Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)