Gestern stellte die Fraktion der CDU im Brandenburger Landtag Eckpunkte ihres Vorschlags zu einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vor. Das Ziel: Wie bereits in anderen neuen Bundesländern, so soll auch Betroffenen im Land Brandenburg die Durchführung von Musterverfahren ermöglicht werden. Von der Wohnungswirtschaft kommt breite Unterstützung für den Vorschlag.
„Die Initiative ist ein Signal, dass die Altanschließerdiskussion wieder die Mitte des Parlaments erreicht hat. Das ist sehr ermutigend. Wir hoffen jetzt auf eine konstruktiven parlamentarischen Prozess“, so Maren Kern, Vorstand beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Ausdrückliche Unterstützung kam auch von Wohnungsunternehmen aus allen Teilen des Landes Brandenburg. Birgit Schmieder, Sprecherin des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch Oderland: „Beitragsnacherhebungen für Altanschließer bedeuten für Wohnungsunternehmen konkret: Weniger Geld für Instandhaltung, energetische Modernisierung, Stadtumbau oder generationengerechten Neubau. Jeder Euro kann eben nur einmal ausgegeben werden.“
Walter Tolsdorf, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen in Nord- und Westbrandenburg: „Mit Musterprozessen wäre das Vorgehen gegen Beitragsnachforderungen nicht mehr eine Sache des Geldbeutels. Die Betroffenen könnten zu ihrem Recht kommen.“
Hartmut Schenk, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in Nord- und Westbrandenburg: „Die Nachforderungen von Altanschließerbeiträgen sind eine ernste Gefahr für Investitionen und Arbeitsplätze. Je schneller eine Lösung kommt, desto besser für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger.“
Thomas Schröter, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen im Berliner Umland: „Das Berliner Umland braucht dringend neue Wohnungen. Die Beitragsnacherhebungen für Altanschlüsse sind hierfür eine große Hürde.“
Jürgen Busch, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in Südbrandenburg und Cottbus: „Wohnungsleerstand und demografischer Wandel verursachen den Wohnungsunternehmen in den Berlin fernen Städten des Landes Brandenburg jedes Jahr Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe. Jede weitere finanzielle Belastung wirkt sich deshalb doppelt schwerwiegend auf die Wirtschaftskraft der Unternehmen aus.“
Jens Häßler, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen Ostbrandenburgs: „Die verworrene Altanschließer-Problematik verunsichert Menschen und Unternehmen. Es wäre deshalb ein gutes Ergebnis, wenn auf gesetzlichem Wege mehr Rechtssicherheit hergestellt werden könnte.“
Helmut Barsch, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften Nordostbrandenburgs: „Die Wohnungsunternehmen sind in den Berlin fernen Regionen als wirtschaftliche und soziale Stabilitätsanker besonders wichtig. Dieses Engagement für die Städte werden sie nur dann im bisherigen Umfang aufrechterhalten können, wenn ihnen die dafür notwendigen Finanzmittel nicht durch rückwärtsgewandte Beitragsnacherhebungen genommen werden.“
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Gestern stellte die Fraktion der CDU im Brandenburger Landtag Eckpunkte ihres Vorschlags zu einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vor. Das Ziel: Wie bereits in anderen neuen Bundesländern, so soll auch Betroffenen im Land Brandenburg die Durchführung von Musterverfahren ermöglicht werden. Von der Wohnungswirtschaft kommt breite Unterstützung für den Vorschlag.
