Durch die sehr hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit hat sich die bereits angespannte wasserwirtschaftliche Situation im Einzugsgebiet der Spree weiter verschärft. Der Landkreis Spree-Neiße reagiert darauf und hat jetzt eine neue und verschärfte Allgemeinverfügung erlassen, die morgen in Kraft tritt. Mit der vorherigen Allgemeinverfügung wurde bereits der Eigentümer- und Anliegergebrauch in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt. Die neue Verfügung besagt ein ganztägiges Entnahmeverbot mittels Pumpvorrichtung und betrifft die Städte Spremberg und Drebkau, die Gemeinden Kolkwitz und Neuhausen/Spree, die Gemeinden Wiesengrund und Felixsee des Amtes Döbern-Land sowie alle Gemeinden der Ämter Peitz und Burg.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Der Landkreis erlässt eine verschärfte Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs für die Städte Spremberg und Drebkau; die Gemeinden Kolkwitz und Neuhausen/Spree, die Gemeinden Wiesengrund und Felixsee des Amtes Döbern-Land sowie auf alle Gemeinden der Ämter Peitz und Burg (Spreewald)
Weil sich die bereits angespannte wasserwirtschaftliche Situation im Einzugsgebiet der Spree durch die sehr hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit weiter verschärft hat und eine signifikante Verbesserung aufgrund der prognostizierten anhaltend trockenen und warmen Witterung kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten ist, widerruft der Landrat des Landkreises Spree-Neiße die Allgemeinverfügung vom 17.06.2022 zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr und erlässt zeitgleich eine neue Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 29 des Landkreises Spree-Neiße.
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird ganztägig untersagt.
Ausnahmen von dieser Allgemeinverfügung können bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Der Gemeingebrauch oberirdischer Gewässer (z. B. das Baden, Tauchen oder Viehtränken) wird durch diese Allgemeinverfügung nicht eingeschränkt.
Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Benutzungen. Sofern die Einschränkung von wasserrechtlichen Erlaubnissen erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung an den Erlaubnisinhaber.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit über entsprechende Bußgelder bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten wird, steht indes noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg über die weiteren Schritte entschieden.
Die ausführliche Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite unter www.lkspn.de -> Aktuelles -> Aktuelles aus dem Landkreis -> Amtsblatt Nr. 29 eingesehen werden.
Cottbus verbietet Wasserentnahme aus Gewässern ganztägig
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin hohen Temperaturen ist ab morgen die Wasserentnahme mittels Pumpen aus Cottbuser Seen und Flüssen ganztägig untersagt. Die Stadt hat dafür heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Zuvor war die Wasserentnahme nur tagsüber verboten. ->> Hier weiterlesen
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Red. / Presseinformation