Westlich der Gemeinde Freiwalde und südwestlich der Gemeinde Schönwalde plant der Energieparkentwickler UKA einen Windpark mit bis zu sechs Windenergieanlagen. Ab sofort können sich Anwohner sowie interessierte Bürger auf der Projektwebsite www.windenergie-freiwalde.de über aktuelle Details zur Erweiterung des Bestandsparks Waldow/Brand informieren. Zukünftig ist laut dem Energieparkentwickler vorgesehen, dass die Anlagen rund 28.000 Drei-Personen-Haushalte mit nachhaltig produziertem Strom versorgen und damit dem Klima jährlich circa 67.000 Tonnen CO2-Emissionen ersparen.
Die Energieparkentwickler UKA teilte dazu mit:
Der Energieparkentwickler UKA plant westlich der Gemeinde Freiwalde und südwestlich der Gemeinde Schönwalde einen Windpark mit bis zu sechs Windenergieanlagen. Damit leistet die brandenburgische Region im Landkreis Dahme-Spreewald einen wichtigen Beitrag zur unabhängigen sowie grünen Energieversorgung: Zukünftig versorgen die Anlagen rund 28.000 Drei-Personen-Haushalte mit nachhaltig produziertem Strom und ersparen dem Klima jährlich circa 67.000 Tonnen CO2-Emissionen. Das entspricht in etwa der durchschnittlichen CO2-Jahresemission von 7.800 Bundesbürgern (BMU: Klimaschutz in Zahlen).
Informationen für Bürger
Anwohnerinnen und Anwohner der Projektregion und interessierte Bürger können sich auf einer eigens geschaffenen Website über die Details zur Erweiterung des Bestandsparks Waldow/Brand informieren. Dort finden sie zudem Ansprechpartner, die darüber hinausgehende Fragen zum Windpark beantworten. Die Website ist unter www.windenergie-freiwalde.de einsehbar.
Windenergie stärkt Gemeinde und lokale Wirtschaft
Bei der Planung und Realisierung der Projekte bindet UKA lokale Dienstleister mit ein und stärkt dadurch die regionale Wertschöpfung. So werden beispielsweise Arbeiten im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie die Errichtung eines Fledermaushabitats bevorzugt an Unternehmen in der Region vergeben.
Zur Akzeptanzsteigerung gegenüber der Windenergie hat das Land Brandenburg im Juni 2019 das Windenergieanlagenabgabegesetz (BbgWindAbgG) beschlossen. Pro Windenergieanlage erhalten Gemeinden, deren Gebiete sich im Umkreis von 3.000 Metern um den Standort der Windenergieanlage befinden, jährlich 10.000 Euro – den sogenannten Windkraft-Euro.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit Anfang 2021 erstmals die lokale Wertschöpfung aus Windenergieanlagen. Der neue § 6 EEG regelt, dass betroffene Kommunen künftig an den Einnahmen aus der Windverstromung teilhaben können. Der Vorhabenträger darf Gemeinden, deren Gebiet innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte einer Windenergieanlage liegen, eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede vor Ort erzeugte Kilowattstundeanbieten. Tangiert diese Kreisfläche mehrere Gemeindegebiete, wird der Betrag flächenanteilig verteilt. In Abhängigkeit des Standorts bedeutet das bei einer Anlage der 5- bis 6-Megawatt-Klasse pro Jahr und Anlage Zuwendungen zwischen 25.000 bis 35.000 Euro. Die Einnahmen unterliegen keiner Zweckbindung und können zum Beispiel für Spielplätze und Freizeiteinrichtungen oder Investitionen in Kitas verwendet werden.
Nachts bleibt es dunkel
Windenergieanlagen sind aus Gründen der Flugsicherung unter anderen durch Blinklichter zu kennzeichnen. Ein System zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) sorgt dafür, dass die Lichter der geplanten Anlagen nur dann angeschaltet werden, wenn sich in unmittelbarer Nähe ein Flugzeug nähert. Den Rest der Nacht bleibt der Windpark dunkel. Das führt zu einer Senkung der Lichtemissionen von bis zu 98 Prozent.
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Red. / Presseinformation
Bild: UKA