Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll ein zweiter Wildabwehrzaun errichtet werden. Dieser wird parallel zum bisher ersten Festzaun verlaufen. Laut Landkreis ist dafür am vergangenen Freitag eine entsprechende Tierschutzallgemeinverfügung in Kraft getreten. Die zweite Barriere wird vom südlichen Teil des Kreisgebietes, beginnend in der Gemarkung Großkmehlen weiterführend durch die Gemarkung Hohenbocka, Hosena, Großkoschen bis hin nach Lieske geschaffen.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Errichtung eines weiteren, parallel verlaufenden Wildabwehrzaunes wird eine Sicherheitszone gebildet.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP mit der Errichtung eines Wildabwehrzaunes ist am 15.07.2022 in Kraft getreten und kann eingesehen werden unter www.osl-online.de/asp.
Zum Schutz gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Kreisgebiet wird in der Tierseuchenallgemeinverfügung unter anderem die folgende Maßnahme bekanntgegeben und verfügt:
Vom südlichen Teil des Kreisgebietes, beginnend in der Gemarkung Großkmehlen über Kleinkmehlen, Kroppen, Jannowitz, Hermsdorf, Guteborn, Grünewald weiterführend in Richtung östlichen Teil des Kreisgebietes durch die Gemarkung Hohenbocka, Hosena, Großkoschen, Kleinkoschen, Senftenberg, Sedlitz, Dörrwalde, Allmosen, Bahnsdorf bis Lieske wird in nachfolgend dargestelltem Gebiet eine weitere Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzaunes (Knotengeflechtzaun – rote Linie), ergänzt mit Wildschweine vergrämenden Duftmarkierungen, errichtet.
Die nach aktuellem Kenntnisstand möglicherweise betroffenen Grundstücke sind in Anlage 1 der Tierseuchenallgemeinverfügung benannt. Der dargestellte Verlauf ist lediglich eine Planung. Die tatsächliche Umsetzung kann aufgrund der Dringlichkeit und den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten von der Darstellung abweichen.
Erläuterung zur Schutzmaßnahme „parallel verlaufender Zaun“
Mit einem weiteren, parallel verlaufenden Wildabwehrzaun wird eine Redundanz und somit die Erhöhung der Sicherheit gewährleistet.
Jörg Wachtel, Amtstierarzt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, berichtet: „Der doppelte Zaun soll sich bei den Wildschweinen als absolut unüberwindbare Grenze etablieren und so auch im Falle von Beschädigungen am ersten Zaun oder versehentlich offen gelassenen Toren ein Durchdringen der Wildschweine verhindern. Durch diese redundante Schutzmaßnahme kann die Sicherheit in der Abwehr der ASP auch im Dauerbetrieb über mehrere Jahre hinweg gewährleistet werden. Das Modell mit mehreren Zäunen hintereinander konnte bereits vielerorts erfolgsversprechend erprobt werden, so zum Beispiel in Sachsen oder mit einem doppelten Schutzzaun an der Grenze zu Polen. Ein doppelter Zaun ermöglicht eine wildschweinefreie Zone innerhalb der beiden Zäune zu schaffen. Dies verhindert insbesondere die Übertragung des Erregers durch direkte Kontakte zwischen den Schweinen.“
Die Erfahrung anderer Landkreise im Umgang mit der ASP zeigt, dass lediglich eine Zaunreihe keine ausreichende Schutzwirkung entfaltet. Die Bildung einer Sicherheitszone zur Verhinderung der Einschleppung der ASP in die freien Bestände des Landkreises ist unbedingt erforderlich, um die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung des Erregers durch ggf. Überwinden der bereits gesetzten Wildschweinbarriere in den Landkreis so gering wie möglich zu halten.
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Red. / Presseinformation
Bild: OSL