Der Bauernbund Brandenburg lehnt wesentliche Teile der von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Naturschutzrechtsnovelle ab. Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte über das Regelwerk appelliert die Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe an die Abgeordneten, den Entwurf nicht zu beschließen, sondern in die Ausschüsse zurück zu überweisen. “Wir wehren uns gegen einen Naturschutz von oben herab, der Landwirte und Landeigentümer ohne Mitsprache und Kompensation mit enteignungsgleichen Auflagen überzieht”, sagte Bauernbund-Vorstandsmitglied Manfred Wercham, Landwirt aus Wilhelmsaue im Oderbruch.
Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, rund ein Viertel der Landesfläche per Gesetz zu Vogelschutzgebieten zu erklären und dadurch die im Regelfall vorgeschriebene Beteiligung der betroffenen Landwirte zu umgehen. Wercham: “Diejenigen, die auf den Flächen wirtschaften, also für den gegenwärtigen guten ökologischen Zustand verantwortlich sind, werden ausgegrenzt, entschieden wird am grünen Tisch des Landesumweltamtes.” Ein weiterer Kritikpunkt ist die über das Bundesnaturschutzgesetz hinaus gehende Regelung, nach der Feuchtwiesen unter Naturschutz gestellt und aus der Produktion genommen werden können. Wercham: “Damit kann das auch für die Gewässerunterhaltung zuständige Landesumweltamt künftig gezielt hochwertiges Grünland in Biotope verwandeln. Erst lässt man uns absaufen, dann nimmt man uns die Flächen weg.” Unzufrieden ist Wercham außerdem damit, dass Schäden durch Wolf und Biber nicht zwingend ausgeglichen werden, sondern nur nach Maßgabe des Haushalts: “Hier stiehlt das Landesumweltamt sich aus der Verantwortung für Tiere, deren Ausbreitung es aktiv betreibt.”
Von den im Landtag vertretenen Parteien hat nur die CDU die Kritikpunkte der Landwirtschaft aufgegriffen und in ihren Änderungsanträgen berücksichtigt, stellt Wercham fest: “Ich bin gespannt, wie der SPD-Abgeordnete und Bauernverbandspräsident Udo Folgart abstimmen wird.”
Quelle: Bauernbund Brandenburg
Der Bauernbund Brandenburg lehnt wesentliche Teile der von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Naturschutzrechtsnovelle ab. Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte über das Regelwerk appelliert die Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe an die Abgeordneten, den Entwurf nicht zu beschließen, sondern in die Ausschüsse zurück zu überweisen. “Wir wehren uns gegen einen Naturschutz von oben herab, der Landwirte und Landeigentümer ohne Mitsprache und Kompensation mit enteignungsgleichen Auflagen überzieht”, sagte Bauernbund-Vorstandsmitglied Manfred Wercham, Landwirt aus Wilhelmsaue im Oderbruch.
Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, rund ein Viertel der Landesfläche per Gesetz zu Vogelschutzgebieten zu erklären und dadurch die im Regelfall vorgeschriebene Beteiligung der betroffenen Landwirte zu umgehen. Wercham: “Diejenigen, die auf den Flächen wirtschaften, also für den gegenwärtigen guten ökologischen Zustand verantwortlich sind, werden ausgegrenzt, entschieden wird am grünen Tisch des Landesumweltamtes.” Ein weiterer Kritikpunkt ist die über das Bundesnaturschutzgesetz hinaus gehende Regelung, nach der Feuchtwiesen unter Naturschutz gestellt und aus der Produktion genommen werden können. Wercham: “Damit kann das auch für die Gewässerunterhaltung zuständige Landesumweltamt künftig gezielt hochwertiges Grünland in Biotope verwandeln. Erst lässt man uns absaufen, dann nimmt man uns die Flächen weg.” Unzufrieden ist Wercham außerdem damit, dass Schäden durch Wolf und Biber nicht zwingend ausgeglichen werden, sondern nur nach Maßgabe des Haushalts: “Hier stiehlt das Landesumweltamt sich aus der Verantwortung für Tiere, deren Ausbreitung es aktiv betreibt.”
Von den im Landtag vertretenen Parteien hat nur die CDU die Kritikpunkte der Landwirtschaft aufgegriffen und in ihren Änderungsanträgen berücksichtigt, stellt Wercham fest: “Ich bin gespannt, wie der SPD-Abgeordnete und Bauernverbandspräsident Udo Folgart abstimmen wird.”
