Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann aktuell 350 Menschen eine Wohnmöglichkeit anbieten. Unter anderem stehen etwa 50 freie Plätze in der Gemeinschaftsunterkunft und den Wohnverbunden zur Verfügung, auch Hotelbetreiber haben ihre Unterstützung angeboten. Der Landkreis hat zudem zusammengetragen, wohin sich diejenigen wenden können, die ein privates Wohnungsangebot machen würden.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Die Meldungen aus den Städten, Kommunen und von anderen Akteuren liegen vor. Eine erste Aufstellung zu den Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete aus der Ukraine zeigt: Die Mithilfe im Landkreis ist groß und es sind zahlreiche freie Kapazitäten vorhanden.
Seit Ende der vergangenen Woche steht die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in intensivem Kontakt mit den Städten und Kommunen im Landkreis. Ziel ist es einen Überblick über freie Unterbringungskapazitäten für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen zu erhalten. Neben den etwa 50 freien Plätzen in der Gemeinschaftsunterkunft und den Wohnverbunden des Landkreises, die den Geflüchteten zur Verfügung stehen können, liegt nun ein erster Überblick über die weiteren Kapazitäten im Landkreis vor.
Verschiedenste Akteure, wie zum Beispiel die Städte und Gemeinden, die Wohnungsunternehmen und die Hotelbetreiber haben dem Landkreis ihre freien Kapazitäten zur Unterbringung der Geflüchteten gemeldet. 350 Menschen, welche aus der Ukraine geflüchtet sind, können im Landkreis aktuell untergebracht werden. Je nach Auslastung der Angebote (z.B. der Wohnungen) kann die Bilanz in unterschiedlichen Größenordnungen gezogen werden. Vereinzelt stehen noch Rückmeldungen einiger Akteure aus.
„Ich bin mit dieser ersten Bilanz zufrieden – und gleichzeitig dankbar. Dieses Resultat zeigt auch, wie groß die Bereitschaft im Landkreis ist, den Geflüchteten zu helfen und ihnen in der Not eine sichere Zuflucht und Wohnmöglichkeit zu bieten“, sagt Landrat Siegurd Heinze. Er ergänzt außerdem: „Wir werden weiterhin alle Möglichkeiten zur Unterbringung überprüfen und unsere Übersicht über die verfügbaren Kapazitäten aktualisieren. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass sich unsere erste Bilanz auch weiter nach oben entwickeln und um weitere Unterbringungsmöglichkeiten ergänzt werden kann.“
Wohin können sich Bürger wenden, die ein privates Wohnungsangebot zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen könnten?
Das MSGIV informiert zu dieser Thematik:
„Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.
Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: [email protected].
Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.“ (https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/)
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Red. / Presseinfo