Der Bundesrat hat sich heute mit der Abschaffung der Praxisgebühr befasst. Dabei haben die schwarz-gelben Regierungen verhindert, dass sich der Bundesrat deutlich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen hat. Die Vorlage wurde in die Ausschüsse überwiesen. „Die Abschaffung der Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal und Patient ist überfällig. Die Praxisgebühr hat sich nicht bewährt. Es ist höchste Zeit, diese unsoziale Gebühr ersatzlos zu streichen“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack.
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer bedauerte die Entscheidung: „Leider hat der Bundesrat heute die Chance vertan, ein klares Signal zur notwendigen Abschaffung der Praxisgebühr zu setzen.“
Brandenburg hatte sich bereits im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) für die Abschaffung eingesetzt. Eine entsprechende Beschlussfassung der GMK ist bislang an der ablehnenden Haltung der CDU-Gesundheitsminister gescheitert. Neben der fehlenden Steuerungswirkung kritisierte Tack einmal mehr, dass die Praxisgebühr vor allem Geringverdienende und Rentnerinnen und Rentner stark belastet. „Trotz Härtefallregelung können sich gerade sozial Benachteiligte aufgrund ihrer finanziellen Situation die Praxisgebühr nicht leisten und müssen notwendige Arztbesuche verschieben oder ganz darauf verzichten. Dies kann nicht nur für die Betroffenen schwerwiegende medizinische Folgen haben, sondern letztlich auch insgesamt zu höheren Ausgaben führen“, sagte die Ministerin.
Dem Bundesgesundheitsminister wirft sie in dem Zusammenhang Untätigkeit vor. Er hatte sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. „Er hat es in der Hand, mit einem entsprechenden Gesetzentwurf die in § 28 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – SGB V verankerte Praxisgebühr zu streichen“, so Tack. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates wird das Thema ein weiteres Mal auf die lange Bank geschoben.
Quelle: Ministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Der Bundesrat hat sich heute mit der Abschaffung der Praxisgebühr befasst. Dabei haben die schwarz-gelben Regierungen verhindert, dass sich der Bundesrat deutlich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen hat. Die Vorlage wurde in die Ausschüsse überwiesen. „Die Abschaffung der Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal und Patient ist überfällig. Die Praxisgebühr hat sich nicht bewährt. Es ist höchste Zeit, diese unsoziale Gebühr ersatzlos zu streichen“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack.
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer bedauerte die Entscheidung: „Leider hat der Bundesrat heute die Chance vertan, ein klares Signal zur notwendigen Abschaffung der Praxisgebühr zu setzen.“
Brandenburg hatte sich bereits im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) für die Abschaffung eingesetzt. Eine entsprechende Beschlussfassung der GMK ist bislang an der ablehnenden Haltung der CDU-Gesundheitsminister gescheitert. Neben der fehlenden Steuerungswirkung kritisierte Tack einmal mehr, dass die Praxisgebühr vor allem Geringverdienende und Rentnerinnen und Rentner stark belastet. „Trotz Härtefallregelung können sich gerade sozial Benachteiligte aufgrund ihrer finanziellen Situation die Praxisgebühr nicht leisten und müssen notwendige Arztbesuche verschieben oder ganz darauf verzichten. Dies kann nicht nur für die Betroffenen schwerwiegende medizinische Folgen haben, sondern letztlich auch insgesamt zu höheren Ausgaben führen“, sagte die Ministerin.
Dem Bundesgesundheitsminister wirft sie in dem Zusammenhang Untätigkeit vor. Er hatte sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. „Er hat es in der Hand, mit einem entsprechenden Gesetzentwurf die in § 28 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – SGB V verankerte Praxisgebühr zu streichen“, so Tack. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates wird das Thema ein weiteres Mal auf die lange Bank geschoben.
Quelle: Ministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Der Bundesrat hat sich heute mit der Abschaffung der Praxisgebühr befasst. Dabei haben die schwarz-gelben Regierungen verhindert, dass sich der Bundesrat deutlich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen hat. Die Vorlage wurde in die Ausschüsse überwiesen. „Die Abschaffung der Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal und Patient ist überfällig. Die Praxisgebühr hat sich nicht bewährt. Es ist höchste Zeit, diese unsoziale Gebühr ersatzlos zu streichen“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack.
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer bedauerte die Entscheidung: „Leider hat der Bundesrat heute die Chance vertan, ein klares Signal zur notwendigen Abschaffung der Praxisgebühr zu setzen.“
Brandenburg hatte sich bereits im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) für die Abschaffung eingesetzt. Eine entsprechende Beschlussfassung der GMK ist bislang an der ablehnenden Haltung der CDU-Gesundheitsminister gescheitert. Neben der fehlenden Steuerungswirkung kritisierte Tack einmal mehr, dass die Praxisgebühr vor allem Geringverdienende und Rentnerinnen und Rentner stark belastet. „Trotz Härtefallregelung können sich gerade sozial Benachteiligte aufgrund ihrer finanziellen Situation die Praxisgebühr nicht leisten und müssen notwendige Arztbesuche verschieben oder ganz darauf verzichten. Dies kann nicht nur für die Betroffenen schwerwiegende medizinische Folgen haben, sondern letztlich auch insgesamt zu höheren Ausgaben führen“, sagte die Ministerin.
Dem Bundesgesundheitsminister wirft sie in dem Zusammenhang Untätigkeit vor. Er hatte sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. „Er hat es in der Hand, mit einem entsprechenden Gesetzentwurf die in § 28 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – SGB V verankerte Praxisgebühr zu streichen“, so Tack. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates wird das Thema ein weiteres Mal auf die lange Bank geschoben.
Quelle: Ministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Der Bundesrat hat sich heute mit der Abschaffung der Praxisgebühr befasst. Dabei haben die schwarz-gelben Regierungen verhindert, dass sich der Bundesrat deutlich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen hat. Die Vorlage wurde in die Ausschüsse überwiesen. „Die Abschaffung der Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal und Patient ist überfällig. Die Praxisgebühr hat sich nicht bewährt. Es ist höchste Zeit, diese unsoziale Gebühr ersatzlos zu streichen“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack.
Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer bedauerte die Entscheidung: „Leider hat der Bundesrat heute die Chance vertan, ein klares Signal zur notwendigen Abschaffung der Praxisgebühr zu setzen.“
Brandenburg hatte sich bereits im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) für die Abschaffung eingesetzt. Eine entsprechende Beschlussfassung der GMK ist bislang an der ablehnenden Haltung der CDU-Gesundheitsminister gescheitert. Neben der fehlenden Steuerungswirkung kritisierte Tack einmal mehr, dass die Praxisgebühr vor allem Geringverdienende und Rentnerinnen und Rentner stark belastet. „Trotz Härtefallregelung können sich gerade sozial Benachteiligte aufgrund ihrer finanziellen Situation die Praxisgebühr nicht leisten und müssen notwendige Arztbesuche verschieben oder ganz darauf verzichten. Dies kann nicht nur für die Betroffenen schwerwiegende medizinische Folgen haben, sondern letztlich auch insgesamt zu höheren Ausgaben führen“, sagte die Ministerin.
Dem Bundesgesundheitsminister wirft sie in dem Zusammenhang Untätigkeit vor. Er hatte sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. „Er hat es in der Hand, mit einem entsprechenden Gesetzentwurf die in § 28 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – SGB V verankerte Praxisgebühr zu streichen“, so Tack. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates wird das Thema ein weiteres Mal auf die lange Bank geschoben.
Quelle: Ministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz