Wenn man sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen möchte, muss man einiges beachten. Zuerst braucht es natürlich eine Idee und den richtigen Businessplan. Nicht zu missachten ist jedoch ein weiterer wichtiger Schritt, nämlich die Eröffnung eines Geschäftskontos. Dafür benötigt es zunächst einige Unterlagen und andere Voraussetzungen.
Welche Art von Geschäftskonto für Sie das Richtige ist, lässt sich nur durch einen Vergleich der Angebote beurteilen. Entscheidend dabei sind die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens, beziehungsweise einer selbstständigen Person. In diesem Ratgeber erklären wir, was es mit einem Geschäftskonto auf sich hat und warum dieses so wichtig ist, wenn man in die Selbstständigkeit starten möchte.
Wann braucht man ein Geschäftskonto?
Egal, ob man als Selbstständige/r arbeiten oder ein Unternehmen gründen möchte: In beiden Fällen ist ein Geschäftskonto notwendig, wenn auch nicht immer gesetzlich vorgeschrieben. Im Falle von GmbHs, Unternehmensgesellschaften und eingetragenen Vereinen handelt es sich um juristische Personen. Aus diesem Grund ist es ihnen nicht gestattet, geschäftliche Zahlungen über ein Privatkonto abzuwickeln. Ein Geschäftskonto ist dann auch deswegen notwendig, weil Gewinne über die Kapitalgesellschaft selbst versteuert werden.
Im Falle der Selbstständigkeit sieht es wiederum etwas anders aus. Rechtlich gesehen darf man dann zwar Gebrauch von einem privaten Girokonto machen, allerdings ist in den meisten Fällen dennoch das Anlegen eines Geschäftskontos ratsam. Einige Banken gestatten es nicht, dass man sein privates Girokonto auch für geschäftliche Zwecke verwendet. Verstößt man gegen diesen Punkt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann das zur Folge haben, dass das Konto von der entsprechenden Bank gekündigt wird.
Um ein Geschäftskonto zu eröffnen, braucht es in der Regel ein paar Voraussetzungen und Unterlagen, auf die wir später noch näher eingehen werden. In einigen Fällen kann dabei auf die Schufa-Auskunft verzichtet werden. Ein Geschäftskonto ohne Schufa kommt vor allem Personen zugute, die in der Vergangenheit negative Schufa-Einträge erhalten haben.
Vorteile Geschäftskonto
Aber auch dann, wenn Sie im Grunde kein Geschäftskonto anlegen müssten, kann dies in vielen Fällen sinnvoll sein. Die Gründe dafür sind die Vorteile, welche Geschäftskonten bieten:
- Überblick: Mit einem Geschäftskonto lassen sich geschäftliche Ausgaben viel besser im Blick behalten. So können Sie diese dokumentieren, was Ihnen spätestens bei der Betriebsprüfung oder Einnahmen-Überschuss-Berechnung zugutekommt.
- Erfüllung der Buchführungspflicht: Es ist Pflicht, die Belege aus den letzten zehn Jahren aufzubewahren. Deutlich besser gelingt das, wenn man ein Konto besitzt, welches ausschließlich geschäftlichen Ausgaben dient und getrennt von den privaten Ausgaben ist.
- Finanzamt: Es kann sein, dass das Finanzamt Ihr Geschäftskonto einsehen möchte. So sieht es nur die rein geschäftlichen Ausgaben, nicht aber Ihre privaten.
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
Wenn Sie eine Selbstständigkeit oder Unternehmensgründung anstreben, sollten Sie sich schon frühzeitig mit Ihren Möglichkeiten zur Eröffnung eines Geschäftskontos auseinandersetzen. Wichtig ist, dass Sie mehrere Banken und deren Angebote miteinander vergleichen, um das Beste für sich zu finden. Halten Sie zudem folgende Unterlagen bereit:
- Identifikationsnachweis: Dafür eignen sich der Personalausweis oder der Reisepass. Meldebescheinigungen und Führerschein reichen hingegen nicht aus. Im Falle von Kontoeröffnungen kommt es immer zu einer Legitimationsprüfung, weil die Bank sicherstellen muss, dass es sich beim künftigen Kontoinhaber auch um die Person handelt, die das Konto eröffnen möchte.
- gegebenenfalls Schufa-Auskunft: In vielen Fällen holt die Bank eine Auskunft über Ihr bisheriges Zahlungs- und Kontoverhalten ein. Dabei wird geprüft, ob Sie kreditwürdig sind. Negative Einträge in der Schufa können durch nicht oder zu spät bezahlte Rechnungen entstehen. In manchen Fällen ist es auch möglich, ein Geschäftskonto zu eröffnen, ohne dass eine Schufa-Auskunft eingeholt wird.
- Gewerbeanmeldung oder Steuernummer: Der Nachweis über Ihr Unternehmen, beziehungsweise die Geschäftstätigkeit, kann je nach Rechtsform variieren. Soll die angestrebte selbstständige Tätigkeit nachhaltig sein und Gewinne erzielen, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen, weshalb die Eröffnung auch mittels Steuernummer erfolgen kann.
- Bonitätsnachweise: Dazu zählen der Businessplan und die Einkommensnachweise.
- Kontoauszüge: Diese sind insbesondere dann erforderlich, wenn man für das neue Geschäftskonto die Bank wechselt.
Das Fazit: Geschäftskonto hat viele Vorteile für Freiberufler/innen und Unternehmer/innen
Mithilfe eines Geschäftskontos können Sie sich die Buchhaltung erleichtern und wichtige Dokumente ordnungsgemäß ablegen. Dafür benötigt es kaum zeitlichen Aufwand. Die meisten Unterlagen, die es zur Eröffnung eines solchen Kontos braucht, werden Ihnen ohnehin vorliegen, wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit planen oder ein Unternehmen gründen möchten. Auch, wenn sie häufig verlangt wird, ist in manchen Fällen keine Schufa-Auskunft erforderlich, um ein Geschäftskonto eröffnen zu können. Das kommt ganz darauf an, welche Bank und welches Angebot Sie nutzen. Stellen Sie dafür am besten Vergleiche an und finden Sie so die perfekte Möglichkeit für sich und Ihr Unternehmen.