Bildungsministerin Martina Münch hat dem Kabinett heute in Potsdam die Änderung des Gastschüler-Abkommens zwischen Brandenburg und Berlin vorgestellt. „Das Abkommen erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg, schafft Transparenz und zeigt, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg zusammenarbeitet“, betonte Münch.
Für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beispielsweise beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass die Schüler aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig und die Eltern insbesondere wegen ihrer Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung angewiesen sind. Neu ist: Da mittlerweile weniger Brandenburger Schüler an Berliner Schulen wechseln als in den vergangenen Jahren, sinken die Ausgleichszahlungen von Brandenburg an Berlin von zehn auf neun Millionen Euro in diesem Jahr und auf acht Millionen Euro im kommenden Jahr.
Das geänderte Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2013. In Berlin muss es noch vom Senat beschlossen werden. Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Staatskanzlei
Bildungsministerin Martina Münch hat dem Kabinett heute in Potsdam die Änderung des Gastschüler-Abkommens zwischen Brandenburg und Berlin vorgestellt. „Das Abkommen erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg, schafft Transparenz und zeigt, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg zusammenarbeitet“, betonte Münch.
Für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beispielsweise beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass die Schüler aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig und die Eltern insbesondere wegen ihrer Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung angewiesen sind. Neu ist: Da mittlerweile weniger Brandenburger Schüler an Berliner Schulen wechseln als in den vergangenen Jahren, sinken die Ausgleichszahlungen von Brandenburg an Berlin von zehn auf neun Millionen Euro in diesem Jahr und auf acht Millionen Euro im kommenden Jahr.
Das geänderte Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2013. In Berlin muss es noch vom Senat beschlossen werden. Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Staatskanzlei
Bildungsministerin Martina Münch hat dem Kabinett heute in Potsdam die Änderung des Gastschüler-Abkommens zwischen Brandenburg und Berlin vorgestellt. „Das Abkommen erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg, schafft Transparenz und zeigt, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg zusammenarbeitet“, betonte Münch.
Für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beispielsweise beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass die Schüler aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig und die Eltern insbesondere wegen ihrer Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung angewiesen sind. Neu ist: Da mittlerweile weniger Brandenburger Schüler an Berliner Schulen wechseln als in den vergangenen Jahren, sinken die Ausgleichszahlungen von Brandenburg an Berlin von zehn auf neun Millionen Euro in diesem Jahr und auf acht Millionen Euro im kommenden Jahr.
Das geänderte Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2013. In Berlin muss es noch vom Senat beschlossen werden. Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Staatskanzlei
Bildungsministerin Martina Münch hat dem Kabinett heute in Potsdam die Änderung des Gastschüler-Abkommens zwischen Brandenburg und Berlin vorgestellt. „Das Abkommen erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg, schafft Transparenz und zeigt, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg zusammenarbeitet“, betonte Münch.
Für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beispielsweise beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass die Schüler aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig und die Eltern insbesondere wegen ihrer Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung angewiesen sind. Neu ist: Da mittlerweile weniger Brandenburger Schüler an Berliner Schulen wechseln als in den vergangenen Jahren, sinken die Ausgleichszahlungen von Brandenburg an Berlin von zehn auf neun Millionen Euro in diesem Jahr und auf acht Millionen Euro im kommenden Jahr.
Das geänderte Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2013. In Berlin muss es noch vom Senat beschlossen werden. Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Staatskanzlei