„Die Initiative ist ein Signal, dass die Altanschließerdiskussion wieder die Mitte des Parlaments erreicht hat. Das ist sehr ermutigend. Wir hoffen jetzt auf eine konstruktiven parlamentarischen Prozess“, so Maren Kern, Vorstand beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Ausdrückliche Unterstützung kam auch von Wohnungsunternehmen aus allen Teilen des Landes Brandenburg. Birgit Schmieder, Sprecherin des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch Oderland: „Beitragsnacherhebungen für Altanschließer bedeuten für Wohnungsunternehmen konkret: Weniger Geld für Instandhaltung, energetische Modernisierung, Stadtumbau oder generationengerechten Neubau. Jeder Euro kann eben nur einmal ausgegeben werden.“
Walter Tolsdorf, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen in Nord- und Westbrandenburg: „Mit Musterprozessen wäre das Vorgehen gegen Beitragsnachforderungen nicht mehr eine Sache des Geldbeutels. Die Betroffenen könnten zu ihrem Recht kommen.“
Hartmut Schenk, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in Nord- und Westbrandenburg: „Die Nachforderungen von Altanschließerbeiträgen sind eine ernste Gefahr für Investitionen und Arbeitsplätze. Je schneller eine Lösung kommt, desto besser für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger.“
Thomas Schröter, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen im Berliner Umland: „Das Berliner Umland braucht dringend neue Wohnungen. Die Beitragsnacherhebungen für Altanschlüsse sind hierfür eine große Hürde.“
Jürgen Busch, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in Südbrandenburg und Cottbus: „Wohnungsleerstand und demografischer Wandel verursachen den Wohnungsunternehmen in den Berlin fernen Städten des Landes Brandenburg jedes Jahr Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe. Jede weitere finanzielle Belastung wirkt sich deshalb doppelt schwerwiegend auf die Wirtschaftskraft der Unternehmen aus.“
Jens Häßler, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen Ostbrandenburgs: „Die verworrene Altanschließer-Problematik verunsichert Menschen und Unternehmen. Es wäre deshalb ein gutes Ergebnis, wenn auf gesetzlichem Wege mehr Rechtssicherheit hergestellt werden könnte.“
Helmut Barsch, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften Nordostbrandenburgs: „Die Wohnungsunternehmen sind in den Berlin fernen Regionen als wirtschaftliche und soziale Stabilitätsanker besonders wichtig. Dieses Engagement für die Städte werden sie nur dann im bisherigen Umfang aufrechterhalten können, wenn ihnen die dafür notwendigen Finanzmittel nicht durch rückwärtsgewandte Beitragsnacherhebungen genommen werden.“
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Gestern stellte die Fraktion der CDU im Brandenburger Landtag Eckpunkte ihres Vorschlags zu einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vor. Das Ziel: Wie bereits in anderen neuen Bundesländern, so soll auch Betroffenen im Land Brandenburg die Durchführung von Musterverfahren ermöglicht werden. Von der Wohnungswirtschaft kommt breite Unterstützung für den Vorschlag.
„Die Initiative ist ein Signal, dass die Altanschließerdiskussion wieder die Mitte des Parlaments erreicht hat. Das ist sehr ermutigend. Wir hoffen jetzt auf eine konstruktiven parlamentarischen Prozess“, so Maren Kern, Vorstand beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Ausdrückliche Unterstützung kam auch von Wohnungsunternehmen aus allen Teilen des Landes Brandenburg. Birgit Schmieder, Sprecherin des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch Oderland: „Beitragsnacherhebungen für Altanschließer bedeuten für Wohnungsunternehmen konkret: Weniger Geld für Instandhaltung, energetische Modernisierung, Stadtumbau oder generationengerechten Neubau. Jeder Euro kann eben nur einmal ausgegeben werden.“
Walter Tolsdorf, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen in Nord- und Westbrandenburg: „Mit Musterprozessen wäre das Vorgehen gegen Beitragsnachforderungen nicht mehr eine Sache des Geldbeutels. Die Betroffenen könnten zu ihrem Recht kommen.“
Hartmut Schenk, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in Nord- und Westbrandenburg: „Die Nachforderungen von Altanschließerbeiträgen sind eine ernste Gefahr für Investitionen und Arbeitsplätze. Je schneller eine Lösung kommt, desto besser für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger.“
