Das Gesundheitsamt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stellt ab Montag keine Quarantänebescheide oder Genesenennachweise mehr aus und versendet ab sofort auch keine Quarantäneschreiben mehr an positiv getestete Personen. Corona-Infizierte werden gebeten, sich im Falle einer Krankschreibung an den Hausarzt zu wenden. Weiterhin gab der Landkreis bekannt, dass derzeit zehn Covid-Patienten im Klinikum Niederlausitz stationär behandelt werden müssen.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 01. April 2022 bei 873,6.
Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 35.053 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 1.769 Personen. Als genesen gelten 32.907 Bürgerinnen und Bürger. 377 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell zehn COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon einer intensivmedizinisch. Mit Stand vom 31.03.2022 befinden sich 1.978 Personen in häuslicher Quarantäne.
Änderungen in der Umsetzung der Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt
Die nachfolgenden Maßnahmen werden beginnend ab dem 04.04.2022 im Gesundheitsamt umgesetzt. Das Gesundheitsamt stellt keine Quarantänebescheide oder Genesenennachweise mehr aus. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen mit Symptomen wenden sich bitte grundsätzlich zur Behandlung und entsprechender Krankschreibung an den Hausarzt ihres Vertrauens.
Positiv auf das Coronavirus getestete Personen, die wegen einer Krankschreibung arbeitsunfähig sind, benötigen kein Quarantäneschreiben für das entschuldigte Fehlen gegenüber dem Arbeitgeber.
Positiv getestete Personen ohne Symptome begeben sich in eine häusliche Isolierung und müssen dies mit ihrem Arbeitgeber absprechen, diese können sich bei Bedarf an das Gesundheitsamt zur Ausstellung eines Bescheides wenden.
Positiv getestete Personen und deren enge ungeimpfte Kontaktpersonen haben weiterhin eine 10-tägige Quarantäne gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises OSL einzuhalten.
Seit einigen Wochen erhalten enge Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt kein Quarantäneschreiben mehr. Das Gesundheitsamt versendet zur Straffung der Arbeitsabläufe ab sofort keine Quarantäneschreiben mehr an positiv getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen.
Bei Fragen zur Quarantäne (Zeiten, Freitestung, ggf. in Ausnahmen Ausstellung eines Schreibens etc.) nutzen Bürgerinnen und Bürger bitte die E-Mail-Adresse [email protected] oder die Hotline 03573/870-1100 zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt.
Ab dem 7. Tag der Quarantäne (gezählt nach dem Tag des PCR-Test) ist eine Freitestung mittels Schnelltest in einem zertifizierten Testzentrum möglich Einen Genesenennachweis erhalten Bürgerinnen und Bürger bei Vorlage ihres positiven PCR-Tests in der Apotheke ihres Vertrauens
Verlängerung der 7. Allgemeinverfügung Quarantäne
Die 7. Allgemeinverfügung Quarantäne wird verlängert. Sie gilt ab dem 01.04.2022 bis zum 30.06.2022. Die Inhalte der Allgemeinverfügung sind unverändert. In der Allgemeinverfügung wird unter anderem geregelt wann Maßnahmen zur Absonderung zu ergreifen sind und wann und unter welchen Bedingungen die Quarantäne endet. Die verlängerte 7. Allgemeinverfügung Quarantäne ist einsehbar unter: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/6/5/7/8/220119_7._AV_Quarant_ne_LK_OSL_Website.pdf
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Red. / Presseinfo