In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.
In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.
In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.
In einer Anfrage vom 05.04.2012 befragte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch, die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen. Mit Verweis darauf, dass die Menschen mit Behinderung ihren Lebensmittelpunkt in den Kommunen haben, erfragte er den Erarbeitungsstand kommunaler Teilhabepläne sowie die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.
Der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch erklärt dazu:
Die erste Frage zielte auf den konkreten Standpunkt der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ab. Die Landesregierung verwies in der Antwort lediglich auf das Grundgesetz und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Umsetzung. Ein konkreter Standpunkt ließ dieser allgemeine Verweis bedauerlicherweise vermissen. Es ist schade, aber auch bezeichnend, dass die Landesregierung es hierbei bei einer allgemeinen Aussage belässt, statt sich eineindeutig zur zeitnahen Entwicklung kommunaler Teilhabepläne zu positionieren und damit klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land zu bekennen.
Gerade die Tatsache, dass es nach nunmehr fast dreijähriger Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer keinen einzigen Teilhabeplan im Land Brandenburg gibt belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung dahingehend sehr deutlich eine Position haben und vertreten sollte. Die seitens der Landesregierung geäußerte Wunschäußerung nach mehr Dynamik in den Kommunen scheint nur wenig zielführend. Ebenso wenig zielführend ist es, die Kommunen sowohl finanziell als auch ansonsten ohne Unterstützung allein zu lassen, wie sich im Weiteren der Antwort entnehmen lässt.
Den finanziell zu erwartenden Aufwand, den die volle und wirksame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt, setzt die Landesregierung in direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad. Wie allerdings könnte man die Umsetzung einer Menschenrechtskonvention einem Umsetzungsgrad unterziehen? Menschenrechte sind vollständig, allumfassend und übergreifend umzusetzen und nicht in verschiedenen Abstufungen oder nur in Teilbereichen. Von einem Umsetzungsgrad kann hier keine Rede sein. Die Regierung hat eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Kommunen konsequent voranzubringen und isolierte Teillösungen zu unterbinden, statt Möglichkeiten dafür zu schaffen.
Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist den Aussagen nach ebenso wenig zu erwarten. Hier verweist man auf die Kostenbeteiligung an den Leistungen des Zwölften Sozialgesetzbuchen. Dieses beinhaltet mitunter verschiedene Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Jürgen Maresch, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten, DIE LINKEN.