Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert zu den Meldemöglichkeiten für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer. So empfiehlt der Landkreis den bei Verwandten und Bekannten untergekommenen Geflüchteten sich in den Meldeämtern der Städte/Kommunen anzumelden. Spätestens nach 90 Tagen müssen sich die Kriegsflüchtlinge beim Einwohnermeldeamt anmelden und im Asyl- und Ausländeramt des Landkreises ihren weiteren Aufenthalt regeln.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Für bis zu 90 Tage ist der Aufenthalt in Deutschland für Ukrainer ohne Visum und Anmeldung möglich. Der Landkreis empfiehlt den bei Verwandten und Bekannten untergekommenen Geflüchteten sich in den Meldeämtern der Städte/Kommunen anzumelden.
Seit der vergangenen Woche treffen Personen, welche aus der Ukraine geflüchtet sind, im Landkreis ein. Sehr viele kamen bereits bei Verwandten, Bekannten oder über private Kontakte im Landkreis unter. Ukrainer können zunächst bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland bleiben. Dies gilt auch unabhängig vom aktuellen Ukraine-Konflikt. Spätestens nach 90 Tagen müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und im Asyl- und Ausländeramt des Landkreises ihren weiteren Aufenthalt regeln.
Asyl- und Ausländeramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Anschrift: Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon: (03573) 870-4601
Telefax: (03573) 870-4610
E-Mail: [email protected]
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz empfiehlt, dass die Geflüchteten sich bereits innerhalb der 90 Tage und am Besten unmittelbar nach ihrer Ankunft im Landkreis freiwillig bei den Meldebehörden anmelden.
Bis zum 10.03.2022 wurden seit Beginn des Kriegs in der Ukraine 52 Ukrainer sowie ein Drittstaatler melderechtlich im Landkreis erfasst. Am 11.03.2022 liegen 46 weitere Anmeldungen vor. Insgesamt sind insoweit 98 Personen von den Meldebehörden erfasst, welche eine freiwillige Anmeldung vorgenommen haben. Bereits ein Vielfaches der melderechtlich erfassten Personen dürfte im Landkreis untergekommen sein.
Aktuell sind ausreichend Unterkünfte über den Landkreis, die Kommunen und Städte verfügbar, sodass vom Landkreis keine Angebote von Bürgern zu privaten Unterbringungsmöglichkeiten angenommen werden müssen. Sollten diese Kapazitäten belegt sein, wird der Landkreis sich zu gegebener Zeit an die Bürger wenden.
Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: [email protected].
Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Aus diesem Grund werden die Bürger gebeten ihre Angebote über die E-Mail-Adresse des MSGIV einzureichen.
Weitere Informationen finden Bürger und Geflüchtete unter: www.osl-online.de/ukraine-hilfe-infos
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Red. / Presseinformation