Aufgrund weiterhin hoher Nachfrage zum neuen Rundfunkbeitrag verlängert die Verbraucherzentrale Brandenburg ihr Angebot der telefonischen Beratungshotline. Die Hotline ist bis Ende März mittwochs von 10 bis 12 Uhr unter der 0331 98 229 299 (zum Festnetztarif) zu erreichen. Das Angebot ergänzt die persönliche Beratung in allen Beratungsstellen des Landes.
Seit Anfang Januar bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Hotline zu den neuen Rundfunkbeiträgen. Das Angebot wird von den Brandenburgern sehr stark genutzt, so dass sich die Verbraucherzentrale dazu entschieden hat, das Angebot bis Ende März 2013 weiterzuführen.
„Wir erhalten zum Beispiel viele Anfragen dazu, ob Bewohner von Pflegeeinrichtungen den Rundfunkbeitrag zahlen müssen“, berichtet Michèle Scherer, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Brandenburg von ihren Erfahrungen an der Telefonhotline. Sie klärt auf: „Pflegeeinrichtungen mit einer vollstationären Versorgung und intensiven Beaufsichtigung werden als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt. Damit entfällt die Beitragspflicht für einzelne Zimmer und deren Bewohner.“
Über die Beratungshotline hinaus können sich Verbraucher kostenlos in allen Beratungsstellen des Landes (mit Ausnahme reiner Energieberatungsstützpunkte) persönlich zum Rundfunkbeitrag beraten lassen. Zur Terminvereinbarung nutzen Verbraucher das landesweite Termintelefon, erreichbar montags bis freitags unter der 01805 / 00 40 49 (14 Ct/min aus dem deutschen Festnetz, mobil max. 42 Ct/min).
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Aufgrund weiterhin hoher Nachfrage zum neuen Rundfunkbeitrag verlängert die Verbraucherzentrale Brandenburg ihr Angebot der telefonischen Beratungshotline. Die Hotline ist bis Ende März mittwochs von 10 bis 12 Uhr unter der 0331 98 229 299 (zum Festnetztarif) zu erreichen. Das Angebot ergänzt die persönliche Beratung in allen Beratungsstellen des Landes.
Seit Anfang Januar bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Hotline zu den neuen Rundfunkbeiträgen. Das Angebot wird von den Brandenburgern sehr stark genutzt, so dass sich die Verbraucherzentrale dazu entschieden hat, das Angebot bis Ende März 2013 weiterzuführen.
„Wir erhalten zum Beispiel viele Anfragen dazu, ob Bewohner von Pflegeeinrichtungen den Rundfunkbeitrag zahlen müssen“, berichtet Michèle Scherer, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Brandenburg von ihren Erfahrungen an der Telefonhotline. Sie klärt auf: „Pflegeeinrichtungen mit einer vollstationären Versorgung und intensiven Beaufsichtigung werden als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt. Damit entfällt die Beitragspflicht für einzelne Zimmer und deren Bewohner.“
Über die Beratungshotline hinaus können sich Verbraucher kostenlos in allen Beratungsstellen des Landes (mit Ausnahme reiner Energieberatungsstützpunkte) persönlich zum Rundfunkbeitrag beraten lassen. Zur Terminvereinbarung nutzen Verbraucher das landesweite Termintelefon, erreichbar montags bis freitags unter der 01805 / 00 40 49 (14 Ct/min aus dem deutschen Festnetz, mobil max. 42 Ct/min).
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.