Das Innenministerium hat im zu Ende gehenden Jahr sieben neuen Stiftungen bürgerlichen Rechts die Anerkennung erteilt. Für die neu errichteten Stiftungen stellten die Stifter rund 1,63 Millionen Euro Barvermögen als Stiftungsvermögen bereit, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam mitteilte. Die neuen Stiftungen widmen sich überwiegend der Förderung von staatsbürgerlichen Anliegen, von Wissenschaft und Forschung sowie Altenpflege, Tierschutz und Entwicklungszusammenarbeit.
Innenminister Dietmar Woidke würdigte die Arbeit der Stiftungen: „Stiftungen tragen wesentlich zur Vielfalt im Land bei. Sie sind ein Zeichen herausragenden bürgerlichen Engagements. Dank ihrer nachhaltigen Finanzierung können sich Stiftungen auch in finanziell schwierigen Zeiten behaupten und damit langfristig ihren Zweck erfüllen.“
Insgesamt bestehen in Brandenburg nunmehr 180 Stiftungen. Darunter sind 21 kirchliche Stiftungen, die der Aufsicht der Kirchen unterstehen. 49 Stiftungen – und damit mehr als ein Viertel aller brandenburgischen Stiftungen – haben ihren Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam.
Die älteste noch aktive Stiftung im Land wurde 1328 mit der Stiftung St. Georgen-Hospital zu Bernau gegründet. Sie geht auf eine Initiative der örtlichen Tuchmacher- und Gewandschneidergilde zum Bau und Betrieb eines Pest-Hospitals zurück. Heute besteht der Stiftungszweck vornehmlich in der Unterstützung bedürftiger Personen am Ort sowie der Unterhaltung des ehemaligen Hospitalgebäudes mit Kapelle als geschütztes Denkmal.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Innenministerium hat im zu Ende gehenden Jahr sieben neuen Stiftungen bürgerlichen Rechts die Anerkennung erteilt. Für die neu errichteten Stiftungen stellten die Stifter rund 1,63 Millionen Euro Barvermögen als Stiftungsvermögen bereit, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam mitteilte. Die neuen Stiftungen widmen sich überwiegend der Förderung von staatsbürgerlichen Anliegen, von Wissenschaft und Forschung sowie Altenpflege, Tierschutz und Entwicklungszusammenarbeit.
Innenminister Dietmar Woidke würdigte die Arbeit der Stiftungen: „Stiftungen tragen wesentlich zur Vielfalt im Land bei. Sie sind ein Zeichen herausragenden bürgerlichen Engagements. Dank ihrer nachhaltigen Finanzierung können sich Stiftungen auch in finanziell schwierigen Zeiten behaupten und damit langfristig ihren Zweck erfüllen.“
Insgesamt bestehen in Brandenburg nunmehr 180 Stiftungen. Darunter sind 21 kirchliche Stiftungen, die der Aufsicht der Kirchen unterstehen. 49 Stiftungen – und damit mehr als ein Viertel aller brandenburgischen Stiftungen – haben ihren Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam.
Die älteste noch aktive Stiftung im Land wurde 1328 mit der Stiftung St. Georgen-Hospital zu Bernau gegründet. Sie geht auf eine Initiative der örtlichen Tuchmacher- und Gewandschneidergilde zum Bau und Betrieb eines Pest-Hospitals zurück. Heute besteht der Stiftungszweck vornehmlich in der Unterstützung bedürftiger Personen am Ort sowie der Unterhaltung des ehemaligen Hospitalgebäudes mit Kapelle als geschütztes Denkmal.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Innenministerium hat im zu Ende gehenden Jahr sieben neuen Stiftungen bürgerlichen Rechts die Anerkennung erteilt. Für die neu errichteten Stiftungen stellten die Stifter rund 1,63 Millionen Euro Barvermögen als Stiftungsvermögen bereit, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam mitteilte. Die neuen Stiftungen widmen sich überwiegend der Förderung von staatsbürgerlichen Anliegen, von Wissenschaft und Forschung sowie Altenpflege, Tierschutz und Entwicklungszusammenarbeit.
Innenminister Dietmar Woidke würdigte die Arbeit der Stiftungen: „Stiftungen tragen wesentlich zur Vielfalt im Land bei. Sie sind ein Zeichen herausragenden bürgerlichen Engagements. Dank ihrer nachhaltigen Finanzierung können sich Stiftungen auch in finanziell schwierigen Zeiten behaupten und damit langfristig ihren Zweck erfüllen.“
Insgesamt bestehen in Brandenburg nunmehr 180 Stiftungen. Darunter sind 21 kirchliche Stiftungen, die der Aufsicht der Kirchen unterstehen. 49 Stiftungen – und damit mehr als ein Viertel aller brandenburgischen Stiftungen – haben ihren Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam.
Die älteste noch aktive Stiftung im Land wurde 1328 mit der Stiftung St. Georgen-Hospital zu Bernau gegründet. Sie geht auf eine Initiative der örtlichen Tuchmacher- und Gewandschneidergilde zum Bau und Betrieb eines Pest-Hospitals zurück. Heute besteht der Stiftungszweck vornehmlich in der Unterstützung bedürftiger Personen am Ort sowie der Unterhaltung des ehemaligen Hospitalgebäudes mit Kapelle als geschütztes Denkmal.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Innenministerium hat im zu Ende gehenden Jahr sieben neuen Stiftungen bürgerlichen Rechts die Anerkennung erteilt. Für die neu errichteten Stiftungen stellten die Stifter rund 1,63 Millionen Euro Barvermögen als Stiftungsvermögen bereit, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam mitteilte. Die neuen Stiftungen widmen sich überwiegend der Förderung von staatsbürgerlichen Anliegen, von Wissenschaft und Forschung sowie Altenpflege, Tierschutz und Entwicklungszusammenarbeit.
Innenminister Dietmar Woidke würdigte die Arbeit der Stiftungen: „Stiftungen tragen wesentlich zur Vielfalt im Land bei. Sie sind ein Zeichen herausragenden bürgerlichen Engagements. Dank ihrer nachhaltigen Finanzierung können sich Stiftungen auch in finanziell schwierigen Zeiten behaupten und damit langfristig ihren Zweck erfüllen.“
Insgesamt bestehen in Brandenburg nunmehr 180 Stiftungen. Darunter sind 21 kirchliche Stiftungen, die der Aufsicht der Kirchen unterstehen. 49 Stiftungen – und damit mehr als ein Viertel aller brandenburgischen Stiftungen – haben ihren Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam.
Die älteste noch aktive Stiftung im Land wurde 1328 mit der Stiftung St. Georgen-Hospital zu Bernau gegründet. Sie geht auf eine Initiative der örtlichen Tuchmacher- und Gewandschneidergilde zum Bau und Betrieb eines Pest-Hospitals zurück. Heute besteht der Stiftungszweck vornehmlich in der Unterstützung bedürftiger Personen am Ort sowie der Unterhaltung des ehemaligen Hospitalgebäudes mit Kapelle als geschütztes Denkmal.
Quelle: Ministerium des Innern