Quelle: Bauernbund Brandenburg
Der Bauernbund Brandenburg lehnt wesentliche Teile der von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Naturschutzrechtsnovelle ab. Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte über das Regelwerk appelliert die Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe an die Abgeordneten, den Entwurf nicht zu beschließen, sondern in die Ausschüsse zurück zu überweisen. “Wir wehren uns gegen einen Naturschutz von oben herab, der Landwirte und Landeigentümer ohne Mitsprache und Kompensation mit enteignungsgleichen Auflagen überzieht”, sagte Bauernbund-Vorstandsmitglied Manfred Wercham, Landwirt aus Wilhelmsaue im Oderbruch.
Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, rund ein Viertel der Landesfläche per Gesetz zu Vogelschutzgebieten zu erklären und dadurch die im Regelfall vorgeschriebene Beteiligung der betroffenen Landwirte zu umgehen. Wercham: “Diejenigen, die auf den Flächen wirtschaften, also für den gegenwärtigen guten ökologischen Zustand verantwortlich sind, werden ausgegrenzt, entschieden wird am grünen Tisch des Landesumweltamtes.” Ein weiterer Kritikpunkt ist die über das Bundesnaturschutzgesetz hinaus gehende Regelung, nach der Feuchtwiesen unter Naturschutz gestellt und aus der Produktion genommen werden können. Wercham: “Damit kann das auch für die Gewässerunterhaltung zuständige Landesumweltamt künftig gezielt hochwertiges Grünland in Biotope verwandeln. Erst lässt man uns absaufen, dann nimmt man uns die Flächen weg.” Unzufrieden ist Wercham außerdem damit, dass Schäden durch Wolf und Biber nicht zwingend ausgeglichen werden, sondern nur nach Maßgabe des Haushalts: “Hier stiehlt das Landesumweltamt sich aus der Verantwortung für Tiere, deren Ausbreitung es aktiv betreibt.”
Von den im Landtag vertretenen Parteien hat nur die CDU die Kritikpunkte der Landwirtschaft aufgegriffen und in ihren Änderungsanträgen berücksichtigt, stellt Wercham fest: “Ich bin gespannt, wie der SPD-Abgeordnete und Bauernverbandspräsident Udo Folgart abstimmen wird.”
Quelle: Bauernbund Brandenburg
Der Bauernbund Brandenburg lehnt wesentliche Teile der von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Naturschutzrechtsnovelle ab. Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte über das Regelwerk appelliert die Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe an die Abgeordneten, den Entwurf nicht zu beschließen, sondern in die Ausschüsse zurück zu überweisen. “Wir wehren uns gegen einen Naturschutz von oben herab, der Landwirte und Landeigentümer ohne Mitsprache und Kompensation mit enteignungsgleichen Auflagen überzieht”, sagte Bauernbund-Vorstandsmitglied Manfred Wercham, Landwirt aus Wilhelmsaue im Oderbruch.
Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, rund ein Viertel der Landesfläche per Gesetz zu Vogelschutzgebieten zu erklären und dadurch die im Regelfall vorgeschriebene Beteiligung der betroffenen Landwirte zu umgehen. Wercham: “Diejenigen, die auf den Flächen wirtschaften, also für den gegenwärtigen guten ökologischen Zustand verantwortlich sind, werden ausgegrenzt, entschieden wird am grünen Tisch des Landesumweltamtes.” Ein weiterer Kritikpunkt ist die über das Bundesnaturschutzgesetz hinaus gehende Regelung, nach der Feuchtwiesen unter Naturschutz gestellt und aus der Produktion genommen werden können. Wercham: “Damit kann das auch für die Gewässerunterhaltung zuständige Landesumweltamt künftig gezielt hochwertiges Grünland in Biotope verwandeln. Erst lässt man uns absaufen, dann nimmt man uns die Flächen weg.” Unzufrieden ist Wercham außerdem damit, dass Schäden durch Wolf und Biber nicht zwingend ausgeglichen werden, sondern nur nach Maßgabe des Haushalts: “Hier stiehlt das Landesumweltamt sich aus der Verantwortung für Tiere, deren Ausbreitung es aktiv betreibt.”
Von den im Landtag vertretenen Parteien hat nur die CDU die Kritikpunkte der Landwirtschaft aufgegriffen und in ihren Änderungsanträgen berücksichtigt, stellt Wercham fest: “Ich bin gespannt, wie der SPD-Abgeordnete und Bauernverbandspräsident Udo Folgart abstimmen wird.”
Quelle: Bauernbund Brandenburg