Thomas Schröter, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen im Berliner Umland: „Das Berliner Umland braucht dringend neue Wohnungen. Die Beitragsnacherhebungen für Altanschlüsse sind hierfür eine große Hürde.“
Jürgen Busch, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in Südbrandenburg und Cottbus: „Wohnungsleerstand und demografischer Wandel verursachen den Wohnungsunternehmen in den Berlin fernen Städten des Landes Brandenburg jedes Jahr Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe. Jede weitere finanzielle Belastung wirkt sich deshalb doppelt schwerwiegend auf die Wirtschaftskraft der Unternehmen aus.“
Jens Häßler, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen Ostbrandenburgs: „Die verworrene Altanschließer-Problematik verunsichert Menschen und Unternehmen. Es wäre deshalb ein gutes Ergebnis, wenn auf gesetzlichem Wege mehr Rechtssicherheit hergestellt werden könnte.“
Helmut Barsch, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften Nordostbrandenburgs: „Die Wohnungsunternehmen sind in den Berlin fernen Regionen als wirtschaftliche und soziale Stabilitätsanker besonders wichtig. Dieses Engagement für die Städte werden sie nur dann im bisherigen Umfang aufrechterhalten können, wenn ihnen die dafür notwendigen Finanzmittel nicht durch rückwärtsgewandte Beitragsnacherhebungen genommen werden.“
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Gestern stellte die Fraktion der CDU im Brandenburger Landtag Eckpunkte ihres Vorschlags zu einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vor. Das Ziel: Wie bereits in anderen neuen Bundesländern, so soll auch Betroffenen im Land Brandenburg die Durchführung von Musterverfahren ermöglicht werden. Von der Wohnungswirtschaft kommt breite Unterstützung für den Vorschlag.
„Die Initiative ist ein Signal, dass die Altanschließerdiskussion wieder die Mitte des Parlaments erreicht hat. Das ist sehr ermutigend. Wir hoffen jetzt auf eine konstruktiven parlamentarischen Prozess“, so Maren Kern, Vorstand beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Ausdrückliche Unterstützung kam auch von Wohnungsunternehmen aus allen Teilen des Landes Brandenburg. Birgit Schmieder, Sprecherin des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch Oderland: „Beitragsnacherhebungen für Altanschließer bedeuten für Wohnungsunternehmen konkret: Weniger Geld für Instandhaltung, energetische Modernisierung, Stadtumbau oder generationengerechten Neubau. Jeder Euro kann eben nur einmal ausgegeben werden.“
Walter Tolsdorf, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen in Nord- und Westbrandenburg: „Mit Musterprozessen wäre das Vorgehen gegen Beitragsnachforderungen nicht mehr eine Sache des Geldbeutels. Die Betroffenen könnten zu ihrem Recht kommen.“
Hartmut Schenk, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in Nord- und Westbrandenburg: „Die Nachforderungen von Altanschließerbeiträgen sind eine ernste Gefahr für Investitionen und Arbeitsplätze. Je schneller eine Lösung kommt, desto besser für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger.“
Thomas Schröter, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen im Berliner Umland: „Das Berliner Umland braucht dringend neue Wohnungen. Die Beitragsnacherhebungen für Altanschlüsse sind hierfür eine große Hürde.“
Jürgen Busch, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften in Südbrandenburg und Cottbus: „Wohnungsleerstand und demografischer Wandel verursachen den Wohnungsunternehmen in den Berlin fernen Städten des Landes Brandenburg jedes Jahr Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe. Jede weitere finanzielle Belastung wirkt sich deshalb doppelt schwerwiegend auf die Wirtschaftskraft der Unternehmen aus.“
Jens Häßler, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der kommunalen Wohnungsunternehmen Ostbrandenburgs: „Die verworrene Altanschließer-Problematik verunsichert Menschen und Unternehmen. Es wäre deshalb ein gutes Ergebnis, wenn auf gesetzlichem Wege mehr Rechtssicherheit hergestellt werden könnte.“
Helmut Barsch, Sprecher des BBU-Arbeitskreises der Wohnungsgenossenschaften Nordostbrandenburgs: „Die Wohnungsunternehmen sind in den Berlin fernen Regionen als wirtschaftliche und soziale Stabilitätsanker besonders wichtig. Dieses Engagement für die Städte werden sie nur dann im bisherigen Umfang aufrechterhalten können, wenn ihnen die dafür notwendigen Finanzmittel nicht durch rückwärtsgewandte Beitragsnacherhebungen genommen werden.“
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)