Aufgrund von neuen ASP-Fällen in Sachsen gelten ab morgen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz weitere Maßnahmen und die Sperrzone 1 wird zudem auf mehrere Gebiete ausgeweitet. Laut Landkreis wurde dafür eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Die Gemeinde Neupetershain, die Gemarkungen Lindchen und Bahnsdorf der Gemeinde Neu-Seeland und die Gemarkungen Dörrwalde und Allmosen der Gemeinde Großräschen werden nun auch von der Sperrzone I umfasst.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 02.07.2022 geltende Verfügung umfasst die Festlegung weiterer Restriktionsgebiete und Maßnahmen.
Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) wird die TSAV vom 01.06.2022 aufgehoben. Die aktuelle TSAV tritt am 02.07.2022 in Kraft.
Aufgrund von weiteren ASP-Fällen in Sachsen ist es notwendig geworden, die Sperrzone I im Landkreis OSL zu erweitern.
Die Gemeinde Neupetershain, die Gemarkungen Lindchen und Bahnsdorf der Gemeinde Neu-Seeland und die Gemarkungen Dörrwalde und Allmosen der Gemeinde Großräschen werden nun auch von der Sperrzone I umfasst. Um die Fundstellen mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete die „Sperrzone II“ (gefährdetes Gebiet) und eine „Sperrzone I“ (Pufferzone) zur Abgrenzung nach außen hin eingerichtet.
- Es wird eine Sperrzone II im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt festgelegt:
Als Sperrzone II werden die Gemarkung Peickwitz der Gemeinde Senftenberg sowie Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppen, Ortrand, Großkmehlen, Lindenau, Frauendorf, Ruhland, Guteborn und Schwarzbach mit Ausnahme der Gemarkung Biehlen festgelegt. Die Sperrzone II ist im nachfolgenden Kartenausschnitt rot dargestellt.
- Es wird eine Sperrzone I im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt festgelegt:
Als Sperrzone I werden die Gemeinden Neupetershain, Lauchhammer, Tettau, Schwarzheide, Schipkau und Senftenberg mit Ausnahme der Gemarkung Peickwitz, die Gemarkung Biehlen der Gemeinde Schwarzbach, die Gemarkungen Lieske, Lindchen und Bahnsdorf der Gemeinde Neu-Seeland und die Gemarkungen Dörrwalde und Allmosen der Gemeinde Großräschen festgelegt.
Die Sperrzone I ist im Kartenausschnitt blau dargestellt.
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Red. / Presseinfo
Bild: OSL