Brandenburger Schulen und Kitas bereiten sich derzeit auf Kinder und Jugendliche aus der Ukraine vor. Laut dem Bildungsministerium werden die Kinder unterstützt, beispielsweise auch mit zusätzlichen Förderungen im Rahmen einer Vorbereitungsgruppe oder eines Förderkurses. In den vier Schulämtern steht zudem jeweils eine Schulrätin oder ein Schulrat zur Verfügung, die die Schulen zur Aufnahme, Beschulung und Förderung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen beraten. Darüber hinaus gibt es eine landesweite Koordinatorin für Migrationsangelegenheiten im Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder).
Das Brandenburger Bildungsministerium teilte dazu mit:
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat bereits in der vergangenen Woche begonnen, Schulen und Träger von Kindertageseinrichtungen auf den Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen vorzubereiten. Oft kann bei der Integration und ersten Betreuung auf bestehende Strukturen und Abläufe zurückgegriffen werden. Aber es kommen auch neue Angebote hinzu.
Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Die Bilder aus der Ukraine bewegen und bedrücken die Menschen in der ganzen Welt. Viele haben Angst vor einem Krieg. Wir wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten Hilfe anbieten. Die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine sollen bei uns einen sicheren Ort finden und sich gut aufgehoben fühlen. Das pädagogische Personal in Kita und Schule hat eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Ereignisse und Integration.“
Geflüchtete Schulkinder in Brandenburg
Kinder und Jugendliche können selbstverständlich hier in Brandenburg die Schule besuchen. Darauf bereiten sich die Schulen vor. Das Schulgesetz sieht ein Recht auf einen Schulbesuch vor.
Für junge Menschen, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht sind, ruht die Schulpflicht sechs Wochen nach Verteilung auf oder Zuzug in die Landkreise/kreisfreien Städte. Für junge Menschen, die im Rahmen der Erstaufnahme in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht sind, ruht die Schulpflicht für den Zeitraum von drei Monaten nach der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung.
Das Ruhen der Schulpflicht in den ersten sechs Wochen bzw. drei Monaten gibt den geflüchteten Kindern und Jugendlichen die notwendige Zeit, um in der neuen Umgebung und nach der Fluchterfahrung „anzukommen“ und den mitreisenden Begleitpersonen die Zeit sich auch organisatorisch auf einen Schulbesuch vorzubereiten.
An allen (Erst)aufnahme-Standorten bietet das MBJS freiwillige Sprachförderkurse schon in den ersten drei Monaten an und es gibt verbindliche Vorbereitungsgruppen sollte der Aufenthalt länger als drei Monate dauern.
Auch beim Besuch der Schule gibt es Unterstützung. Wenn die Kenntnisse in der deutschen Sprache eine erfolgreiche Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am gesamten Unterricht noch nicht ermöglichen, erhalten sie eine zusätzliche Förderung im Rahmen einer Vorbereitungsgruppe oder eines Förderkurses.
In den vier Schulämtern steht jeweils eine Schulrätin oder ein Schulrat zur Verfügung, die die Schulen zur Aufnahme, Beschulung und Förderung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen beraten. Darüber hinaus gibt es eine landesweite Koordinatorin für Migrationsangelegenheiten im Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder).
Für die Schulleiterinnen und Schulleiter wird das MBJS zeitnah eine Handreichung zum Umgang mit Geflüchteten zur Verfügung stellen.
Außerdem bereitet das MBJS derzeit Informationen für die Eltern schulpflichtiger Kinder aus der Ukraine auf Ukrainisch und Russisch vor.
Seitens des MBJS gibt es eine wöchentliche Verständigung zur aktuellen Lage und Aufnahme Geflüchteter an Schulen mit dem Vorstand des Landesschulbeirats und den Verbandsvertreterinnen und -vertretern.
Geflüchtete Kinder im Krippen- und Kindergartenalter
Eine Kindertagesbetreuung kann dazu beitragen, dass die Familien – insbesondere bei einer dezentralen Unterbringung – die notwendigen weiteren Schritte tun können, um ihr Leben und ihre Unterkunft in Deutschland zu organisieren. Dies gilt auch für vorübergehende bzw. zeitweise Betreuungsangebote.
Daher hat das MBJS hat die Träger der Einrichtungen gebeten Flüchtlingskinder aus der Ukraine unkompliziert in die Einrichtungen aufzunehmen. Kindertagesbetreuung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder aus der Ukraine, die einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung haben, nehmen – wie alle anderen Kinder im Land Brandenburg – an der öffentlichen Finanzierung teil.
Seitens des MBJS gibt es eine wöchentliche intensive Abstimmung mit den öffentlichen und freien Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden.
Geflüchtete Unbegleitete Minderjährige Ausländer
Es ist so, dass auch Kinder und Jugendliche ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte aus der Ukraine flüchten.
Kommen sie mit Freunden oder mit anderen entfernten Verwandten, gibt es gute Regelungen, um schnell zu prüfen und festzustellen, ob sie Hilfe benötigen. Es gilt, ihnen einen möglichst umfassenden Kinder- und Jugendschutz zu gewähren.
