerruf der untergeschobenen Verträge. Die Strafverfahren wegen Betrugsverdachts sind bei den Staatsanwaltschaften in Frankfurt/Oder (AZ: 930 Js 7194/13) und Potsdam (AZ: 939 Js 7466/13) anhängig.
„Niemals sollten Verbraucher leichtfertig sensible Daten wie Kontoverbindungen und Geheimzahlen preisgeben. Im Ernstfall aber müssen Betroffene sofort ihre Konten sperren und sich umgehend in der Verbraucherzentrale beraten lassen“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk. Vorbeugend informiert die Broschüre „Vorsicht: Abzocke!“ zum Preis von 4,90 Euro über weitere einschlägige Methoden und gibt Verhaltenstipps; sie ist im Internet unter www.vzb.de und in jeder Beratungsstelle des Landes erhältlich.
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Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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