In wenigen Tagen beginnen in Berlin und Brandenburg die Sommerferien. Viele freuen sich auf die freien Wochen und nutzen die Zeit für Ausflüge, Urlaubsreisen und Verwandtenbesuche. Die Bundespolizei rechnet auch in diesem Jahr mit einem deutlich erhöhten Fluggastaufkommen an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld.
Damit alle Reisenden entspannt ans Ziel zu gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reisehinweise:
Bei Auslandsreisen – auch innerhalb der Europäischen Union – gilt die Verpflichtung, ein Grenzübertrittsdokument mitzuführen.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig sind. Die Bürgerbüros/Ordnungsämter der Städte und Gemeinden beraten Sie gern.
Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar ein Visum vorgeschrieben.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes. Genaue Reiseinformationen über die Einreisevoraussetzungen in Ihr Urlaubsland erhalten Sie auch über die Homepage des Auswärtigen Amtes.
Eine wichtige Neuerung gibt es bei Reisedokumenten für Kinder. Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder über ein eigenes Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: “Eine Person – ein Dokument!”
Reisepässe der Eltern, in denen Kinder eingetragen sind, behalten weiterhin ihre Gültigkeit für das jeweilige Elternteil.
Sollten Sie am Flughafen bemerken, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, kann die Bundespolizei in Ausnahmefällen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Voraussetzung ist, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt. Diesen kostenpflichtigen Service bieten wir in unseren Servicepunktenan. Diese befinden sich in der Haupthalle des Flughafens Berlin-Tegel und im Terminal A des Flughafens Berlin-Schönefeld über der
Abflugebene.
An Bord von Flugzeugen dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände, wie z.B. Waffen, Pyrotechnik oder Campinggaskartuschen nicht – oder nur unter strengen Auflagen – mitgenommen werden.
Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen Sie – auch auf der Rückreise – kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte Dritte mit. Tragen Sie Wertsachen sicher am Körper, um Taschendieben keine Chance zu geben.
Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Foto © Ballota
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der Creative Commons Lizenz
In wenigen Tagen beginnen in Berlin und Brandenburg die Sommerferien. Viele freuen sich auf die freien Wochen und nutzen die Zeit für Ausflüge, Urlaubsreisen und Verwandtenbesuche. Die Bundespolizei rechnet auch in diesem Jahr mit einem deutlich erhöhten Fluggastaufkommen an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld.
Damit alle Reisenden entspannt ans Ziel zu gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reisehinweise:
Bei Auslandsreisen – auch innerhalb der Europäischen Union – gilt die Verpflichtung, ein Grenzübertrittsdokument mitzuführen.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig sind. Die Bürgerbüros/Ordnungsämter der Städte und Gemeinden beraten Sie gern.
Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar ein Visum vorgeschrieben.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes. Genaue Reiseinformationen über die Einreisevoraussetzungen in Ihr Urlaubsland erhalten Sie auch über die Homepage des Auswärtigen Amtes.
Eine wichtige Neuerung gibt es bei Reisedokumenten für Kinder. Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder über ein eigenes Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: “Eine Person – ein Dokument!”
Reisepässe der Eltern, in denen Kinder eingetragen sind, behalten weiterhin ihre Gültigkeit für das jeweilige Elternteil.
Sollten Sie am Flughafen bemerken, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, kann die Bundespolizei in Ausnahmefällen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Voraussetzung ist, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt. Diesen kostenpflichtigen Service bieten wir in unseren Servicepunktenan. Diese befinden sich in der Haupthalle des Flughafens Berlin-Tegel und im Terminal A des Flughafens Berlin-Schönefeld über der
Abflugebene.
An Bord von Flugzeugen dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände, wie z.B. Waffen, Pyrotechnik oder Campinggaskartuschen nicht – oder nur unter strengen Auflagen – mitgenommen werden.
Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen Sie – auch auf der Rückreise – kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte Dritte mit. Tragen Sie Wertsachen sicher am Körper, um Taschendieben keine Chance zu geben.
Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
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In wenigen Tagen beginnen in Berlin und Brandenburg die Sommerferien. Viele freuen sich auf die freien Wochen und nutzen die Zeit für Ausflüge, Urlaubsreisen und Verwandtenbesuche. Die Bundespolizei rechnet auch in diesem Jahr mit einem deutlich erhöhten Fluggastaufkommen an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld.
Damit alle Reisenden entspannt ans Ziel zu gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reisehinweise:
Bei Auslandsreisen – auch innerhalb der Europäischen Union – gilt die Verpflichtung, ein Grenzübertrittsdokument mitzuführen.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig sind. Die Bürgerbüros/Ordnungsämter der Städte und Gemeinden beraten Sie gern.
Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar ein Visum vorgeschrieben.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes. Genaue Reiseinformationen über die Einreisevoraussetzungen in Ihr Urlaubsland erhalten Sie auch über die Homepage des Auswärtigen Amtes.
Eine wichtige Neuerung gibt es bei Reisedokumenten für Kinder. Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder über ein eigenes Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: “Eine Person – ein Dokument!”
Reisepässe der Eltern, in denen Kinder eingetragen sind, behalten weiterhin ihre Gültigkeit für das jeweilige Elternteil.
Sollten Sie am Flughafen bemerken, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, kann die Bundespolizei in Ausnahmefällen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Voraussetzung ist, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt. Diesen kostenpflichtigen Service bieten wir in unseren Servicepunktenan. Diese befinden sich in der Haupthalle des Flughafens Berlin-Tegel und im Terminal A des Flughafens Berlin-Schönefeld über der
Abflugebene.
An Bord von Flugzeugen dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände, wie z.B. Waffen, Pyrotechnik oder Campinggaskartuschen nicht – oder nur unter strengen Auflagen – mitgenommen werden.
Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen Sie – auch auf der Rückreise – kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte Dritte mit. Tragen Sie Wertsachen sicher am Körper, um Taschendieben keine Chance zu geben.
Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.
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In wenigen Tagen beginnen in Berlin und Brandenburg die Sommerferien. Viele freuen sich auf die freien Wochen und nutzen die Zeit für Ausflüge, Urlaubsreisen und Verwandtenbesuche. Die Bundespolizei rechnet auch in diesem Jahr mit einem deutlich erhöhten Fluggastaufkommen an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld.
Damit alle Reisenden entspannt ans Ziel zu gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reisehinweise:
Bei Auslandsreisen – auch innerhalb der Europäischen Union – gilt die Verpflichtung, ein Grenzübertrittsdokument mitzuführen.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig sind. Die Bürgerbüros/Ordnungsämter der Städte und Gemeinden beraten Sie gern.
Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar ein Visum vorgeschrieben.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes. Genaue Reiseinformationen über die Einreisevoraussetzungen in Ihr Urlaubsland erhalten Sie auch über die Homepage des Auswärtigen Amtes.
Eine wichtige Neuerung gibt es bei Reisedokumenten für Kinder. Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder über ein eigenes Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: “Eine Person – ein Dokument!”
Reisepässe der Eltern, in denen Kinder eingetragen sind, behalten weiterhin ihre Gültigkeit für das jeweilige Elternteil.
Sollten Sie am Flughafen bemerken, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, kann die Bundespolizei in Ausnahmefällen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Voraussetzung ist, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt. Diesen kostenpflichtigen Service bieten wir in unseren Servicepunktenan. Diese befinden sich in der Haupthalle des Flughafens Berlin-Tegel und im Terminal A des Flughafens Berlin-Schönefeld über der
Abflugebene.
An Bord von Flugzeugen dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände, wie z.B. Waffen, Pyrotechnik oder Campinggaskartuschen nicht – oder nur unter strengen Auflagen – mitgenommen werden.
Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen Sie – auch auf der Rückreise – kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte Dritte mit. Tragen Sie Wertsachen sicher am Körper, um Taschendieben keine Chance zu geben.
Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.
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