Während Verbandskästen in einigen Bereichen fest vorgeschrieben sind, gehören sie in Wohnungen und Privathaushalten noch nicht immer zum festen Equipment. Dabei können sie im Ernstfall unersetzlich sein – und schlimmere Konsequenzen verhindern. Warum ein Verbandskasten für den Notfall bereitgestellt sein sollte, wo der Kasten Pflicht ist und welche Ausstattung er haben sollten, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Schnell reagieren können – die Wichtigkeit von Verbandskästen
Verbandskästen sind aus dem Alltag nicht wegzudenken. Von einer kleinen Abschürfung über Schnittverletzungen bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen – wer einen Erste-Hilfe-Koffer zur Hand hat, kann schnell reagieren und im Notfall einen echten Unterschied machen. Daher sollten Verbandskästen überall zugänglich gelagert werden und auch in jedem Privathaushalt zu finden sein. Eine gesetzliche Pflicht gibt es dafür nicht, diese erstreckt sich nur auf Fahrzeuge, Betriebe und öffentliche Einrichtungen.
Nicht jeder Verbandskasten ist gleich
Verbandskasten ist nicht gleich Verbandskasten: je nachdem, für welchen Ort und Bereich die Erste-Hilfe-Box genutzt wird, greifen unterschiedliche Vorhaben. So wird laut deutscher Normierung in einen kleinen Verbandskasten (DIN 13157) und einen großen Verbandskasten (DIN 13169) differenziert. Hinzu kommen spezielle Varianten für Fahrzeuge (DIN 13164), die im Auto immer mitgeführt werden müssen und eine begrenzte Haltbarkeit besitzen. Die Art des Verbandskastens nimmt auch einen Einfluss auf den Inhalt. Im Erste-Hilfe-Kasten für das Auto dürften die folgenden Materialien nicht fehlen:
– 1 Erste-Hilfe-Broschüre
– 1 Dreieckstuch
– 14 Fertigpflaster (bestehend aus 4 Wundschnellverbänden, 2 Fingerkuppenverbänden, 2 Fingerverbänden, 2 Pflasterstrips in 12 x 2 cm, 4 Pflasterstrips in 1,9 x 7,2 cm und 4 Pflasterstrips in 2,5 x 7,2 cm)
– 2 Feuchttücher
– 5 Fixierbinden (bestehend aus 2 Fixierbinden in 4 m x 6 cm und 3 Fixierbinden in 4 m x 8 cm)
– 1 aufgespultes Heftpflaster (5 m x 2,5 cm)
– 6 sterile Kompressen (10 x 10 cm)
– 4 Paar medizinische Einmalhandschuhe nach DIN EN 455
– 1 Rettungsdecke
– 1 Erste-Hilfe-Schere für Verbandskästen
– 1 kleines Verbandspäckchen (3 m x 6 cm mit einer Kompresse in 6 x 8 cm)
– 2 mittelgroße Verbandspäckchen (4 m x 6 cm mit Kompressen in 8 x 10 cm)
– 1 großes Verbandspäckchen (4 m x 10 cm mit einer Kompresse in 10 x 12 cm)
– 1 Verbandstuch (60 x 80 cm)
Wer, wo, wann – über die Pflicht eines Verbandskastens
Damit ein Verbandskasten für den Notfall bereitgestellt ist, muss er natürlich überall dort verfügbar sein, wo er gebraucht werden könnte – daher gibt es gesetzliche Regelungen für das Vorhandensein in Fahrzeugen, in Betrieben und sogar in Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Die Ausstattung und Größe des Verbandskastens richtet sich dabei nach dem Aufstellort.
So muss für Verwaltungs-, Handels-, Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie für vergleichbare Institutionen und Baustellen mindestens ein Verbandskasten vorhanden sein. Die Art und die Anzahl richten sich dabei nach der Betriebsgröße:
– Verwaltungs- und Handelsbetriebe: 1 DIN 13157-Verbandskasten bis 50 Mitarbeiter, 1 DIN 13169-Verbandskasten von 51 bis 300 Mitarbeitern, je einen weiteren pro 300 Mitarbeitern
– Verarbeitungs- sowie Herstellbetriebe und ähnliche Institutionen: 1 DIN 13157-Verbandskasten bis 20 Mitarbeiter, 1 DIN 13169-Verbandskasten von 21 bis 100 Mitarbeitern, je einen weiteren pro 100 Mitarbeitern
Im Fahrzeug muss immer ein Verbandskasten nach DIN 13164 mitgeführt und erreichbar platziert werden. Das gibt der § 35 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor. Dort ist auch geregelt, dass der Erste-Hilfe-Koffer nach maximal vier Jahren ausgetauscht werden muss und dass Bußgelder für einen fehlenden oder einen abgelaufenen Verbandskasten fällig werden.