Mit den Jugendämtern und Trägern hat das MBJS sich bereits intensiv abgestimmt, wie den Kindern und Jugendlichen unkompliziert geholfen werden kann. Es besteht Einigkeit darüber, dass sogenannte Fluchtgemeinschaften nicht getrennt werden sollen, auch wenn direkte Erziehungsberechtigte nicht dabei sind.
Die Jugendämter bereiten sich aktuell darauf vor, falls keine Erziehungsberechtigten dabei sind und es keine Fluchtgemeinschaft gibt, die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen und in einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Einrichtung unterzubringen. Nach aktuellem Stand der erfolgten Meldungen an das MBJS (8. März 2022) sind 17 unbegleitete Minderjährige in Brandenburg angekommen, die vorläufig in Obhut genommen wurden.
Alle geflüchteten Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B.: umfassender Kinder- und Jugendschutz, Kindertagesbetreuung, Hilfe in Notlagen). Dies gilt auch für Alleinerziehende mit Kindern, die Hilfe in schwierigen Situationen benötigen.
Unterstützung für Geflüchtete Familien mit Kindern
Aktivierung von Freiwilligen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Das MBJS steht in engem Kontakt mit den Organisationen, Trägern und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe, um Kontakte und Aktivitäten zur Unterstützung Aufnahme der Geflüchteten zu ermöglichen. Die Landeskinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey hat u.a. Kontakt zum Landesjugendring. Alle Jugendherbergen, Kindererholungszentren und Jugendbildungsstätten wurden gebeten, sich auf die Aufnahme von Familien mit Kindern vorzubereiten und gegebenenfalls besondere Angebote zur Betreuung und Begleitung – auch für die Ferien – zu organisieren.
Die anderen Bundesländer wurden gebeten, dass sie die Länder Brandenburg und Berlin mit ihren Organisationen an der Grenze bei der Einreise von Flüchtlingen auch unterstützen. Die Evakuierung ganzer Kinder- und Jugendeinrichtungen aus der Ukraine ist angelaufen (Kinder- und Jugendheime). Es wird versucht die teilweise privaten Initiativen unter Beteiligung des MBJS bundesweit und europaweit zu koordinieren.
Netzwerk Gesunde Kinder (NGK)
Das durch das MBJS geförderte Netzwerk Gesunde Kinder pflegt eine offene Willkommenskultur und seine Angebote stehen im Rahmen der regionalen Möglichkeiten grundsätzlich auch geflüchteten Familien zur Verfügung. Die klassische Begleitung des NGK über Familienpaten und Familienpatinnen basiert auf einem langfristigen Beziehungsaufbau. Das MBJS hat das Netzwerk darum gebeten, sich auch um die geflüchteten Familien zu kümmern.
Die Angebote können sowohl Informationen zu medizinischen Themen als auch zur Inanspruchnahme von Gesundheits- und Präventionsleistungen bieten. Sie können, je nach regionalen Möglichkeiten, in Kooperation mit dem Netzwerk Gesunde Kinder bzw. dessen Kooperationspartnern umgesetzt werden.
Das Netzwerk Gesunde Kinder ist ein kostenfreies Angebot für alle Familien unabhängig von der Nationalität, von der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Mit 21 Regionalnetzwerken und über 40 Standorten ist das Netzwerk Gesunde Kinder flächendeckend im ganzen Land Brandenburg vertreten.
Integration durch Sport
Der Landessportbund Brandenburg (LSB) und seine Brandenburgischen Sportjugend verstehen Integration als gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Sport und am gesellschaftlichen Leben. Das MBJS hat bereits in der vergangenen Woche mit dem LSB dem DRK als Träger der Aufnahmeeinrichtungen Kontakt aufgenommen, damit frühzeitig Angebote gemacht werden können. Der LSB wird bestehenden Aktivitäten im Programm Integration durch Sport nutzen und gegebenenfalls erweitern.
Sprachkurse für erwachsene Geflüchtete
Viele Volkshochschulen (VHS) im Land Brandenburg und Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft führen Kurse „Deutsch-als-Fremdsprache“ sowie Kurse für Fortgeschrittene auf verschiedenen Niveaustufen durch. Diese Angebote umfassen auch die Integrationskurse des BAMF. Das MBJS fördert die Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache. Das MBJS wird sich zeitnah mit dem Landesbeirat für Weiterbildung in Verbindung setzen, um möglichst passende Angebote bereitzustellen.
Unterstützung für Lehrkräfte
Materialien für den Schulunterricht zum Krieg in der Ukraine
Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg stellt für Schulen eine Liste aktueller Medienangebote und Materialien für den Unterricht bereit. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert und kann über den Bildungsserver Berlin-Brandenburg abgerufen werden.
Angriff auf Ukraine: Entwicklungen & Reaktionen aus der Lausitz
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Red. / Presseinformation